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Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#10
Irgendein Dorfpolizist wäre so ziemlich der allerletzte, dem ich eine Zustellungsvollmacht geben würde.

Soweit ich weiss kann jede Person mit inländischem Wohnsitz schriftlich zustellbevollmächtigt werden, z.B. ein Freund, ein Verwandter, der Steuerberater, etc.

Die Person sollte aber zuverlässig sein, damit Du zeitnah weisst, was in der Heimat passiert und bei Bedarf fristgerecht reagieren kannst.

Edit: Die Häscher wollen Aufwand, Zeit und Kosten minimieren. Eine formal korrekte Auslandszustellung muss nach den Bestimmungen komplexer völkerrechtlicher Verträge erfolgen. Da passiert leicht ein Formfehler, der das ganze Verfahren aushebeln könnte. Auch die öffentliche Zustellung durch Aushang im Gericht ist an Voraussetzungen gebunden und verursacht der Justiz grossen Aufwand.
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RE: Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von Nathan - 23-01-2012, 12:50

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