29-01-2012, 11:29
(28-01-2012, 03:05)Zechpreller schrieb: Andere haben bereits ernsthaft geantwortet, drum erlaube ich mir mal aus der Reihe zu tanzen.
Ob ich mich bewerbe, war bei meinem 170er Verfahren überhaupt nicht die Frage.
Es hat auch überhaupt keinen interessiert.
Erlaube dir doch mal etwas Zynik.
Frage den oder die Richter-In, in welchen unserer Gesetzesbücher
"Arbeit macht Frei" mit einem Paragraphen niedergeschrieben steht.
Es gibt 1000nde von Gründen solch ein Kasperle Theater mit Hohn und Spot
zu überziehen. Einfach auslachen.
Spätestens aber mit der Tatsache, solltest du als Ditsche mit Bademantel und Flasche Bier einen Gerichtssaal betreten, wird sich solch eine Frage ganz von alleine wieder in Luft auflösen.
P.S. Vergess die Hauspuschen nicht.
LOL, der ist ja geil. Sollte mal irgendjemand unbedingt machen, auch auf die Gefahr hin, das man wegen unangemessener Kleidung zu einer Verhandlung ein ordnungsgeld kassiert.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum