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Gewalt u.a.m.
#4
(01-02-2012, 19:57)Bluter schrieb: Ich gestehe aber, dass ich im Moment noch keinen Ansatz erkenne, aus der schlechten Nummer, als Tätergeschlecht, im Team herauszukommen. Der Kampf richtet sich ja gegen ‚die Frauen‘, gegen die der Mann, aus Gründen seiner körperlichen Überlegenheit und folglich errichteten Moral nun mal nie und schon gar nicht im Team antritt?!
Richtig! Weil die Strafe vielleicht viel zu gering ausfällt!? Dodgy

"Die Strafvorschrift des § 4 GewSchG, mit der ein Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bei Verstößen gegen eine zivilrechtliche Gewaltschutzanordnung angedroht wird, qualifiziert diese Straftat als Bagatelldelikt und gibt ihr damit in der Strafverfolgung ein geringeres Gewicht als der Fischwilderei. Nicht zuletzt aus diesem Grund werden in der Praxis immer noch Fälle häuslicher Gewalt von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt", so die Strafrechtlerin Dagmar Freudenberg.
Quelle: http://anonym.to/?http://www.djb.de/Kom/K3/pm12-4/
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Gewalt u.a.m. - von Ray - 01-02-2012, 14:48
RE: Gewalt u.a.m. - von pudding - 01-02-2012, 15:37
RE: Gewalt u.a.m. - von Bluter - 01-02-2012, 19:57
RE: Gewalt u.a.m. - von blue - 01-02-2012, 20:33
RE: Gewalt u.a.m. - von Bluter - 01-02-2012, 22:22
RE: Gewalt u.a.m. - von blue - 01-02-2012, 22:45

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