14-06-2012, 22:30
(14-06-2012, 21:46)sorglos schrieb: Lese gerade in einem SG-Urteil:
Zitat:Jobcenter bestreitet Umgang mit Nichtwissen:
Dass die Umgänge an den geltend gemachten Tagen stattgefunden habe, müsse mit Nichtwissen bestritten werden.
Pack!
Natürlich wissen sie davon nichts. Nicht mal ein Einschreiben mit Rückschein ist ein rechtssicherer Beweis. Der Umschlag hätte ja leer sein können. Zitat aus einem anderen Forum von einem SB (aus dem Gedächtnis wiedergegeben): "Was glauben Sie, welcher Zeuge hat vor einem Sozialgericht mehr Gewicht, ihr mitgelaufener Bekannter oder die beiden Fachkräfte hier?".
Aber dafür wissen Sie, wie du tickst, weil sie in deine mitgebrachten Krankenakten für ein Arbeitsgutachten gucken.