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eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM
#9
Es gibt eine Lücke!! Wenn man eine Partnerschaft hat und dann zusammenzieht und einer H4 bezieht, dann kann man dem Amt mitteilen, dass man sich entschieden hat "auf Probe zusammenzuleben"(Zusammenleben auf Probe ist 1 Jahr). Das ist die Zeit die der Staat einem gewährt, damit man feststellen kann, ob man für einander einstehen will. Die vom Amt tun so als wenn sie das nicht kennen wenn man fragt, aber das ist Gesetz! Wir hatten das damals auch so durchgesetzt und haben 10 Monate mein Gehalt und H4 bekommen, dann haben wir um Einstellung der Zahlung gebeten ohne weitere Grundangabe und das wars.

Da ihr ja im Prinzip schauen wollt, ob es wieder funktionier ist es in meinen Augen auch ein Zusammenleben auf Probe. Wie sich das aber bei Euch verhält und ob ihr das auch so machen könnt kann ich dir nicht beantworten.

Deine Partnerin kann aber zu einem Sozialanwalt gehen und den fragen. So weit ich weiss braucht sie den auch nicht bezahlen. Wenn der sagt das das geht, dann kann der den passenden Brief fertigen fürs Amt - ich glaub da zahlt man dann 10 Euronen.

So hoffe das hilft bissel.... Smile
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RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 19:51
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 20:44
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 21:21
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von mari.mand - 27-01-2012, 21:10
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 21:48
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 22:04
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 28-01-2012, 19:55
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von Ibykus - 30-01-2012, 01:19
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von karlma - 31-01-2012, 11:35

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