20-10-2014, 12:35
In den letzten Schreiben von meinem Sozialverband und dem
Jobcenter geht es noch um die Kostenerstattung für die Rechtsvertretung in einem Verfahren. Hier lässt es sich das JC anscheinend nicht nehmen, noch einmal nachzutreten und bietet lediglich 75 % als Kostenbeteiligung nach meiner Annahme des Anerkenntnisses an. Dabei wird auf einen Vergleich Bezug genommen, den wir im Mai d. J. geschlossen hatten. Da es hier um eine Differenz über einen kleineren zweistelligen Betrag geht, werde ich das so belassen. An weiteren Auseinandersetzungen habe ich derzeit kein Interesse.
Die Presseartikel nehmen jetzt auch allmählich konkrete Formen an.
Ich kann jedenfalls mit zwei Veröffentlichungen rechnen.
Jobcenter geht es noch um die Kostenerstattung für die Rechtsvertretung in einem Verfahren. Hier lässt es sich das JC anscheinend nicht nehmen, noch einmal nachzutreten und bietet lediglich 75 % als Kostenbeteiligung nach meiner Annahme des Anerkenntnisses an. Dabei wird auf einen Vergleich Bezug genommen, den wir im Mai d. J. geschlossen hatten. Da es hier um eine Differenz über einen kleineren zweistelligen Betrag geht, werde ich das so belassen. An weiteren Auseinandersetzungen habe ich derzeit kein Interesse.
Die Presseartikel nehmen jetzt auch allmählich konkrete Formen an.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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