29-09-2015, 23:41
Habe zwischenzeitlich etwas Aktenstudium betrieben und einen Bescheid gefunden, in dem der Leistungsträger ausdrücklich, wortreich und
vor allem selber zugibt, keine Rechtsgrundlage dafür zu haben, mit der ich regelmässig und verbindlich auf eine Unterschrift der Mutter hinwirken könnte. Aus diesem Grunde räumt er mir das Ermessen ein, eine Erklärung an Eides statt abzugeben. Hinsichtlich der Beweiswürdigung hält er es für plausibel, das es neben dem 14-tägigem Umgang auch eine Ferienregelung gibt, auch wenn keine Umgangsvereinbarung in Schriftform vorliegt.
Außerdem hat der Leistungsträger früher von sich aus einen Turnus von drei Monaten zur Glaubhaftmachung der Umgangszeiten vorgeschlagen.
War vielleicht ganz gut, das ich schon früher danach gefragt hatte. Vor diesem Hintergrund kann ich natürlich leichter hinterfragen, warum die bisherige Ermessensentscheidung keinen Bestand mehr haben sollte.
vor allem selber zugibt, keine Rechtsgrundlage dafür zu haben, mit der ich regelmässig und verbindlich auf eine Unterschrift der Mutter hinwirken könnte. Aus diesem Grunde räumt er mir das Ermessen ein, eine Erklärung an Eides statt abzugeben. Hinsichtlich der Beweiswürdigung hält er es für plausibel, das es neben dem 14-tägigem Umgang auch eine Ferienregelung gibt, auch wenn keine Umgangsvereinbarung in Schriftform vorliegt.
Außerdem hat der Leistungsträger früher von sich aus einen Turnus von drei Monaten zur Glaubhaftmachung der Umgangszeiten vorgeschlagen.
War vielleicht ganz gut, das ich schon früher danach gefragt hatte. Vor diesem Hintergrund kann ich natürlich leichter hinterfragen, warum die bisherige Ermessensentscheidung keinen Bestand mehr haben sollte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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