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Unterhaltsvorschuss: Durchgriff auf Pflichtige noch radikaler
#32
Das "Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz" ist nun zum 1.7. in Kraft getreten und hat auch noch kurzfristige Änderungen erfahren. Ein bekannter Alleinerziehungsverband jubelt, bemängelt aber auch einige Punkte. Man hätte z.B. gerne viel länger Unterhaltsvorschuss gehabt.

Auch das "Zentralkommittee der Jugendämter", das DIJuF sieht Mängel. Den noch radikaleren Durchgriff auf Pflichtige nimmt man für selbstverständlich hin, die Pflicht zum dynamischen Titel ebenso, die nahezu schrankenlose Weitergabe von Daten natürlich auch, ansonsten hätte man auch gerne mehr Geld gehabt, viiiiel mehr Geld, viiiel länger. Froh ist man auch, dass Pflichtige, die direkt etwas nachweisbar an das Kind leisten (z.B. den Kindergarten bezahlen) dieses Geld abschreiben müssen, denn es darf nicht angerechnet werden.

"Außerdem wäre so eklatant gegen den Grund- satz verstoßen worden, dass Barunterhalt an den gesetzlichen Vertreter des Kindes zu entrichten ist und dieser über die Mittel zu verfügen hat." Wo kämen wir hin, wenn plötzlich das Kind wichtig wäre. Wichtig ist nicht das Kind, das Geld muss immer an Mutti fliessen, damit die in ihrer unendlichen Weisheit entscheiden kann, ob dem Kindeswohl besser gedient ist, wenn es in Tabak und Fummel investiert wird.
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RE: Unterhaltsvorschuss: Durchgriff auf Pflichtige noch radikaler - von p__ - 08-11-2013, 17:03

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