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eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM
#26
Das Kind ist schon lange da.
Es geht darum das ich mir Sorgen um die Entwicklung meines Kindes mache, die Mutter Borderlinerin ist, die Beziehung immer schwierig sein wird, ich mich ständig mit Vorwürfen, Manipulationen und Terror konfrontiert sehen werde, und trotzdem um mein Kind aufwachsen zu sehen absichtlich zum Sklaven mache, weil ich einsehe das ein gerichtlicher Weg für einen unehelichen Vater chancenlos ist und man durch den Gerichtsweg alles riskiert. Nicht nur das Glück Einfluss auf die Entwicklung des Kindes zu haben sondern auch alles mitzuerleben. Deshalb werde ich mich eventuell dazu entschließen mich dem Terror auszusetzen. Vielleicht bekomme ich es hin so zu tun als ob es mich nicht so stört das sie die absolute Macht hat, mich befreien und den Spieß umdrehen. Mal sehen.

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#27
Zitat: so zu tun als ob

Was glaubst du ? Wer beherrscht Psychospielchen besser... du oder ein Borderliner Big Grin
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#28
(30-01-2012, 15:28)pudding schrieb: Was glaubst du ? Wer beherrscht Psychospielchen besser... du oder ein Borderliner Big Grin

Der Borderliner beherrscht die Psychospielchen nicht. Er betreibt sie sehr intensiv und leidet regelmäßig an seinen Mißerfolgen. Dabei, aber das ist nicht unbedingt sein Ziel, leidet die gesamte Umgebung gleich mit.

Psychospielchen absichtlich mit Borderlinern betreiben, um etwas bestimmtes zu erreichen ist wie ein Feuer mit Benzin löschen. Deswegen nicht gerade ratsam.
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#29
Exclamation 
Ich sitze hier mit offenem Mund und bin fassungslos. Deine Schnalle geht ins Frauenhaus, will dich über GewSchG aus der Wohnung drücken und du lässt sie bei dir übernachten und poppst sie auch noch? Bist du denn von allen guten Geistern verlassen? Sie is ne Borderlinerin - wenn sie es drauf anlegt (und das hat sie ja durch den GweSchG-Antrag schon getan), hast du keine Chance mehr, dich gegen sie zu wehren: Du poppst sie, morgens geht sie in Frauenhaus zurück, springt dort gegen den Schrank und hat so wunderbare "Beweise", dass du sie vergewaltigt hast: blaue Flecken und dein Sperma in der F..tze. Wie willst Du der Polizei bei den "Beweisen" noch erzählen, der Sex wäre einvernehmlich gewesen? Du stehst mit einem Bein im Knast Junge! Dein Problem mit irgendwelchen Jobcentern is nichts im Vergleich zu einer "besamten" Borderlinerin, wenn sie dir ans Bein pissen will.

Lass sie nicht mehr in deine Wohnung (oder nur mit unabhängigen Zeugen) und vor allem: LASS DEINEN SCHWANZ IN DER HOSE!!! Du kannst mit so einer Frau niemals glücklich werden.
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#30
Hallo, danke für die ehrlichen und sehr direkten Aussagen.
Möchte zu vielem noch was sagen, und brauche bestimmt noch mehr Ratschläge Habe aber im Moment sehr wenig Zeit.
Das es ein Spiel mit dem Feuer ist weiss ich. Aber: Nicht ohne meine Tochter. Dafür muss ich wohl einiges aushalten und riskieren. Was und in welchem Rahmen wird sich noch zeigen.
Thx
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#31
Die Übertragung des SR aufgrund übereinstimmender SR-Erklärungen (Notar oder JA) ist bedingungsfeindlich, d. h. das SR wird in Gänze übertragen. Änderungen sind danach nur noch durch Gerichtsbeschluß möglich. Wer wann mit wem wo wohnt spielt da gar keine Rolle.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#32
(31-01-2012, 16:10)wackelpudding schrieb: Die Übertragung des SR aufgrund übereinstimmender SR-Erklärungen (Notar oder JA) ist bedingungsfeindlich, d. h. das SR wird in Gänze übertragen. Änderungen sind danach nur noch durch Gerichtsbeschluß möglich. Wer wann mit wem wo wohnt spielt da gar keine Rolle.

Können wir jetzt zum Jugendamt gehen und uns auf das gemeinsame Sorgerecht einigen? Kann man sich auch auch auf gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht einigen wenn man sich auf die gemeinsame Sorge einigt. Hab meine Tochter hier und kann mich grad nicht zu den anderen Sachen ausführlich äußern
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#33
ABR ist Teil der geS und dieses kann durch übereinstimmende Willenserklärung nur in Gänze übertragen werden. Ihr könnt bei der Urkundsbeamtin des JA einen Termin machen (da bekommt ihr auch gesagt, welche Papiere ihr braucht (nach meiner Erinnerung: gültigen PA, Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde des Kindes), bei manchen JA kostet es was, bei anderen nicht; nach ´ner halben Stunde seit ihr durch.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#34
was bedeutet denn nur in "Gänze" übertragen werden?
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#35
Es bedeutet, dass nach der Übertragung beide Elternteile in gleichem Maße sorgeberechtigt sind = gemeinsame elterliche Sorge.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#36
Mein Anwalt meinte gemeinsames Sorgerecht würde nix bringen da Mutter dann automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (gerichtlich) bekommen würde. Deswegen frage ich. Also gibt es einen Unterschied wenn die gem. Sorge vom Gericht beschlossen wird oder wir uns aussergerichtlich einigen? Wenn man in gleichem Maße sorgeberechtigt wäre, bräuchte man doch das Aufenthatsbestimmungsrecht garnicht!
Bin wohl gerade ein bischen begriffsstutzig
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#37
Wenn Du das Sogerecht übertragen bekommst, heißt das, dass ihre beide es habt, einschließlich des ABR. Das hat zur Folge, dass ihr den Status nur einvernehmlich verändern könnt. Ist das Kind bisher bei der Mutter, wird es da auch bleiben, wenn die Mutter einem Umzug zu Dir nicht zustimmt. Wollte die Mutter z. B. mit dem Kind den Wohnort wechseln, bräuchte sie Deine Zustimmung.

Wenn das Gericht einem Kind beide Eltern erhalten will, wird es das ABR einem Elternteil eher nicht nehmen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#38
(01-02-2012, 19:11)Dzombo schrieb: @wackelpudding...
Wenn er das ABR übertragen bekommt, kann es die Mutter seines Kindes von der Logik her dann ja nicht mehr haben. Oder?

Doch, doch sie haben es dann beide; es sei denn, es gibt eine Entscheidung, die der KM das ABR nimmt. Ist bei der späteren Erlangung der geS (durch übereinstimmende WE sowieso, aber auch bei Gerichtsbeschluß i. d. R.) so: Aus eins mach zwei.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#39
Oh mann o mann ich könnt kotzen, fast hätte ich es geschaft aussergerichtlich das gem. Sorgerecht zu bekommen.
Nach dem letzten Gespräch beim JA hat die JA-Tante ans Gericht geschrieben das wir doch miteinander kommunizieren können. Das war schon mal ganz gut. Darauf bin ich ja angewiesen wenn die Übergaben nur von den Eltern gemacht werden sollen. In der folgenden 3 Wochen sind meine Ex und ich uns wieder näher gekommen, sie hat häufiger bei mir mit unserem Kind übernachtet. War total happy meine Tochter so oft zu sehen. Zu dem Zeitpunkt warteten wir noch auf das Gutachten. Durch so einige Zugeständnisse meinerseits ( Wohnortwechsel / finanziell ) war sie bereit die gemeinsame Sorgeerklärung zu unterschreiben. Jetzt kommt ein Paradebeispiel wie feinfühlig eine Richterin sein kann.
Es trudelte vom Gericht nach mal eben 2.5 Monaten mein Antrag für das Gutachten bei meiner Ex ein. Meine Begründung hat ihr natürlich die Schuhe ausgezogen und das wars mit gem. Sorgerecht. Einen Tag später bekam ich über Anwalt mitgeteilt das die Richterin mit dem Gutachten warten will weil ihr vom JA mitgeteilt wurde wir könnten kommunizieren und wir uns vielleicht auf das gem. Sorgerecht einigen. Das war ein Saublödes Timing. Jetzt können wir nämlich nicht mehr kommunizieren da mein Ex wegen der Antragsbegründung nur noch tobt.
shit
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#40
Da steht so allerlei was sich auf Bindungsstörungen und so bezieht. Desweiteren eine Diagnose und ein Polizeibericht wo sie bei Zwangseinweisung 2 Polizisten vermöbelte. Smile
Das Gutachten hätte ja schon im Eilverfahren von der Richterin bewilligt werden können. In der Verhandlung sah das auch so aus als ob sie es macht. In ihrer schriftlichen Entscheidung hieß es dann kein Raum dafür im Eilverfahren. So das ich im Hauptverfahren nochmal Begründen musste.
Ich werde ja gezwungen Tacheles zu reden und alles rauszuhauen. Die Mutter brauchte ja nix zu sagen warum sie das gem. nicht wollte oder warum Umgang boykottiert wird bzw. auf 3 Stunden begrenzt. Da reichen so platte Aussagen wie is nicht gut für´s Kind. Da steht der Vater dann unweigerlich als der Vorwurfsvolle uneinsichtige da weil er von vornherein sehr schlechte Karten hat. Erst recht wenn bei unehelichen Vätern verlangt wird bei der Mutter ein Kindeswohlgefährdung zu beweisen.
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