16-03-2012, 22:04
Du weißt ganz genau, dass es nur um das Kindeswohl geht!
Der Bundesrat erhofft sich von der Reform eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sowie eine Verminderung von Gerichtsverfahren. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, müssen weitere Reformmaß- nahmen geprüft werden. Ziel ist die notwendige Gewinnung von Arbeitskapazitäten bei den Unterhaltsvorschussstellen, um im Zusammenwirken mit anderen Stellen die Leistungs- fähigkeit und die persönliche Verantwortungsübernahme der Eltern für ihr Kind zu stärken. Damit könnte die Gesamt- situation des Kindes langfristig verbessert werden.
Der Bundesrat erinnert daran, dass im Rahmen der Gesamt- Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen auch der Unterhaltsvorschuss als wichtige familienpolitische Leistung untersucht wird. Hieraus gewonnene Erkenntnisse sind für eine Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussge- setzes, gerade auch im Zusammenwirken mit anderen fami- lienpolitischen und Sozialrechtlichen Leistungen zu nutzen. Schnittstellenprobleme, die bei den Leistungsberechtigten und bei der Verwaltung zu Aufwand und Kosten führen, müssen beseitigt werden, um mehr Kapazitäten für die Förderung des Kindeswohls zu gewinnen.
Die langjährigen Erkenntnisse bzgl. eines gemeinsamen Sorgerechts ab Geburt sind selbstredend unrelevant.
Du Kind gemacht, Du zahlen muss!
Der Bundesrat erhofft sich von der Reform eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sowie eine Verminderung von Gerichtsverfahren. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, müssen weitere Reformmaß- nahmen geprüft werden. Ziel ist die notwendige Gewinnung von Arbeitskapazitäten bei den Unterhaltsvorschussstellen, um im Zusammenwirken mit anderen Stellen die Leistungs- fähigkeit und die persönliche Verantwortungsübernahme der Eltern für ihr Kind zu stärken. Damit könnte die Gesamt- situation des Kindes langfristig verbessert werden.
Der Bundesrat erinnert daran, dass im Rahmen der Gesamt- Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen auch der Unterhaltsvorschuss als wichtige familienpolitische Leistung untersucht wird. Hieraus gewonnene Erkenntnisse sind für eine Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussge- setzes, gerade auch im Zusammenwirken mit anderen fami- lienpolitischen und Sozialrechtlichen Leistungen zu nutzen. Schnittstellenprobleme, die bei den Leistungsberechtigten und bei der Verwaltung zu Aufwand und Kosten führen, müssen beseitigt werden, um mehr Kapazitäten für die Förderung des Kindeswohls zu gewinnen.
Die langjährigen Erkenntnisse bzgl. eines gemeinsamen Sorgerechts ab Geburt sind selbstredend unrelevant.
Du Kind gemacht, Du zahlen muss!