ST,
wenn Deine Kinder regelmäßig zum Umgang bei Dir sind, dann grhören Sie zur BG. Sie sind in der Bedarfberechnung der BG aber nicht berücksichtigt, auch nicht die Reisekosten des Umgangs. Das kann zur Notlage(der Kinder!!!) führen und die Anordnung eines SG begründen. Das Widerspruchsverfahren muß dann nicht mehr groß abgewartet werden, nach Widerspruch und angemessener Reaktionszeit ab zum SG!
Der Freibetrag (aus Grundfreibetrag und Freibetrag für Erwerbstätige) kann grundsätzlich 330 € (bei min 1 Kind in der BG) nicht übersteigen, es sei denn, daß bei Dir ein erhöhter Grundfreibetrag errechnet wurde.
Das JC hat immerhin den KU als nicht bereite Mittel vom Einkommen abgezogen. Bravo.
Wenn Du mir Anzahl und Alter Kinder und die genaue Anzahl der Umgangstage und der Reisekosten/Monat nennst, dann jage ich das mal durch meinen Rechner.
Hilfreich wären auch die örtlichen Richtwerte der Kosten der Miete, die Dein JC zugrunde legt. Dir, Deiner Familie mit Deinen Kindern steht angemessener Wohnraum zu. Der ergibt sich regelmäßig aus der Zahl der Kinder + 1 (Vater bzw. Mutter), wenn Du ansonsten allein lebst.
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wenn Deine Kinder regelmäßig zum Umgang bei Dir sind, dann grhören Sie zur BG. Sie sind in der Bedarfberechnung der BG aber nicht berücksichtigt, auch nicht die Reisekosten des Umgangs. Das kann zur Notlage(der Kinder!!!) führen und die Anordnung eines SG begründen. Das Widerspruchsverfahren muß dann nicht mehr groß abgewartet werden, nach Widerspruch und angemessener Reaktionszeit ab zum SG!
Der Freibetrag (aus Grundfreibetrag und Freibetrag für Erwerbstätige) kann grundsätzlich 330 € (bei min 1 Kind in der BG) nicht übersteigen, es sei denn, daß bei Dir ein erhöhter Grundfreibetrag errechnet wurde.
Das JC hat immerhin den KU als nicht bereite Mittel vom Einkommen abgezogen. Bravo.
Wenn Du mir Anzahl und Alter Kinder und die genaue Anzahl der Umgangstage und der Reisekosten/Monat nennst, dann jage ich das mal durch meinen Rechner.
Hilfreich wären auch die örtlichen Richtwerte der Kosten der Miete, die Dein JC zugrunde legt. Dir, Deiner Familie mit Deinen Kindern steht angemessener Wohnraum zu. Der ergibt sich regelmäßig aus der Zahl der Kinder + 1 (Vater bzw. Mutter), wenn Du ansonsten allein lebst.
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