03-04-2012, 14:34
(01-04-2012, 21:20)Dummmes Jobcenter schrieb: Um eine abschließende Beurteilung des Widerspruchs vornehmen zu können, brauche ich 1.) Abschrift der Abänderungsklage zum Kindesunterhalt.Wurdest du zu Abänderungsklage aufgefordert oder läuft die sowieso?
Vergesse nicht die Kosten zu beantragen - ob man sie kriegt ist etwas anderes, aber was nicht beantragt wurde, kann gar nicht bewilligt werden.
(01-04-2012, 21:20)Dummmes Jobcenter schrieb: Weiter brauche ich die Unterschrift(en) der Mutter zu Bestätigung über die getätigten Umgänge seit Anno Domini.Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Das Jobcenter muss zunächst die Angaben des Hilfebedürftigen zu Grunde legen. Nur wenn es explizit Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit hat (und solche sind in dem Schreiben nicht dargelegt) darf es weitere Belege fordern.
Es ist einerseits eine Unverschämtheit, einem Vater stets grundlos mit Belegforderung auf Verdacht zu kommen und andererseits kann und darf nicht einfach hingenommen werden, dass die Mutter damit zur Hilfspolizistin des Jobcenters gemacht wird. Das ist für die Mutter unzumutbar und benachteiligt die Väter, wo die Mutter einfach um dem Vater zu schaden, solche Unterschriften verweigert.
Zwei Möglichkeiten:
A) Fertige selbst eine Liste an mit Datum, Uhrzeit, etc. der Umgangstage und unterschreibe diese (damit ist die Richtigkeit hinreichend belegt, denn mit absichtlich falscher Liste würdest du wegen Sozialbetrug drankommen können)
b) Notfalls lasse Hinz oder Kunz auf dieser Liste unterschreiben, in Kita beim abholen, Blumenladen unten im Haus beim Nachhausekommen, Nachbar, etc - evtl. auch die Kinder (altersabhängig).
(01-04-2012, 21:20)Dummmes Jobcenter schrieb: Das anteilige Sozialgeld wird entgegen Ihrer Auffassung aber nicht jahresdurchschnittlich, sondern nur nach Vorlage des Nachweises über die stattgefundenen Umgänge gewährt. Bitte reichen Sie die Unterlagen bis zum XX.YY.ZZZZ hier ein.Hier (jahresdurchschnittlich/Detailmonat) gibt es wohl Ermessensspielraum bei den Jobcentern. Das wird unterschiedlich gehandhabt.
Bei uns (www.umgangskosten.de) sind ein paar Leute dazu übergegangen, die eigene(!) "Umgangsmonats-Liste" wie die EKS oder Erwerbsbemühungen einfach monatlich im voraus mit Prognose und anschließend tatsächliche Umgangstage unaufgefordert an JC zu schicken. Mutti-Unterschrift-Einholen wird konsequent verweigert - ohne nachhaltige Folgen, die über das eh verzögerte Bearbeiten der JC hinausgehen. Im Falle eines SG-Streits wird dann manchmal eh die Mutti als Zeugin geladen. Da diese die Liste auch kriegt, wird sie dort nur unter Gefahr gerichtlicher Falschaussage etwas anders mitzuteilen haben.
(01-04-2012, 21:20)Dummmes Jobcenter schrieb: An dieser Stelle möchte ich Sie bereits darauf hinweisen, das ich beabsichtige, dem Widerspruch stattzugeben.Ah, sie haben nun Angst vor einer erfolgreichen Klage - und möchten jetzt eine Ausrede finden, falls du "mangelhaft mitwirkst". Also Fristen einhalten.
Zitat:Damit wäre das erste Etappenziel erreicht. Nächste Station sind die Unterkunftskosten. Die Umgänge in meinem Wohnklo sorgen für berechtigte Mißstimmung bei den Kindern, die beengten Verhältnisse und mangelhaftes Sanitärequipment sind eine Steilvorlage zum Mäkeln für die Ex.Da hättest du natürlich schon längst eine Zusicherung der Kostenübernahme für eine nach Kopfzahlen angemessene Wohnung beantragen können.
Manche waren erfolgreich indem sie sich zuvor eine Bescheinigung beim Jugendamt geholt haben, dass "eine entsprechende Wohnung dem Kindeswohl dienlich wäre". Ein wenig nett reden und sich bemüht zeigen, dass man am "Kindeswohl und Mutterwunsch" arbeite, kann helfen.
Zitat:Soweit ich das JC hier richtig verstehe, wollen die das Geld nachschüssig überweisen. Also nach dem schriftlich bestätigten Umgang. Wie soll das in der Praxis aussehen?Eine nachschüssige Zahlung wäre systemwidrig und rechtswidrig - und nur für die Vergangenheit zulässig. (Auch anteilige) Regelsätze sind vorschüssig zu zahlen. Daher kommt es auf eine Einigung über die "durchschnittliche erwartbaren Umgangstage" an. Wir kennen es mehrfach, dass die Jobcenter (aus Vereinfachungsgründen für arbeitscheuende Beamte) nach einer "väterfeindlichen verdachtsgeprägten Nachweisphase" zu einer "Durchschnittsberechnung" mit nachgehender Korrektur im Ausnahme-Abweichungsfall übergehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #