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§170
#1
Nochmal ne kurze Frage zum 170er an die wissenden:

Angenommen habe Einkommen unter 500€ finanziere meinen Lebensunterhalt durch freiwillige Zuwendungen dritter. Also soweit nicht Leistungsfähig, jedoch Nicht Arbeitssuchend gemeldet und keine Bewerbungen; also gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen !!! Ist das im Strafprozess ein Verurteilungsgrund der auch alle Instanzen durchsteht ?? Oder steht da der Staatsanwalt auf dünnem Eis ???
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#2
(27-01-2012, 18:21)Skippie schrieb: Nochmal ne kurze Frage zum 170er an die wissenden:

Angenommen habe Einkommen unter 500€ finanziere meinen Lebensunterhalt durch freiwillige Zuwendungen dritter. Also soweit nicht Leistungsfähig, jedoch Nicht Arbeitssuchend gemeldet und keine Bewerbungen; also gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen !!! Ist das im Strafprozess ein Verurteilungsgrund der auch alle Instanzen durchsteht ?? Oder steht da der Staatsanwalt auf dünnem Eis ???

Alle Instanzen sicher nicht.

Denn sie müssen nachweisen, dass Du eine Stelle auch bekommen hättest, die Dir zumindest ermöglicht hätte teilweise leistungsfähig zu werden, wenn Du Dich beworben hättest.

Das kommt wiederum auf Alter, Gesundheitszustand und bisherige Erwerbsbiographie an.

Wenn Du 20 Jahre aus Deinem Lehrberuf raus bist, kann man nicht erwarten, dass Du wieder einen Job kriegst, wenn Du Dich bewirbst. Nur so als Beispiel. Da braucht es vorher jede Menge Fortbildung.

Also durch alle Instanzen geht es sicher nicht durch.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
(27-01-2012, 18:21)Skippie schrieb: Angenommen habe Einkommen unter 500€ finanziere meinen Lebensunterhalt durch freiwillige Zuwendungen dritter. Also soweit nicht Leistungsfähig, jedoch Nicht Arbeitssuchend gemeldet und keine Bewerbungen; also gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen !!! Ist das im Strafprozess ein Verurteilungsgrund der auch alle Instanzen durchsteht ?? Oder steht da der Staatsanwalt auf dünnem Eis ???

Lies mal: Hier

Das Du nicht arbeitssuchend gemeldet bist, wird man versuchen, Dir vorzuwerfen. Dagegen wendest Du ein, dass schon die veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit bieten, dass auf diesem Wege eine Beschäftigung gefunden werden könnte, die vom Arbeitslohn her Dich in die Lage versetzen könnte, Unterhalt zahlen zu können.

Bewerbungen musst Du niemandem vorlegen. Es genügt, wenn Du tränenden Auges beteuerst, alles Dir mögliche getan zu haben, um der lieben Mutter Deines lieben Kindes ein angenehmes Leben zu ermöglichen ...
aber leider, leider... !

Das Du Dicht nicht beworben hättest, ist eine frechdreiste Lüge, die die StAin bitte einmal beweisen mag!

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#4
Aus meinem damaligenn Beruf bin ich schon über 10 Jahre raus (technischer Beruf also raus ), zwischenzeitlich mal 6 Monate wg Knieverletzung Krankgeschrieben gewesen
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#5
(27-01-2012, 20:19)Skippie schrieb: zwischenzeitlich mal 6 Monate wg Knieverletzung Krankgeschrieben gewesen

Unter 6 Monate, genau 6 Monate oder über 6 Monate?

Wenn über 6 Monate und Du immer noch darunter leidest, dann ganz schnell einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen.

Geht in vielen Bundesländern auch online unter www.versorgungsaemter.de

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
(27-01-2012, 19:58)Camper1955 schrieb: ... sie müssen nachweisen, dass Du eine Stelle auch bekommen hättest, die Dir zumindest ermöglicht hätte teilweise leistungsfähig zu werden, wenn Du Dich beworben hättest.

Das kommt wiederum auf Alter, Gesundheitszustand und bisherige Erwerbsbiographie an.
Der Gesundheitszustand geht sie zunächst mal gar nichts an!

Strafbar macht man sich durch Unterlassen nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige Maßnahmen nicht nutzt, durch die er Leistungsfähig "geworden wäre" und nicht den konkreten Umständen nach leistungsfähig "hätte werden können" !

Erst dann, wenn man Dir etwas konkret nachweist, besteht für Dich Grund, Dich zu rechtfertigen!

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#7
Andere haben bereits ernsthaft geantwortet, drum erlaube ich mir mal aus der Reihe zu tanzen.

Ob ich mich bewerbe, war bei meinem 170er Verfahren überhaupt nicht die Frage.
Es hat auch überhaupt keinen interessiert.

Erlaube dir doch mal etwas Zynik.

Frage den oder die Richter-In, in welchen unserer Gesetzesbücher
"Arbeit macht Frei" mit einem Paragraphen niedergeschrieben steht.

Es gibt 1000nde von Gründen solch ein Kasperle Theater mit Hohn und Spot
zu überziehen. Einfach auslachen.

Spätestens aber mit der Tatsache, solltest du als Ditsche mit Bademantel und Flasche Bier einen Gerichtssaal betreten, wird sich solch eine Frage ganz von alleine wieder in Luft auflösen.

P.S. Vergess die Hauspuschen nicht.
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#8
(28-01-2012, 03:05)Zechpreller schrieb: Ob ich mich bewerbe, war bei meinem 170er Verfahren überhaupt nicht die Frage.

Bei mir auch nicht. Sonst hätte sich die Richterin nicht so fest auf die Zeiten meiner Arbeitslosigkeit versteifen können.

