raid,
nach den derzeit gültigen Fachlichen Hinweisen der BA zu § 21 SGB II aus 12.2014 hast DU KEINEN Anspruch auf Mehrbedarf aus Alleinerziehung. Die Hinweise der BA werden laufend der Rechtsprechung angepaßt.
Wenn Dein JC Dir diese Leistungen gewährt, verhält es sich nicht konform zu diesen Hinweisen.
Oder Du verstehst den Bescheid nicht oder er ist fehlerhaft.
S.
nach den derzeit gültigen Fachlichen Hinweisen der BA zu § 21 SGB II aus 12.2014 hast DU KEINEN Anspruch auf Mehrbedarf aus Alleinerziehung. Die Hinweise der BA werden laufend der Rechtsprechung angepaßt.
Wenn Dein JC Dir diese Leistungen gewährt, verhält es sich nicht konform zu diesen Hinweisen.
Oder Du verstehst den Bescheid nicht oder er ist fehlerhaft.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.