15-01-2012, 21:02
[Vollquote gelöscht]
Nun, dass sie alleinerziehend ist, heisst ja nicht, dass kein gemeinsames Sorgerecht besteht.
War die Kindesmutter mit dem Kindesvater verheiratet, dann wird es sehr schwer, nicht das gemeinsame Sorgerecht zu haben.
lg
Camper
Nun, dass sie alleinerziehend ist, heisst ja nicht, dass kein gemeinsames Sorgerecht besteht.
War die Kindesmutter mit dem Kindesvater verheiratet, dann wird es sehr schwer, nicht das gemeinsame Sorgerecht zu haben.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.