06-01-2015, 01:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-01-2015, 01:23 von Pistachio 00.)
(05-01-2015, 23:46)Sixteen Tons schrieb: Allerdings geht der "Trend" bei den Entscheidungen der unteren Instanzen seit Anfang 2013 dahin, das sich das JC sehr wohl das Geld von den Müttern zurückholen "darf".In meinem Fall ist es so, wobei die KM diese Praxis für sich ausnutzt und den Umgang sehr geschickt stundenweise kürzt, so dass an Übergabetagen der geforderte 12 Stunden Aufenthalt in der väterlichen BG nicht mehr da ist.
Z.B.
früher: Umgangsende = Abholung von der Schule und dann 18.00 zur KM
nun: Umgangsende = morgens Bringen in die Schule und dann holt KM Kind irgendwann ab
Eine bequeme Einsparung für die KM in Höhe von 8,xx € 2x monatlich für ohnehin nur widerwillig gewährten Umgang ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel