16-05-2012, 21:42
Das könnte der Treuhänder anders sehen. Auf Antrag kann Arbeitseinkommen zusammen mit Sozialleistungen
gepfändet werden.
Ich plädiere aber auf §54 SGBI, Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 5.
Das geht aus der Insolvenzordnung, §36 Abs 1. hervor. Im Zweifelsfall hat das Insolvenzgericht gem. §36 Abs. 4 der Insolvenzordnung zu entscheiden.
Nachdem ich so lange darum ringen mußte, bin ich bereit, das notfalls auf dem Gerichtsweg so weit nach oben durchzuboxen, wie es eben geht.
gepfändet werden.
Ich plädiere aber auf §54 SGBI, Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 5.
Das geht aus der Insolvenzordnung, §36 Abs 1. hervor. Im Zweifelsfall hat das Insolvenzgericht gem. §36 Abs. 4 der Insolvenzordnung zu entscheiden.
Nachdem ich so lange darum ringen mußte, bin ich bereit, das notfalls auf dem Gerichtsweg so weit nach oben durchzuboxen, wie es eben geht.