Wart mer mal ab, was in der Urteilsbegründung steht.

lg

Camper

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#9
(28-01-2012, 03:05)Zechpreller schrieb: Andere haben bereits ernsthaft geantwortet, drum erlaube ich mir mal aus der Reihe zu tanzen.

Ob ich mich bewerbe, war bei meinem 170er Verfahren überhaupt nicht die Frage.
Es hat auch überhaupt keinen interessiert.

Erlaube dir doch mal etwas Zynik.

Frage den oder die Richter-In, in welchen unserer Gesetzesbücher
"Arbeit macht Frei" mit einem Paragraphen niedergeschrieben steht.

Es gibt 1000nde von Gründen solch ein Kasperle Theater mit Hohn und Spot
zu überziehen. Einfach auslachen.

Spätestens aber mit der Tatsache, solltest du als Ditsche mit Bademantel und Flasche Bier einen Gerichtssaal betreten, wird sich solch eine Frage ganz von alleine wieder in Luft auflösen.

P.S. Vergess die Hauspuschen nicht.

LOL, der ist ja geil. Sollte mal irgendjemand unbedingt machen, auch auf die Gefahr hin, das man wegen unangemessener Kleidung zu einer Verhandlung ein ordnungsgeld kassiert.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#10
Unangemessener als der schwarze Exibitionistenkittel ist das auf jeden Fall auch nicht Smile
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#11
Zitat: LOL, der ist ja geil. Sollte mal irgendjemand unbedingt machen, auch auf die Gefahr hin, das man wegen unangemessener Kleidung zu einer Verhandlung ein ordnungsgeld kassiert.

Ich weiss nicht ob Beklagte eine Kleiderordnung einzuhalten haben?! Gibt es die überhaupt?
Ein Bademantel kann kein öffentliches Erregnis darstellen, da doch keine Brusthaare zu sehen sind.
Theoretisch und Praktisch steht einem Bademantel somit doch als ordentliches Bekleidungsstück doch nichts entgegen, oder?
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#12
So Bescheid bekommen nach §170 Abs. 2 STPO eingestellt !!! Herrlich, so kanns weitergehen, Unschuldig ist halt Unschuldig !!!! Naja Anzeige wg § 170 STGB erfolgte schon vor einigen Jahren seitdem immer wieder Einstellung, Beschwerde gegen Einstellung, Ermittlung und dann wieder Einstellung !! Was für ein sinnloses Theater !!!
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#13
Glückwunsch, Skippie! Wieviele Jahre haben die das Verfahren gezogen? Ich erwarte ja auch einen klassischen Freispruch Smile oder eine Einstellung.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#14
Auch von mir Glückwunsch! Besteht die Möglichkeit, dass Du das Einstellungs-Schreiben anonymisiert hier reinstellst?
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#15
3 Jahre mit jetzt der dritten Einstellung; bin ja kein justizfreund aber das find ich langsam Geldverschwendung !! Vielleicht finden sich ja in Zukunft andere Umstände die eine Anklage zulassen, ich werde nichts an meinem Lebensstil ändern dann dürfte alles gut sein also immer morgens pünktlich um 9 auf Klo !!!
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#16
(09-03-2012, 19:41)Skippie schrieb: 3 Jahre mit jetzt der dritten Einstellung; bin ja kein justizfreund aber das find ich langsam Geldverschwendung !! Vielleicht finden sich ja in Zukunft andere Umstände die eine Anklage zulassen, ich werde nichts an meinem Lebensstil ändern dann dürfte alles gut sein also immer morgens pünktlich um 9 auf Klo !!!

3 Jahre ist respektvoll. Gründe die Anzeige wieder aufleben zu lassen, gibts es sicherlich genug. Die Damen können ja im Wochentakt eine Anzeige schreiben.

Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#17
(09-03-2012, 19:32)Leutnant Dino schrieb: Wieviele Jahre haben die das Verfahren gezogen?
Das ist das Problem: der §170er ist die Stasi-Lizenz des Familienrechts. Wegen dem Dauerdelikts-Charakter können sie dir jahrelang hinterherspionieren, Arbeitgeber, Kunden, Geschäftspartner und Arbeitsschancen madig machen .... Ämterübergreifend. Diese Machenschaften verdecken sie dann mit dem Datenschutz vor dir als Bürger.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
Keine Anzeige sondern einfach Einspruch bzw. Beschwerde gegen die Einstellung !!! Naja wie gesagt schon ein paar mal gemacht passiert ist nichts !!! Die Dame sollte halt mal nicht einfach Beschwerde einlegen sonder substantiiert darlegen wo die Millionen liegen !!
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#19
(09-03-2012, 19:48)Skippie schrieb: Keine Anzeige sondern einfach Einspruch bzw. Beschwerde gegen die Einstellung !!! Naja wie gesagt schon ein paar mal gemacht passiert ist nichts !!! Die Dame sollte halt mal nicht einfach Beschwerde einlegen sonder substantiiert darlegen wo die Millionen liegen !!

Ich würde an Deine Stelle mal selbst Beschwerde gegen die Einstellung einlegen.

Du willst endlich ein Urteil bzw. einen Freispruch.

lg

Camper

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#20
Ein Freispruch hätte evtl. den Vorteil einer Sperrwirkung aber ich will einfach Ruhe und dann noch tausende für den Anwalt vorlegen !!!
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#21
(09-03-2012, 23:34)Skippie schrieb: Ein Freispruch hätte evtl. den Vorteil einer Sperrwirkung aber ich will einfach Ruhe und dann noch tausende für den Anwalt vorlegen !!!

In der ersten Instanz brauchst Du keinen Anwalt und sssooooo teuer ist mein Anwalt, zumindest bei mir, auch wieder nicht.

lg

Camper

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