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eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM
#1
Hallo, kurz mein Fall.
Frau weg mit Kind (1Jahr alt) ins Frauenhaus. Sie versuchte Zuweisung der Wohnung und Gewaltschutzgesetz. Hat beides nicht geklappt.
Ich beantragte das alleinige Sorgerecht im Eilverfahren was natürlich nicht klappte. Jetzt warten wir im Hauptverfahren auf ein Gutachten. Ich habe von ihr einige Unterlagen über psychische Krankheiten und Psychatrieaufenthalte und einen Polizeibericht wo sie 2 Polizisten bei Zwangseinweisung vermöbelte. Ist bisher aber alles noch nicht wegen Vorgeschichte zur Sprache gekommen. Im Umgangsverfahren hat die Richterin "beschlossen" das wir uns beim Jugendamt gemeinsam hinsetzen und reden damit die Kommunikation wieder klappt. Das Gespräch lief auch ganz gut.
Bis auf, Zitat: Frauenhausjugendamttante: "Frauen können sich bei Streitereien besser an die Einzlheiten" erinnern. Damit sagt sie praktisch das weibliche Aussagen einen höheren Wahrheitsgehalt habenAngry Ein Kommentar hab ich mir verkniffen da ich den Eindruck hatte sie steht trotzdem auf meiner Seite.
Seitdem chatten wir regelmäßig, sie hat 2 mal bei mir Übernachtet mit viel Sex (von ihr aus) und ich hatte meine Tochter einmal aushalb der Umgangsvereinbarung. Es sieht so aus als ob wir wieder zusammenkommen. Ob es gut ist oder nicht erläuter ich später. Jetzt erstmal die Frage:
Da sie nun schon 1Jahr Elterngeld bekommt und das ausläuft, aber trotzdem in Elternzeit bleibt, meinte sie ich müsste statt Jobcenter für sie aufkommen. Hätte ich einen Hut aufgehabt wäre die Hutschnur geplatzt.
Kann ja wohl nicht angehen das beim gem. Sorgerecht eine eheähnliche Gemeinschaft nichts bedeutet, das Jobcenter aber genau das aufführt um nicht für die Frau zahlen zu wollen. Immerhin musste ich Sorgerecht einklagen. Was kann man dem Jobcenter sagen. Ich sehe das einfach nicht ein. Rechte keine. Zahlungspflichten immer. Kann ich dagegen irgendwas machen?
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#2
Ja, noch ist sie im Frauenhaus
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#3
ja ? Hat sie wirklich 2 Bolozisten vermöbelt ?? lol !!! und bald bist du dran ?! Wink

solange ihr nicht zusammenwohnt kann das JC schwer beweisen das ihr "füreinander einsteht"

es sei denn sie würde das behaupten Big GrinBig Grin



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#4
Sie hat dann sogar Handschellen bekommen, versucht aus dem Polizeiauto von hinten nach vorne zu klettern u.s.w

Noch wohnt sie ja nicht hier. Würde wenn sie wieder bei mir wohnt meine Tochter täglich sehen. Sie findet wegen der desolaten Wohnungsmarktsituation aber so schnell nix. Deswegen überlegen wir ob sie zurückkommt. Dann würde sie vom Jobcenter bekommen die dann Auskünfte von mir haben wollen bestimmt. Sie ist ja auch noch mit im Vertrag drin als 2.Hauptmieter. Fällt mir gerade ein. Könnte man da sie bei mir inzwischen Mietschulden hat das nicht dann auch vom Amt übernehmen lassen wegen Wohnungssicherung?
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#5
Habe bei anderen schon erlebt das das Amt für Wohnungssicherung bei drohender Wohnungslosigkeit Mietschulden übernimmt die nie zurückbezahlt werden mussten. Wäre gut wenn man das irgendwie so hinbiegen kann. Hab echt noch ne richtige Hasskappe auf wegen dieser sexistischen Frauenfreundlichen Rechtssprechung und Gesetzgebung. Eine Retourkutsche würde guttun
Vor Gericht wurde geklärt das ich die Wohnung behalte und ihr helfe aus dem Mietvertrag rauszukommen. Wenn ich ihr einen Untermietvertrag gebe könnte ich bestimmt nicht mehr erwarten das das Amt die Mietschulden übernimmt. Wegen der Gefahr das ich sie rausschmeisse und sie somit von der Wohnungslosigkeit bedroht ist. Wenn ich so verfahre, können die aber wohl kaum von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen. Kompliziert alles. Sie könnte ja zurück zum Frauenhaus. Waren auch immer Männer bei denen das Amt für Wohnungssicherung gezahlt hat.
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#6
(27-01-2012, 18:26)Absurdistan schrieb: Hallo, kurz mein Fall.
Frau weg mit Kind (1Jahr alt)
Bis das Kind keine drei Jahre alt ist, wirst Du auf jeden Fall für sie bezahlen müssen.

