20-02-2014, 08:50
Hinsichtlich der geplanten Änderungen im SGBII gibt es nun
einen Bericht mit dem ersten Konsens zu den Änderungsvorschlägen:
http://www.harald-thome.de/media/files/A...9.2013.pdf
aus http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry...sp?ID=2253
Hinsichtlich der "Abschaffung" der temp. Bedarfsgemeinschaft gibt es zwar noch keinen Konsens, aber dafür möchte man an dem Grundsicherungsträger einen Erstattungsanspruch für "Doppelzahlungen" installieren (Nr. 70 aus
dem Dokument).
Außerdem soll Einkommen der Kinder auf den Bedarf der Eltern angerechnet werden. Damit landet Kindesunterhalt, der über den Regelbedarf des Kindes hinausgeht, bei dem betreuenden Elternteil (Vorschlag Nr. 17). Bisher mussten diese sich mit dem überschüssigen Kindergeld begnügen.
einen Bericht mit dem ersten Konsens zu den Änderungsvorschlägen:
http://www.harald-thome.de/media/files/A...9.2013.pdf
aus http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry...sp?ID=2253
Hinsichtlich der "Abschaffung" der temp. Bedarfsgemeinschaft gibt es zwar noch keinen Konsens, aber dafür möchte man an dem Grundsicherungsträger einen Erstattungsanspruch für "Doppelzahlungen" installieren (Nr. 70 aus
dem Dokument).
Außerdem soll Einkommen der Kinder auf den Bedarf der Eltern angerechnet werden. Damit landet Kindesunterhalt, der über den Regelbedarf des Kindes hinausgeht, bei dem betreuenden Elternteil (Vorschlag Nr. 17). Bisher mussten diese sich mit dem überschüssigen Kindergeld begnügen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater