20-02-2014, 08:54
Deutlicher kann man die Verlogenheit des Unterhalts"rechts" und "Kindeswohls" nicht ausdrücken.
Spätestens jetzt sollte man sich grundsätzlich weigern, mehr als den Mindest-KU zu bezahlen, denn er wird ja offensichtlich vom Kind nicht benötigt.
Da sich der Kindesunterhalt nach §1610 BGB nach der Lebensstellung des Bedürftigen richtet und dieser ja nunmal auf Hartz4 Niveau liegt, ist ein höherer Unterhalt nicht gerechtfertigt, bzw. obliegt dem Willen des Pflichtigen.
Alles Verbrecher und Diebespack.
Spätestens jetzt sollte man sich grundsätzlich weigern, mehr als den Mindest-KU zu bezahlen, denn er wird ja offensichtlich vom Kind nicht benötigt.
Da sich der Kindesunterhalt nach §1610 BGB nach der Lebensstellung des Bedürftigen richtet und dieser ja nunmal auf Hartz4 Niveau liegt, ist ein höherer Unterhalt nicht gerechtfertigt, bzw. obliegt dem Willen des Pflichtigen.
Alles Verbrecher und Diebespack.