30-03-2015, 13:34
Hey Skipper,
mit der Revision hatte ich noch keinen Kontakt.
Ich hatte aber mal das Referat 101 des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung angeschrieben und die ganze Latte der fragwürdigen Bescheidungspraxis und anhängigen Gerichtsverfahren
drangetackert. Die Antwort war sinngemäß:"Es steht ihnen frei, zu den Sie betreffenden Entscheidungen der
Behörde Rechtschutz zu suchen" und "wir haben keine Handhabe, bei lfd. Gerichtsverfahren Stellung zu nehmen
(die Sache lag ja schon beim LSG), da richterliche Unabhängigkeit herrsche". Sofern die Entscheidung zu meinen
Gunsten ausgehen sollte, bin ich ja nicht mehr beschwert und wenn nicht, dann bestehen eben keine Ansprüche
und damit wäre die Beschwerde auch gegenstandslos.
Eine Eingabe bei dem Landesrechnungshof habe ich mir auch erspart. Der kann prüfen, muß aber nicht.
Der kann keine Weisungen geben, nur empfehlen. Warum soll ich mir dann die Arbeit machen?
Aber gut, das läuft ja jetzt soweit alles seit der Entscheidung durch das LSG letztes Jahr und der
Gesamtkapitulation des JC zu den restlichen offenen Verfahren im Herbst 2014. Seitdem wird
für den lfd. Bedarf anstandslos geleistet.
Das Hartz-IV eine ineffizente Maßnahme zur Arbeitslosenverwaltung ist, ist auch kein Geheimnis und
daß nach der Berichterstattung durch Herrn Wallraff einen Untersuchungsausschuß auf den Plan gerufen
wurde, heißt nicht, das nicht auch in Zukunft alles schön geredet wird.
Jüngst gab auch noch das BMAS vor, das BSG-Urteile nicht umzusetzen sind (Leistungen an Behinderte
mit Regelbedarfsstufe III).
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeit...49508.html
Ja wenn die oberste Behörde schon so vorgeht, da weiß man doch, wie die ticken.
Da ist Diskriminierung doch schon Teil der ministerialen Leitkultur, oder wie? Vielleicht kann man mit den Wahlen noch etwas ändern, aber da gehen mangels Alternativen ja auch immer weniger überhaupt hin...
Soweit es die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung angeht, so muß ich dem nach
§2 SGB II wohl nachkommen. Obwohl ich nicht glaube, daß da nennenswert etwas hängenbleibt,
Werbungskostentechnisch gibt es gar nix und für die Altersvorsorge 120 Euro im Jahr abzusetzen.
Der Zeitaufwand ist im EDV-Zeitalter dafür ja marginal. Für meine letzte Erklärung habe ich weniger
Zeit als eine Stunde benötigt.
mit der Revision hatte ich noch keinen Kontakt.
Ich hatte aber mal das Referat 101 des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung angeschrieben und die ganze Latte der fragwürdigen Bescheidungspraxis und anhängigen Gerichtsverfahren
drangetackert. Die Antwort war sinngemäß:"Es steht ihnen frei, zu den Sie betreffenden Entscheidungen der
Behörde Rechtschutz zu suchen" und "wir haben keine Handhabe, bei lfd. Gerichtsverfahren Stellung zu nehmen
(die Sache lag ja schon beim LSG), da richterliche Unabhängigkeit herrsche". Sofern die Entscheidung zu meinen
Gunsten ausgehen sollte, bin ich ja nicht mehr beschwert und wenn nicht, dann bestehen eben keine Ansprüche
und damit wäre die Beschwerde auch gegenstandslos.
Eine Eingabe bei dem Landesrechnungshof habe ich mir auch erspart. Der kann prüfen, muß aber nicht.
Der kann keine Weisungen geben, nur empfehlen. Warum soll ich mir dann die Arbeit machen?
Aber gut, das läuft ja jetzt soweit alles seit der Entscheidung durch das LSG letztes Jahr und der
Gesamtkapitulation des JC zu den restlichen offenen Verfahren im Herbst 2014. Seitdem wird
für den lfd. Bedarf anstandslos geleistet.
Das Hartz-IV eine ineffizente Maßnahme zur Arbeitslosenverwaltung ist, ist auch kein Geheimnis und
daß nach der Berichterstattung durch Herrn Wallraff einen Untersuchungsausschuß auf den Plan gerufen
wurde, heißt nicht, das nicht auch in Zukunft alles schön geredet wird.
Jüngst gab auch noch das BMAS vor, das BSG-Urteile nicht umzusetzen sind (Leistungen an Behinderte
mit Regelbedarfsstufe III).
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeit...49508.html
Ja wenn die oberste Behörde schon so vorgeht, da weiß man doch, wie die ticken.
Da ist Diskriminierung doch schon Teil der ministerialen Leitkultur, oder wie? Vielleicht kann man mit den Wahlen noch etwas ändern, aber da gehen mangels Alternativen ja auch immer weniger überhaupt hin...
Soweit es die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung angeht, so muß ich dem nach
§2 SGB II wohl nachkommen. Obwohl ich nicht glaube, daß da nennenswert etwas hängenbleibt,
Werbungskostentechnisch gibt es gar nix und für die Altersvorsorge 120 Euro im Jahr abzusetzen.
Der Zeitaufwand ist im EDV-Zeitalter dafür ja marginal. Für meine letzte Erklärung habe ich weniger
Zeit als eine Stunde benötigt.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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