21-01-2012, 17:25
(21-01-2012, 16:10)Bitch schrieb: • Generell – da das Konto in meinem Namen ausgewiesen wurde bin, ich doch der alleiniger Besitzter?
Du hast dafür unterschrieben, in eigenem, nicht in fremdem Namen zu handeln. Selbst wenn die Ex Geld Geld dort eingezahlt hätte, so könnte sie das nachweisen, sie ist verpflichtet ihre Kontoauszüge einige Jahre lang aufzubewahren.
(21-01-2012, 16:10)Bitch schrieb: Datenschutzgesetze
Unterhaltspflicht? Datenschutz? Gröhl! Das gehört in die Witzecke.
Woher soll die Frau eigentlich wissen, woher das Geld kam? Die Bank prüft doch nicht bei jeder Überweisung auf ein Wertpapierkonto von Hand, wer das Geld überwiesen hat? Von daher glaube ich, die ganze Aktion ist einer der typischen Provokationen, die zwar aussichtslos sind, aber dich ärgern (wer geärgert ist, macht Fehler) und den Richter verwirren. Was sagt denn dein Anwalt dazu?