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Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#2
Ich kann mir nur denken, dass es dann ein Amtshilfeersuchen bei der zuständigen Polizeibehörde gibt.

Unter Umständen Verhaftung wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von Camper1955 - 23-01-2012, 11:07

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