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Slowakei
#1
Mal eine Frage einfach so in den Raum geworfen-

ich hätte die Möglichkeit, bei einer Firma anzufangen, die Standorte sowohl in Deutschland als auch in der Slowakei hat. Wenn sich die Möglichkeit ergibt, würde ich mich gerne in der Slowakei unter Vertrag nehmen lassen- die einheitliche Einkommenssteuer von 19% gefällt mir.
Die überwiegende Tätigkeit müsste ich jedoch in Deutschland ausüben, die größten Kunden sitzen in D und ich bin Vetriebler. Mein Aufenthalt in D wäre sicherlich häufiger als die bekannten 183 Kalendertage.

Wie steht es mit dem Bankkonto dort? Hätten deutsche Unterhaltsgläubiger Zugriff? (Kein Kindesunterhalt, den bezahle ich. Aber ungerechtfertigen nachehelichen Unterhalt mag ich nicht mehr zahlen). Zahlungen innerhalb Deutschlands, z.B. den Kindesunterhalt, kann ich organisieren (habe zuverlässige Verwandtschaft).

Kann es Probleme mit Doppelbesteuerung geben- dass die Slowaken ihre 19% Einkommenssteuer wollen und das deutsche Finanzamt noch mal kassieren will, weil man sich ja in Deutschland beruflich betätigt? Inwieweit spielt hier das europäische Entsendegesetz eine Rolle?

Falls hier jemand den einen oder anderen Tipp hat- danke im Voraus.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
Mit einem guten Steuerberater ist das kein Problem. Du müsstest argumentieren, dass Du in der SLO lebst, arbeitest und Deine Steuern zahlst. Als Vertriebler bist Du halt international unterwegs, u.a. auch in Deutschland. Du bist sicherlich kein Boris Becker, wo sich ein paar angesetzte Steuerfahnder rentieren, die dann rausfinden, bei welcher Maid Du wie lange in der Besenkammer übernachtet hast.
Mein Steuerberater hat mir da sehr geholfen, hatte sogar noch einen Wohnsitz in Deutschland und musste trotzdem keine Steuern zahlen (wobei das in meinem Fall egal war, da ich in einem anderen hochsteuerland gearbeitet habe.
Slowakischer Arbeitsvertrag mit der slowakischen Entity ist Pflicht.
Wohnsitz in D aufgeben hilft.
Kriegst dann halt auch keine Anwartschaften für die üppige deutsche Rente mit 70.
Krankenversicherung ist auch anders.
Am besten Anfang des Jahres wechseln, sonst gibt es wirklich Doppelbesteuerung.

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#3
Danke erst mal-

deutschen Wohnsitz aufzugeben wäre kein Problem. Rentenversicherung eigentlich auch nicht, zum 01.09.2012 habe ich 40 Jahre voll.

Was muss ich mir vorstellen unter "slowakischer Entity"?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Entschuldige wegen des "Denglish" - ich meine, dass Dein Arbeitsvertrag mit der slowakischen Firma (s.r.o, a.s., etc..) nach slowakischem Arbeitsrecht abgeschlossen werden muss. Gehalt nach Abzug der Steuern netto auf ein slowakisches Konto und fertig ist die Laube.
Viel Glück!
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#5
Die Rente wird aber beim Renteneintritt durch aufgelaufene Unterhaltsschulden
gepfändet
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#6
(31-01-2012, 19:44)Hasserfüllter schrieb: Die Rente wird aber beim Renteneintritt durch aufgelaufene Unterhaltsschulden
gepfändet

Es wird doch nur das gepfaendet, was ueber Existenzminimum ist???
Das duerfte wohl nicht mehr viele treffen...
Mich auf jeden Fall nicht

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#7
(31-01-2012, 20:15)Al Bundy schrieb: Es wird doch nur das gepfaendet, was ueber Existenzminimum ist???
Das duerfte wohl nicht mehr viele treffen...
Mich auf jeden Fall nicht
Richtig. Wessen Rentenansprüche die Existenzminimumgrenze bisher nicht erreichen, sollte in solcher Situation auch den Teufel tun, das zu versuchen.

Man soll doch schlechtem Geld nicht noch gutes hinterherwerfen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
Wiese gepfändet bei Renteneintritt?
Falls ich jemals in Rente gehen sollte, habe ich vorher noch Zeit, eine schöne Privatinsolvenz hinzulegen..
Renteneintritt kommt ja nicht aus heiterem Himmel, sondern kann geplant werden..
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#9
Dank des Versorgungsausgleichs bleibt ja von der Rente nicht mehr so viel über, dass man das Pfänden fürchten müsste- wenn bis dahin die Exe überhaupt noch lebt......und ausserdem würde ich dann auch als Rentner in Südosteuropa bleiben wollen. Kroatisch beherrsche ich als quasi "zweite Muttersprache"- von daher wird mir ein Aufenthalt in der Slowakei, oder später an der kroatischen Küste zwischen Zadar und Rijeka auch ganz gut möglich sein. Und dort muss man mich erst mal finden (für einen Fuffziger Bakschisch verschwinden dort ganze Melderegister...).

Gibt es spezifische Hinweise zum Land Slowakei?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Ich denke auch, das man keine Doppelbesteuerung fürchten muss. In EU gibt es Deinstleistungsfreiheit, d.h. du erbringst deine vertriebliche Deinstleistung für eine slovakische Firma und wirst dort besteuert. Für die (deutsche) Steuerpflicht ist oft der "Lebensmittelpunkt" relevant, du muss nachweisen können das es Slowakei ist.

Generell kann ich mir nicht vorstellen, das man irgendwo in EU doppelt besteuert wird. Deutschland hat DBAs mit allen möglichen Ländern, auch mit "Schurkenstaaten" wie Weißrussland oder "Diktaturen" wie Russland. Es gibt auch ein DBA mit Slowakei, genauer mit Tschechoslowakei, aus dem Jahr 1980, scheint noch zu gelten:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf

Ich würde im Internet zum zum Thema "Steuern Tschechien-Deutschland" recherchieren, es gibt diverse Foren dazu ( grenzgaenger-forum.de ). Tschechien, weil es bestimmt viel mehr solche Grenzgänger gibt und rechtlich nicht anders als Slowakei.

Ich denke, Pfänden kann man (mit vertretbaren Aufwand) nur über deinen deutschen/österreichischen Arbeitgeber. Wenn man weiss wie er heißt. Also aufpassen, dass man ihn nicht so schnell erfährt Wink Evtl. als Vertriebler auf Honorar Basis arbeiten, Umsätze über eine Firma abwicklen. Pfändunstechnisch unterscheidet sich Slowakei nicht von Polen, Ungarn oder Tschechei und zu diesen Ländern gibt es hier im Forum einige Threads.

Slowakei ist ein schönes Land zum Abtauchen. Tschechien, Ö-Reich und Ungarn im 100km-Ukreis (von Bratislava aus gesehen), falls man öfters den Wohnsitz wechseln möchte/muss Cool Lebenskosten niedrig, Steuern auch, Wirtschaftsboom und in der Nähe deutschsprechende Hochpreis-Märkte zum Geldverdienen
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#11
(31-01-2012, 10:13)Austriake schrieb: Wie steht es mit dem Bankkonto dort? Hätten deutsche Unterhaltsgläubiger Zugriff? (Kein Kindesunterhalt, den bezahle ich. Aber ungerechtfertigen nachehelichen Unterhalt mag ich nicht mehr zahlen). Zahlungen innerhalb Deutschlands, z.B. den Kindesunterhalt, kann ich organisieren (habe zuverlässige Verwandtschaft).

Falls hier jemand den einen oder anderen Tipp hat- danke im Voraus.

Austriake

Ts, ts,

selbst ahnungslos, aber kritisiert AndereHuh

Nacheheliche Unterhaltsansprüche können in der gesamten EU problemlos vom Ursprungsstaat (D?) im Vollstreckungsstaat (SLO) geltend gemacht werden. Eine erste Orientierung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Internatio...e_Union%29

Das Prob ist, daß sich das EU-Recht rasant ändert. Zwischen dem 01.03.2002 und dem 17.06.2011 galt noch die EUGVVO, auch war § 18 EGBGB noch nicht gestrichen usw..

Lange Rede, kurzer Sinn: Alle vor dem 17.06.2011 beantragten Verfahren können noch wegen des Vorbehalts der ordre public im Art. 34 Abs. 1 EUGVVO im Vollstreckungsstaat angefochten werden, auch wenn sie erst zB 2012 entschieden worden sind. Wenn zB ein deutscher Titel mit der slowakischen ordre public nicht vereinbar ist und vor dem 17.06.2011 beantragt worden ist, ab nach SLO und dort anfechten. Was in SLO nicht anerkannt wird, kann dort auch nicht vollstreckt werden!

Neues Prob: In 2007 wurde ein neues Haager Unterhaltsprotokoll in die Welt gesetzt, das meines Wissens nach nur wenige Staaten ratifiziert haben. Dennoch hat die EU in 2011 alle ihre Vereinbarungen zum Ehe-, Kindes und was auch immer Unterhalt dahingehend abgeändert, daß die Vollstreckungsstaaten alle Titel ohne Exkulpaturverfahren (=Importkontrolle des ausländischen Titels im Vollstreckungsstaat) anerkennen MÜSSEN. Und zwar unabhängig davon, ob diese das HUP ratifiziert habenHuh

Dh, die Masche, ich hab mal die Frage X und ein User gibt die Lösung Y funzt im EU-Recht nicht. Es hängt immer von den Fakten des Einzelfalls ab.

Ein Beitrag zur Diskussionskultur mit den NussernSleepy
Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen (Theodor Adorno).
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