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Scheidung in Belgien
#4
Alles weiss ich nicht. Es gab eine grosse Reform 2007, da hat sich einiges geändert. Es gibt eine Trennungszeit von sechs Monaten. Der nacheheliche Unterhalt darf in der Tat nur so lange dauern darf wie die Ehe dauerte.

Eine einvernehmliche Scheidung regelt alles per Vertrag zwischen den Ehepartnern. Der Vertrag wird beim Gericht eingereicht. Für die Formulierung dieses Vertrages solltet ihr euch helfen lassen. Inhalt sind die Scheidungsfolgen, Aufteilungen des Vermögens, ob und wenn ja wieviel Unterhalt, wer die Wohnung behalt, was mit dem Kind passiert etc. Die Aufteilung ist anders wie in Deutschland, weil der übliche Güterstand in Belgien die französische Errungenschaftsgemeinschaft ist.

Eine Scheidung wirft so manches über den Haufen, auch Pläne die man beruflich hatte, oder Pläne, ab wann das Kind fremdbetreut wird. Vielleicht kannst du bereits kurzfristig auf Halbtagsarbeit aufstocken. Je früher desto besser. Gibt es keine Chance mehr, die Ehe zu retten?
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Nachrichten in diesem Thema
Scheidung in Belgien - von Jessi78 - 16-01-2012, 20:23
RE: Scheidung in Belgien - von p__ - 16-01-2012, 21:10
RE: Scheidung in Belgien - von Jessi78 - 16-01-2012, 22:00
RE: Scheidung in Belgien - von p__ - 16-01-2012, 22:16
RE: Scheidung in Belgien - von Jessi78 - 17-01-2012, 19:28
RE: Scheidung in Belgien - von p__ - 17-01-2012, 20:42

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