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Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#5
(23-01-2012, 11:17)Clint Eastwood schrieb: Verhaftung - ok, aber WESWEGEN???

Gegen Dich ist ein Strafverfahren anhängig, soviel ich verstanden habe.

Du entziehst Dich durch Flucht ins Ausland einem ordentlichen Verfahren.

Nun weiß ich selbst zwar nicht, wie es mit Rechtsabkommen zwischen beiden Staaten bestellt ist. Aber wenn auch Unterhaltspflichtverletzung zur Auslieferung berechtigt, dann sehe ich persönlich schwarz für Deinen zukünftigen Aufenthalt dort.

Ergo besteht die Gefahr, dass du in ein Land flüchtest, wo die Gefahr der Auslieferung wegen Unterhaltspflichtverletzung nicht gegeben ist.

So sehe ich das, muss aber hinzufügen, dass ich so tief in die Materie noch nicht einsteigen musste. Ich antworte auf Dein Eingansposting so, wie ich das verstehe.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von Camper1955 - 23-01-2012, 11:36

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