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Scheidung in Belgien
#1
Hallo zusammen,

ich brauche dringend eure Hilfe.
Mein Mann hat sich in diesem Sommer von mir getrennt. Wir haben einen 2-jährigen Sohn zusammen, der in Zukunft bei mir leben wird. Geheiratet haben wir im November 2007 in Belgien. Zwar haben wir beide die deutsche Staatsbürgerschaft, leben aber seit mehr als zehn Jahren in Belgien, ich bin auch dort aufgewachsen.

Ich arbeite derzeit auf 400€-Basis in einer Anwaltskanzlei Deutschland, kümmere mich den Rest der Zeit um unseren Sohn. Mein Mann arbeitet Vollzeit im Vertrieb eines Mobilfunkkonzerns und verdient monatlich etwa 2500€ netto (ebenfalls in Deutschland).

Ich denke, dass für uns in nächster Zeit die Scheidung anstehen wird. Anwaltlich beraten lassen haben wir uns noch nicht, aber es sollte so Gott will alles mehr oder weniger einvernehmlich über die Bühne gehen.

Nun aber meine Frage: Wie wird der Unterhalt nach der Scheidung für mich geregelt sein und natürlich auch für meinen Sohn? Huh

Danke für eure Antworten!!!
Jessica
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#2
Wenn in Belgien geschieden wird, gilt zunächst das selbe wie in Deutschland, nämlich dass Einigungen zwischen des Expartnern immer besser sind wie die Dinge vor Gericht laufen zu lassen. Seid ihr euch zum Beispiel beide darüber wirklich einig, wo das Kind bleibt? In Belgien gibts eine einvernehmliche Scheidung, die einiges erleichtert. Eine Anwaltspflicht besteht nicht.

Neben dem Kindesunterhalt gibts auch in Belgien Ehegattenunterhalt oder eine Abfindung. Bei einvernehmlicher Scheidung ist Unterhalt eine Sache zwischen den Ehegatten. Ansonsten spielt die Frage der Schuld eine nicht unerhebliche Rolle. In der Regel übersteigt der Unterhalt nicht ein Drittel des Einkommens des Unterhaltspflichtigen im Gegensatz zum deutschen Halbteilungsgrundsatz.

Über Mediation, Sorgerecht (Belgien: elterliche Verantwortung) und Wechselmodell gibt es auch noch vieles zu sagen. Diese Dinge sind weiter entwickelt wie in Deutschland.

Auf reichlich fliessende Unterhaltsleistungen würde ich mich keinesfalls verlassen. Versuche, baldmöglichst auch finanziell eigenverantwortlich zu leben. Wie die Kinderbetreuungsmöglichkeiten an deinem Wohnort oder beim Vater aussehen, weiss ich nicht.
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#3
Grundsätzlich einig sind wir uns und die Frage, wo mein Sohn leben wird, steht auch nicht im Raum, da mein Mann beruflich viel unterwegs ist. Umgang mit seinem Sohn darf er gerne mehrmals die Woche haben, wie es seine Arbeit zulässt.

Hinsichtlich des Unterhaltes für unseren Sohn mache ich mir wenige Gedanken, ich denke dass mein Mann gutmöglichst für ihr sorgen wird! Ich habe mir nur die Frage gestellt, wieviel Unterhalt mir zustehen würde. Ich lebe derzeit alleine in unserer Wohnung, mein Mann lebt bei seiner Mutter, möchte aber natürlich schnell wieder raus aus seinem alten Kinderzimmer. Nur muss ich natürlich nun auch scharf kalkulieren, getrennte Wohnungen hauen natürlich ein großes Loch in die Kasse!

Ich habe auch gehört, dass mein Mann maximal die Länge der Ehe für mich aufkommen müsste, daher werde ich ohnehin schnellstmöglich wieder in meinen Beruf finden müssen, um den Anschluss nicht zu verlieren.

Was bedeutet denn, es gibt eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt? Wie geht dies vonstatten?

Bitte entschuldigt meine naiven Fragen, mir fällt es noch etwas schwer mich mit der Trennung abzufinden und mich schon wirklich mit dem Thema Scheidung zu beschäftigen. Das hier ist mein erster Gehversuch... Sad
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#4
Alles weiss ich nicht. Es gab eine grosse Reform 2007, da hat sich einiges geändert. Es gibt eine Trennungszeit von sechs Monaten. Der nacheheliche Unterhalt darf in der Tat nur so lange dauern darf wie die Ehe dauerte.

Eine einvernehmliche Scheidung regelt alles per Vertrag zwischen den Ehepartnern. Der Vertrag wird beim Gericht eingereicht. Für die Formulierung dieses Vertrages solltet ihr euch helfen lassen. Inhalt sind die Scheidungsfolgen, Aufteilungen des Vermögens, ob und wenn ja wieviel Unterhalt, wer die Wohnung behalt, was mit dem Kind passiert etc. Die Aufteilung ist anders wie in Deutschland, weil der übliche Güterstand in Belgien die französische Errungenschaftsgemeinschaft ist.

Eine Scheidung wirft so manches über den Haufen, auch Pläne die man beruflich hatte, oder Pläne, ab wann das Kind fremdbetreut wird. Vielleicht kannst du bereits kurzfristig auf Halbtagsarbeit aufstocken. Je früher desto besser. Gibt es keine Chance mehr, die Ehe zu retten?
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#5
Was unsere Ehe angeht, ist glaube ich nicht mehr viel zu machen. Ich habe so ziemlich alles versucht, aber er sagt er liebt mich nicht mehr. Und wenn das so ist, dann möchte ich auch nicht dass er bleibt!

Bedeutet Errungenschaftsgemeinschaft dass es nicht die (deutsche) halbige Gütertrennung gibt? Fakt ist schliesslich, wir sind viereinhalb Jahre verheiratet. Mein Sohn ist 2 Jahre und sieben Monate alt. Ich hatte eine Problemschwangerschaft und habe deswegen im vierten Monat schon aufhören müssen. Somit habe ich ja dann laut Gesetz "nicht viel beigetragen"... Mein Mann hat damals ein Auto angeschafft (er selbst fährt einen Firmenwagen), wir sind in eine größere Wohnung gezogen, die Einrichtung musste er auch größtenteils selbst tragen. Vor meinem Sohn hingegen habe ich ziemlich gut verdient, Urlaube finanziert usw. Da bleibt die Gerechtigkeit ja mächtig auf der Strecke...

Was meine berufliche Zukunft angeht, versuche ich jetzt wieder Fuss zu fassen. Momentan kann ich mir meine Zeit recht gut einteilen, aber leider gibt es dort für mich keine Möglichkeit, halbtags zu arbeiten. Dann geh ich wohl mal wieder auf Jobsuche...

Eine Scheidung wirft tatsächlich so einiges über den Haufen. Traurig aber wahr... :-( Trotzdem schon mal vielen lieben Dank für deine Unterstützung!!!
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#6
Errungenschaftsgemeinschaft bedeutet in Kürze, dass alles vor der Ehe weiterhin dem gehört, der es damals besass. Was während der Ehe dazukam, gehört jedoch beiden gemeinschaftlich, so wie bei einer deutschen Gütergemeinschaft.

In der Zugewinngemeinschaft, die in Deutschland Standard ist, gibt es standardmässig kein gemeinschaftliches Vermögen. Wer während der Ehe etwas kauft, kann das im Prinzip auch behalten. Nur das insgesamt hinzugewonnene Vermögen wird in Form eines Wertausgleichs aufgeteilt.

Ihr müsst euch also auch um die Aufteilung von allem, was während der Ehe gekauft wird kümmern und das im Vertrag festhalten.

Die Zugewinngemeinschaft ist einer der ganz wenigen Punkte, die im deutschen Familienrecht relativ modern sind, wenn auch inkonsequent umgesetzt. Man kann aber durch einen Vertrag den Zugewinnausgleich ausschliessen, dann wird dieser Punkt bei einer Scheidung sehr einfach. Mit Errungenschaftsgemeinschaft wird es aufwendiger.

"er sagt er liebt mich nicht mehr" - häufigster Satz bei Trennungen mit kleinen Kindern. Statistisch höchste Trennungswahrscheinlichkeit 12-24 Monate nach der Geburt. Mit Kindern ändert sich viel, sehr viel. Bei einer Problemschwangerschaft schon vorher. Die Transformation von Paar zu (belasteter) Familie gelingt oft nicht. Sofern aber noch der beiderseitige Rettungswille da ist und ein erfahrener Paarberater gefunden wird (daran hakts oft) sind durchaus noch Chancen vorhanden.
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