Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM
#7
@ blue
nur weil sie zufällig in der selben Wohnung wohnt, weil sie sonst nix anderes findet? Kann ich dem SB nicht schreiben nach dem Motto. Es ist kein eheähnliches Verhältnis da ich nicht das gem. Sorgerecht bekommen habe und lt. Grundgesetz Paragraph "xxx" dürften Eheliche gemeinschaften und Eheähnliche nicht anders behandelt werden. Also hat Vadder Staat unsere Beziehung als nicht eheähnlich eingestuft.? Als Anlage kommt dann noch was vom Familiengericht mit rein wo dann deutlich werden müsste das es ordentlich Streit gab. Wir können ja sagen wir haben uns wegen dem Kind so einigermassen vertragen aber sind von Partnerschaft noch weit entfernt. Was ja nicht unbedingt gelogen wäre
Ich könnte auch vorher mit den Stunden bei der Arbeit runtergehen damit bei mir nix zu holen ist. Die können mich doch nicht zwingen in Vollzeit zu arbeiten oder? Arbeite eh nur 30 die Woche. Wenn ich weniger mache hab ich schön viel Zeit für meine Tochter wenn Amt dann für Ex zahlt. Unterhalt müsste ich ja auch nicht zahlen wenn die kleine im gleichen Haushalt wohnt glaube ich. Das wäre super wenn man das irgenwie so drehen kann.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 19:51
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von Absurdistan - 27-01-2012, 20:00
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 20:44
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 21:21
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 21:48
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 22:04
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 28-01-2012, 19:55
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von Ibykus - 30-01-2012, 01:19
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von karlma - 31-01-2012, 11:35

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste