10-03-2014, 16:14
Was du als "Fehler" bezeichnest ist meiner Erfahrung nach kalkulierter Rechtsbruch.
Das verhält sich genauso wie bei Versicherung. Es wird eben eine Rechnung aufgemacht zwischen Leistungsverweigerung und der Zahl derer, die es hinnehmen auf der einen Seite und die Zahl derer die sich wehren auf der anderen Seite. Der Rechtsbruch lohnt sich eben.
Wirkliche "Fehler" im Sinne von Rechenfehlern oder dergleichen sind mir bislang relativ selten begegnet.
Das verhält sich genauso wie bei Versicherung. Es wird eben eine Rechnung aufgemacht zwischen Leistungsverweigerung und der Zahl derer, die es hinnehmen auf der einen Seite und die Zahl derer die sich wehren auf der anderen Seite. Der Rechtsbruch lohnt sich eben.
Wirkliche "Fehler" im Sinne von Rechenfehlern oder dergleichen sind mir bislang relativ selten begegnet.