11-04-2013, 21:17
(11-04-2013, 21:08)beppo schrieb: Gerade heute hat mich auch so ein Hirni angerufen (bisher nur auf Band), der mit mir über meine Eingliederungsvereinbarung sprechen möchte.
Na so ein Zufall .
Ich hatte mir schon die Passagen aus dem Urteil des
BSG vom 07.11.2006, Az: B 7b AS 8/06 R für den Termin ausgedruckt, falls man mir eine EGV hätte unterschieben wollen. Aber das hat sich ja nicht ergeben.
Eine Diskussion über Individualansprüche, Bedarfsanteilmethode usw.,
ist mir erfreulicherweise erspart geblieben.