22-08-2013, 22:59
Zwischenzeitlich habe ich Klage wegen der Unterkunftskosten
eingereicht.
Heute bin ich im JC aufgeschlagen, um ein Formular für
einen Weiterbewilligungantrag auf ALGII zu ergattern.
Zu meinem Erstaunen wurde mir mitgeteilt, das ich nach
2 Jahren im ALGII-Bezug quasi einen Neuantrag (nennt sich
Grundantrag) stellen muß.
Also die ganzen Daten, die man schon in meiner Leistungsakte
hat, noch mal angeben. Was man mit meinem Arbeitsvertrag
und meinem Sozialversicherungsausweis bei der Berechnung
meines Anspruchs anstellen möchte, steht in dem Merkblatt
zu dem Antrag auch nicht drin.
Ich denke, ich schicke das ganze mal zum Bundesdatenschutzbeauftragten, ob denn meine Optionskommune nicht vielleicht doch Nachhilfe in Sachen Datensparsamkeit braucht.
Dann muß ich mir überlegen, wie ich denn doch einen Weiterbewilligungsantrag stellen kann, ohne wieder einen Werktag
über den Fragebögen dieser unzulässigen doppelten Datenerhebung brüten zu müssen. Schließlich brauche ich die Zeit für
die Formulierung meines nächsten Überprüfungsantrages.
eingereicht.
Heute bin ich im JC aufgeschlagen, um ein Formular für
einen Weiterbewilligungantrag auf ALGII zu ergattern.
Zu meinem Erstaunen wurde mir mitgeteilt, das ich nach
2 Jahren im ALGII-Bezug quasi einen Neuantrag (nennt sich
Grundantrag) stellen muß.
Also die ganzen Daten, die man schon in meiner Leistungsakte
hat, noch mal angeben. Was man mit meinem Arbeitsvertrag
und meinem Sozialversicherungsausweis bei der Berechnung
meines Anspruchs anstellen möchte, steht in dem Merkblatt
zu dem Antrag auch nicht drin.
Ich denke, ich schicke das ganze mal zum Bundesdatenschutzbeauftragten, ob denn meine Optionskommune nicht vielleicht doch Nachhilfe in Sachen Datensparsamkeit braucht.
Dann muß ich mir überlegen, wie ich denn doch einen Weiterbewilligungsantrag stellen kann, ohne wieder einen Werktag
über den Fragebögen dieser unzulässigen doppelten Datenerhebung brüten zu müssen. Schließlich brauche ich die Zeit für
die Formulierung meines nächsten Überprüfungsantrages.