24-09-2015, 10:31
(23-09-2015, 18:47)Sixteen Tons schrieb: ... wird jetzt zur Beurkundung der tatsächlichen Umgangszeiten eine unterschriebene Bestätigung des anderen Elternteils, monatsweise, gefordert.Bei mir dasselbe ... einmal hatte ich tatsächlich die Unterschrift der KM geliefert. Nach dem Stress, den das aber ausgelöst hatte, genügte dann selbstverständlich die Eidestattliche Versicherung.
Bisher habe ich einigungsweise immer quartalsweise nachweisen müssen und habe immer eine Versicherung an Eides statt eingereicht.
Dafür gibt es immer wieder neue Absurditäten:
Für den aktuellen Zeitraum wäre "aus technischen Gründen" nur eine hälftige Berechnung der Umgangskosten möglich (das hieße bei 11 Umgangstagen, das ich nachträglich zurückzahlen müsste).
Außerdem wird mir das hälftige Kindergeld angerechnet . Nach 3 Monaten seit meinem Widerspruch keine Reaktion - Untätigkeitsklage wird nun folgen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel