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Chancen beim gemeinsamen Wertdepot?
#1
Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben unser Vermögen und Einkünfte immer getrennt verwaltet, allerdings meint RAin meiner Frau jetzt, daß es eine Ausnahme gegeben hat für das Wertpapierdepot. Da sollte unsere damalige gemeinsame Bekannte und Mitarbeiterin unsere Bank uns beraten haben aus Kostenersparnisgründen, das Depot nicht auf zwei getrennten Konten anzulegen.

Das Wertdepot wurde, bis ich es in 2010 verkaufte, in meinem Namen geführt. Den Erlös habe ich zur Finanzierung meiner Umzug, Gebrauchtwagen, neue Küche und/oder ähnliches angewendet. Meine Frau hatte ja schliesslich unser gemeinsamen Familienauto und alle damalige Hochzeitsgeschenken gesichert.

Da, wie jetzt behauptet wird, dieses Wertdepot/mein Konto aus gemeinsamen Einlagen in jeweils gleicher Höhe “gespeist” wurde, beansprucht meine noch-Frau jetzt die Hälfte des Geldes.

Nun ist diese damalige Kundenberaterin, derzeit in gleicher Tätigkeit für Tochterunternehmen unserer Bank, geladen um beweis gegen mich zu liefern damit meine Frau natürlich die hälftige Summe zukommen zu lassen.

Fragen –
• Generell – da das Konto in meinem Namen ausgewiesen wurde bin, ich doch der alleiniger Besitzter?
• Verstoßt die geladene Kundenberaterin nicht irgendwie gegen gewisse Datenschutzgesetze?

da ich mich überhaubt nicht an jegliche Absprachen errinnern kann. Habe auch nichts schriftliches.

Gerne hätte ich eure Kommentare.

Schöne Grüsse und vielen Dank für eure Hilfe

Panto
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#2
(21-01-2012, 16:10)Bitch schrieb: • Generell – da das Konto in meinem Namen ausgewiesen wurde bin, ich doch der alleiniger Besitzter?

Du hast dafür unterschrieben, in eigenem, nicht in fremdem Namen zu handeln. Selbst wenn die Ex Geld Geld dort eingezahlt hätte, so könnte sie das nachweisen, sie ist verpflichtet ihre Kontoauszüge einige Jahre lang aufzubewahren.

(21-01-2012, 16:10)Bitch schrieb: Datenschutzgesetze

Unterhaltspflicht? Datenschutz? Gröhl! Das gehört in die Witzecke.
Woher soll die Frau eigentlich wissen, woher das Geld kam? Die Bank prüft doch nicht bei jeder Überweisung auf ein Wertpapierkonto von Hand, wer das Geld überwiesen hat? Von daher glaube ich, die ganze Aktion ist einer der typischen Provokationen, die zwar aussichtslos sind, aber dich ärgern (wer geärgert ist, macht Fehler) und den Richter verwirren. Was sagt denn dein Anwalt dazu?
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#3
Danke P,

habe mit meinem RA hierueber nicht gesprochen.

Meine Frau hat bestimmt alle relevante Belege noch die ausweisen koennen dass sie damals ihr Geld auf diesem Konto ueberwiesen hat.

Leider sind meine Kontoauzuegen alle beim Umzug verloren gegangen. Meine Frau hat mir neulich einige Auszuege zugeschickt die sie noch in ihren Besitz hatte.

Ich hoffe allerdings dass es darum geht dass es in meinem Namen angelegt war.

Hoffentlich bleibt es bei Provokationen und geht die Richterin nicht auf die Sache ein.

Gruss
Panto
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#4
Hallo @Bitch

eine Verletzung des Bankgeheimnis wird in Deutschland nicht wirklich verfolgt. Hier: Bankgeheimnis und Auskunftsersuchen.

Zitat:Unabhängig davon, auf welche Rechtsgrundlage das Bankgeheimnis im einzelnen gestützt wird, ist festzustellen, dass es im Verhältnis zu den staatlichen Strafverfolgungsbehörden aber auch anderen Behörden praktisch aufgehoben ist, sofern die jeweiligen formellen Verfahrenserfordernisse gewahrt sind.

Die verlorengegangenen Kontoauszüge kannst Du gegen Gebühr von der Bank beziehen.

Dass Du der Besitzer des Kontos bist, heisst noch lange nicht, dass das Geld darauf auch Dir gehört. Wenn Deine Frau das Geld ohne Schenkungsurkunde dort eingezahlt hat und sie das nachweisen kann, wird man sicherlich ammehmen, dass Du es nur treuhänderisch für sie verwaltet hast.

Aber ich frage mich, was die Kundenberaterin dazu beitragen kann, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Ihr werdet ja wohl das Geld nicht in bar eingezahlt haben. Und dann ist ihre Aussage auch schon bedeutungslos, weil die Zahlwege und Quellen, Du oder Deine Frau, nachvollziehbar sein sollten.
https://t.me/GenderFukc
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