29-05-2012, 00:30
Achtung - der Antrag auf Vorschuß und Widerspruchsverfahren sind zwei Paar Schuhe. Das eine hemmt das andere nicht.
Da hilft alles nichts, denn mit Eingang des W-Bescheids läuft die Klagefrist. Reichst du keine Klage ein, wird dieser W-Bescheid egal wie falsch er ist, rechtskräftig! Dann müßtest du erst wieder Überprüfungsantrag stellen und das verzögert alles nur unnötig weiter.
Da hilft alles nichts, denn mit Eingang des W-Bescheids läuft die Klagefrist. Reichst du keine Klage ein, wird dieser W-Bescheid egal wie falsch er ist, rechtskräftig! Dann müßtest du erst wieder Überprüfungsantrag stellen und das verzögert alles nur unnötig weiter.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #