20-06-2012, 15:51
(20-06-2012, 15:24)bubi schrieb: Ist doch normal, das beim SGB2 Unterhaltszahlungen beim Empfänger Einkommen ist. Durch das Kindergeld und den Unterhalt ist meine Tochter zB. über dem Satz. Der Überschuss wird bzw. wurde meiner Ex als Einkommen angerechnet. Nun muss meine Tochter den Überschuss zum Tragen der Kosten des Umgangs nutzen. Wenn das nicht reicht, bekomme ich den Rest der Umgangskosten vom Amt. Auch das Fahrgeld zur Wahrnehmung des Umgangs bekomme ich. Muss mir nur monatlich von meiner Ex die Daten des Umgangs bestätigen lassen.
ps: hab gerade festgestellt, das ich den Mai noch nicht abgerechnet habe...
Kindergeld darf hierbei sowieso schon mal nicht angerechnet werden.
Und das SGBII geht vom Zuflussprinzip aus. Und da fliesst in meiner
temporären Bedarfsgemeinschaft eben nichts, weil KM sich jeden Schnack von mir extra bezahlen lässt und für den Umgang nicht einen einzigen Cent dazugibt, bzw. sie auch gar nicht dazu verpflichtet ist.