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#7
@ blue
nur weil sie zufällig in der selben Wohnung wohnt, weil sie sonst nix anderes findet? Kann ich dem SB nicht schreiben nach dem Motto. Es ist kein eheähnliches Verhältnis da ich nicht das gem. Sorgerecht bekommen habe und lt. Grundgesetz Paragraph "xxx" dürften Eheliche gemeinschaften und Eheähnliche nicht anders behandelt werden. Also hat Vadder Staat unsere Beziehung als nicht eheähnlich eingestuft.? Als Anlage kommt dann noch was vom Familiengericht mit rein wo dann deutlich werden müsste das es ordentlich Streit gab. Wir können ja sagen wir haben uns wegen dem Kind so einigermassen vertragen aber sind von Partnerschaft noch weit entfernt. Was ja nicht unbedingt gelogen wäre
Ich könnte auch vorher mit den Stunden bei der Arbeit runtergehen damit bei mir nix zu holen ist. Die können mich doch nicht zwingen in Vollzeit zu arbeiten oder? Arbeite eh nur 30 die Woche. Wenn ich weniger mache hab ich schön viel Zeit für meine Tochter wenn Amt dann für Ex zahlt. Unterhalt müsste ich ja auch nicht zahlen wenn die kleine im gleichen Haushalt wohnt glaube ich. Das wäre super wenn man das irgenwie so drehen kann.
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#8
(27-01-2012, 20:00)Absurdistan schrieb: Wir können ja sagen wir haben uns wegen dem Kind so einigermassen vertragen aber sind von Partnerschaft noch weit entfernt. Was ja nicht unbedingt gelogen wäre
Das nützt doch alles nix, solange sie Hilfe vom Staat will. Also von mir, dem Steuerzahler. Wink
Solange sie keinerlei Ansprüche bei der Arge oder sonstwo stellt, könnt ihr machen, was ihr wollt. In dem Moment, wo sie ihre Hilfsbedürftigkeit bei einem Amt geltend macht, bist Du der erste, der dran kommt!

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#9
Es gibt eine Lücke!! Wenn man eine Partnerschaft hat und dann zusammenzieht und einer H4 bezieht, dann kann man dem Amt mitteilen, dass man sich entschieden hat "auf Probe zusammenzuleben"(Zusammenleben auf Probe ist 1 Jahr). Das ist die Zeit die der Staat einem gewährt, damit man feststellen kann, ob man für einander einstehen will. Die vom Amt tun so als wenn sie das nicht kennen wenn man fragt, aber das ist Gesetz! Wir hatten das damals auch so durchgesetzt und haben 10 Monate mein Gehalt und H4 bekommen, dann haben wir um Einstellung der Zahlung gebeten ohne weitere Grundangabe und das wars.

Da ihr ja im Prinzip schauen wollt, ob es wieder funktionier ist es in meinen Augen auch ein Zusammenleben auf Probe. Wie sich das aber bei Euch verhält und ob ihr das auch so machen könnt kann ich dir nicht beantworten.

Deine Partnerin kann aber zu einem Sozialanwalt gehen und den fragen. So weit ich weiss braucht sie den auch nicht bezahlen. Wenn der sagt das das geht, dann kann der den passenden Brief fertigen fürs Amt - ich glaub da zahlt man dann 10 Euronen.

So hoffe das hilft bissel.... Smile
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#10
(27-01-2012, 20:44)blue schrieb:
(27-01-2012, 20:00)Absurdistan schrieb: Wir können ja sagen wir haben uns wegen dem Kind so einigermassen vertragen aber sind von Partnerschaft noch weit entfernt. Was ja nicht unbedingt gelogen wäre
Das nützt doch alles nix, solange sie Hilfe vom Staat will. Also von mir, dem Steuerzahler. Wink
Solange sie keinerlei Ansprüche bei der Arge oder sonstwo stellt, könnt ihr machen, was ihr wollt. In dem Moment, wo sie ihre Hilfsbedürftigkeit bei einem Amt geltend macht, bist Du der erste, der dran kommt!
Hängt das mit dem Alter des Kindes zusammen das ich auch für meine Ex zahlen muss? Im Frauenhaus sagte man ihr es könnte sein das sie 3 Stunden täglich arbeiten müsste.
@Dzombo die Wohnung wurde mir zugewiesen weil das JA es für besser hielt das sie da bleibt wegen Beratung (psychische Krise).
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#11
(27-01-2012, 21:12)Absurdistan schrieb: Hängt das mit dem Alter des Kindes zusammen das ich auch für meine Ex zahlen muss?
Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html


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#12
@mari.mand
guter Tip. Danke
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#13
@ blue
es geht um die Kindsmutter nicht um den Unterhalt für das Kind. Wir waren ja nicht verheiratet und die Mutter verdiente mehr als ich. Arbeitet in einer krisensicheren Branche und bekommt sofort überall Arbeit
Nachdem ich das Gesetz gelesen und gegrübelt habe ist es wohl egal. Ich bin verpflichtet zu zahlen. Ob Eheähnlich oder nicht spielt keine Rolle.
Glaube habs verstanden.
Im Moment ist nicht klar ob wir uns dauerhaft richtig vertragen. Is halt schwierig mit Borderlinerin. Deswegen kommen unterschiedliche Scenarien in Betracht.
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#14
(27-01-2012, 21:34)Absurdistan schrieb: es geht um die Kindsmutter nicht um den Unterhalt für das Kind.
Ich habe das hervorgehoben, worum es geht! Tongue
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#15
(27-01-2012, 21:34)Absurdistan schrieb: Is halt schwierig mit Borderlinerin.
Oben schreibst Du:

"Seitdem chatten wir regelmäßig, sie hat 2 mal bei mir Übernachtet mit viel Sex (von ihr aus)"

Ich würde mal behaupten wollen, dass Du Deinen Schniedel etwas im Zaum halten solltest. Ansonsten kommst Du mehr als unglaubwürdig, nicht nur hier im Forum, rüber.

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#16
@blue, schwierig. Beim letzten Termin beim VafK hat man mir gesagt ich hätte im Grunde garkeine Chance. Selbst wenn ich psychische Probleme beweisen könnte. Dann würde trotzdem das Kind bei der Mutter bleiben und eine Mutter-Kind Therapie angestrebt. Ich stehe als böser da der einer Mutter versucht das Kind wegzunehmen. Und Gutachter entscheiden auch so gut wie immer für die Mutter. Mir wurde gesagt wenn ich so offensiv versuche das alleinige Sorgerecht zu bekommen würde die Gefahr bestehen das die Mutter die Kommunikation verweigert, am Ende noch nicht mal das gemeinsame rauskommt und ich auch noch den letzten Rest Umgang verliere. Die Mütterhelferinnen würden sie schon beraten wie sie das macht. Der vom VafK meinte ich sollte total aussteigen und mit dem Zufrieden sein was ich habe. Was ja eigentlich nix ist. Als dann plötzlich von ihr aus wieder was kam dachte ich mir vielleicht lassen sich doch noch aussergerichtlich mit ihr Kompromisse einfädeln. So kam dann eins zum anderen. Das ich erst total gegen die KM wetter und nun das Ruder so rumreisse wirkt tatsächlich unglaubwürdig. Ich möchte meine Tochter aufwachsen sehen und sehe so jetzt größere Chancen.
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#17
(27-01-2012, 20:41)Dzombo schrieb: Aber bei deinem Verständnis ob einer "Einstandspartnerschaft-> die defintiv NICHT wohnungsabhängig ist, glaube ich kaum, dass Du deine Absicht durchgeboxt bekommst.
Eine eheähnliche Gemeinschaft i.S. des § 122 S. 1 BSHG liegt nur dann vor, wenn sie als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (im Anschluß an BVerfGE 87, 234 (264f.) = NJW 1993, 643 = NZS 1993, 72 - Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).

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#18
(28-01-2012, 15:12)Dzombo schrieb: Die KM zog Ende 2004 mit ihrer Tochter zu mir.
Bis dato machte sie Weiterbildung.
Sofort ab 2005 bezog sie Hartz4/Alg2.
Im März 2006 kam unser Kind zur Welt.
Im Oktober versagte das Jobcenter der KM die Leistungszahlung.
Ich wurde als ihr Einstandspartner eingestuft.

War das korrekt so?
Das BVerfG (und im Anschluß daran das seinerzeit noch zuständige BVerwG -heute ist das BSG zuständig-) hat sich in der einschlägigen Entscheidung sehr detailliert mit den Kriterien, die eine sogen. ne Lebensgemeinschaft begründen, auseinander gesetzt und meiner Erinnerung nach die neLG nur in den Fällen bejaht, in denen die Partner auch über eine bloße Haushalts- und Wirtschaftsgmeinschaft hinaus füreinander einstehen (Einstehungsgemeinschaft).

Das zu beweisen dürfte den Sozialhilfestellen regelmäßig schwer fallen.

Sie sind dabei auf die Mitwirkung jener angewiesen, denen sie -de jure- Leistungen zu erbringen hätten. Ansonsten müssen sie (die Sozialhilfeträger) sich auf die Bewertung der äußeren Umstände beschränken, die oftmals hinblicklich der Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt, nicht immer zum selben Ergebnis führen müssen.

Unter Beachtung der von Dir oben zur Verfügung gestellten Informationen würde ich auch von einer Einstehungsgemeinschaft ausgehen, weil sie mir insoweit nur eine summarische Prüfung ermöglichen.

Es muss jedem klar sein, dass Sozialämter, JobCenter oder sonstige Leistungserbringer i.d.R. auf "Deubel komm' raus" die Lebenssituation ihrer Klientel so hinstellen und bewerten, dass man nicht leisten muss!
Dabei fühlen sie sich offenbar nicht immer an geltendes Recht, schon gar nicht der Wahrheit verpflichtet. Es wird Druck ausgeübt und Sachverhalte (bspw. Wohnverhältnisse) werden verfälscht wieder gegeben.

Die von Dir wiedergegebene Lebenssituation, noch die des 'Absurdistan', reicht für eine abschließende Bewertung darüber, ob eine Einstehungsgemeinschaft vorliegt oder nicht, kaum aus.

Man filtert das für sich "passende" gerne heraus.
Die eine wie die andere Seite.

Um sich gg das "Sozialamt" durchzusetzen, muss entweder eine eindeutige Faktenlage vorliegen oder man muss gut und überzeugend argumentieren können.
.




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#19
(28-01-2012, 01:11)Absurdistan schrieb: Das ich erst total gegen die KM wetter und nun das Ruder so rumreisse wirkt tatsächlich unglaubwürdig. Ich möchte meine Tochter aufwachsen sehen und sehe so jetzt größere Chancen.
Falls das mit euch irgendwie klappen sollte, dann ist das Ok. Wenn ihr beide euch wegen des Kindes "am Riemen" reißt, dann finde ich das mehr als unterstützenswert.

Das Problem ist und bleibt, dass die Unterstützung durch Sozialhilfe etc... im Raum steht. Wenn ihr beiden das gemeinsam ohne diese Hilfe schafft, dann sehe ich eine Chance für eine gemeinsame Zukunft.

Ansonsten werden euch die Behörden immer im Nacken sitzen und euch das Leben schwer machen.


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#20
solange beiderseitig um ein gemeinsames Kind in einem Haushalt gesorgt wird wahrscheinlich auch ein Sozialgericht wenn es hart auf hart kommt nicht deine/eure Sichtweise annehmen.

das Unverfänglichste bleibt immer noch getrennte Wohnungen.

Aus dem Punkt wo du/sie dich hinterher dann hauptsächlich aufhalten werdet wird euch niemand einen Strick drehen können.
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#21
Wenn wir uns entschließen wieder zusammen in einer Wohnung zu wohnen und uns aussergerichtlich auf das gemeinsamt Sorgerecht einigen, bekommt dann die KM automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Und kann man sich einigen darauf das beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wenn man nicht im selben Haushalt lebt?

Die KM könnte ja Arbeiten wenn wir zusammen wohnen. Dann wäre es möglich ohne Sozi. Ich verdiene nämlich gerade mal 1400 Netto (30h/Woche in Schichtdienst). 700 Euro kostet die gerade mal die 2,5 Zimmer Wohnung. Da is nicht viel drin. Hab ja noch andere Auslagen wie Ratenzahlungen für Gericht und Anwalt u.s.w.

Die Beziehung wird immer schwierig bleiben. Hat man eigentlich ein Rückrad wenn man sich zum Wohle des Kindes entschließt keines mehr zu haben? Oder schadet man dem Kind wenn es dadurch ein erbärmliches Männerbild bekommt?
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#22
(30-01-2012, 01:07)Absurdistan schrieb: Hat man eigentlich ein Rückrad wenn man sich zum Wohle des Kindes entschließt keines mehr zu haben? Oder schadet man dem Kind wenn es dadurch ein erbärmliches Männerbild bekommt?
Zum Wohle des Kindes und in dessen Interesse ist von Jugo-Lösung bis Wiedervereinigung alles erlaubt!


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#23
sehr wohl hat Frau ein Rückgrat wenn sie ein Kind abtreibt damit es nicht leidet; und gerade dann !

schließlich ist für das Kindeswohl bestens gesorgt wenn es entsorgt nicht leiden muß


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#24
[quote='pudding' pid='69952' dateline='1327907248']
sehr wohl hat Frau ein Rückgrat wenn sie ein Kind abtreibt damit es nicht leidet; und gerade dann !

schließlich ist für das Kindeswohl bestens gesorgt wenn es entsorgt nicht leiden muß



Hat man eigentlich ein Rückrad wenn man sich zum Wohle des Kindes entschließt keines mehr zu haben? Oder schadet man dem Kind wenn es dadurch ein erbärmliches Männerbild bekommt?
das bezog sich auf das Rückrad auf welches man verzichtet und nicht auf das Kind

sorry, krieg das mit dem zitieren noch nicht so hin
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#25
auf dein (eventuell vorhandenes oder nicht)Rückgrat kommt es sowieso nicht an

nur die angehende mudder kann entschließen ob ihr Bauch ihr gehört oder ihrem Kind
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