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Hartz 4....
#1
Hallo Männers,

ich werde in Zukunft viele Fragen haben für meine Situation.
Ich habe viel *schleifen* lassen weil mir die ganze Unterhaltskacke auf die Nerven geht.

Ich bin Deutscher wohne aber fest seit Januar 2011 in der Schweiz. Vorher war ich hier Temporär (Leiharbeiter) und hatte in Deutschland noch einen eigenen Wohnsitz. Seitdem ich fest hier wohne bin ich wieder bei meinen Eltern gemeldet als deutsche Adresse (mein Autokredit läuft noch in Deutschland). Hab in Deutschland noch mein Konto worauf ich jeden Monat den Kredit für das Auto überweise.

Nun zu folgenen dingen:
Meine Ex ist Hartz 4 Empfängerin, macht zurzeit so weit ich weiß ne Ausbildung. Hatte ihre erste abgebrochen und hat (denk ich mal) kein Anspruch mehr auf BAB (Berufs Ausbildungs Beihilfe)
Mir geht das Hartz 4 Amt auf den Sack das sie meine Gehaltsnachweise sehen wollen aber ich hab überhaupt keine Ahnung warum, dafür ist doch eigentlich das Jugendamt zuständig oder?

Apropo Jugendamt, ich hab laut ihren Aussagen einen Unterhaltsrückstand (den sie Vorgeschossen haben) von ca 4500 Euro. Im schreiben lag ein *Vertrag* mit dabei das ich jeden Monat ca 200 Euro zahlen soll um die Schuld zu begleichen, zudem wurde mir ans Herz gelegt 225 Euro Unterhalt jeden Monat ab Januar 2012 zu zahlen.....versteh mich net falsch, ich würde gerne für mein Kind (6,5 Jahre) zahlen aber bei dieser Mutter, die das Geld für andere Dinge lieber ausgibt sicherlich nicht, mein Kind habe ich auch schon seit fast 5 Jahren nicht mehr gesehen.
Diesen Termin zur Zahlung habe ich nicht wahrgenommen, habe mich auch an niemand gewand. Nun will das Jugendamt mir den Schweizer Lohn pfänden, wir läuft das ab? Ich bin kein Schwerverdiener hier, das könnt ihr glauben.

Danke schonmal, n3xt
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#2
(02-02-2012, 22:22)n3xt schrieb: Mir geht das Hartz 4 Amt auf den Sack das sie meine Gehaltsnachweise sehen wollen aber ich hab überhaupt keine Ahnung warum, dafür ist doch eigentlich das Jugendamt zuständig oder?
Wenn Deine Ex unter 18 ist, dann hast Du ganz andere Probleme! Tongue
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#3
Sie ist 23 Wink
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#4
Pfändung in der Schweiz ist nicht schwer. Der Arbeitgeber wird den pfändbaren Teil deines Lohns einbehalten und an die Pfänder überweisen.
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#5
was wäre da die grenze in der schweiz?
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#6
Wissen die bei wem du in der Schweiz arbeitest und wo du wohnst? Wenn ja, woher?
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#7
(02-02-2012, 22:31)n3xt schrieb: Sie ist 23 Wink

Oben schreibst Du: "versteh mich net falsch, ich würde gerne für mein Kind (6,5 Jahre) zahlen"

Die Vorgeschichte wäre wahrscheinlich nicht nur hier im Forum interessant.

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#8
(02-02-2012, 23:06)MLCer schrieb: Wissen die bei wem du in der Schweiz arbeitest und wo du wohnst? Wenn ja, woher?

Hab damals dummerweise beim Arbeitsamt angegeben wo ich arbeite, leider..........

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#9
(02-02-2012, 22:45)n3xt schrieb: was wäre da die grenze in der schweiz?

Die genauen Details stehen vermutlich im Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Volltext hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c281_1.html
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#10
Einen recht guten Überblick über die Pfändung in der Schweiz und das nicht pfändbare Existenzminimum gibt es hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreibung#...enzminimum

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#11
@Nathan
Danke für den Link, sehr interessant

Es scheint so, dass das es keine eidesstattliche Versicherung bei den Eidgenossen gibt...
Wie kommt denn das Betreibungsamt an die (schweizer) Konten oder den Arbeitgeber des Schuldners? Wie erfährt man von den Firmen des Schuldners?
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#12
(03-02-2012, 18:23)MLCer schrieb: Wie kommt denn das Betreibungsamt an die (schweizer) Konten oder den Arbeitgeber des Schuldners? Wie erfährt man von den Firmen des Schuldners?

Über die Wohnsitzgemeinde des Schuldners. Dort sind aus der Gemeindesteuererklärung die Bankkonten, Vermögen, Einkommen und Firmenbeteiligungen ersichtlich.

Zudem gibt es das öffentliche Firmenregister (http://www.zefix.ch), in dem alle Kapitalgesellschaften der Schweiz (GmbH, AG, etc.) mit allen Details (Kapital, Personen, etc.) gelistet sind.
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#13
(03-02-2012, 19:24)Nathan schrieb:
(03-02-2012, 18:23)MLCer schrieb: Wie kommt denn das Betreibungsamt an die (schweizer) Konten oder den Arbeitgeber des Schuldners? Wie erfährt man von den Firmen des Schuldners?

Über die Wohnsitzgemeinde des Schuldners.

Also braucht man für die Betreibung auf jedem Fall die Adresse des Schuldners (sonst kann man ja kein Begehren einreichen). Gibt es in der Schweiz ein frei zugänglicher Melderegister wie in Deutschland? Ich meine für den Fall, dass der Schuldner in der Schweiz vermutet wird, aber man weiß nicht wo.
Wenn ja, kann man die Eintragung dort vermeiden z.B. als EU-Ausländer mit einer B-Bewilligung und dem "ersten Wohnsitz" woanders?

Nathan schrieb:Dort sind aus der Gemeindesteuererklärung die Bankkonten, Vermögen, Einkommen und Firmenbeteiligungen ersichtlich.

Boah, da wird aber viel gefragt Blush

Zitat:Zudem gibt es das öffentliche Firmenregister (http://www.zefix.ch), in dem alle Kapitalgesellschaften der Schweiz (GmbH, AG, etc.) mit allen Details (Kapital, Personen, etc.) gelistet sind.
Kann man dort den wahren Gründer sehen, wenn die Firma über einen Treuhänder läuft?

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#14
(03-02-2012, 21:10)MLCer schrieb: Boah, da wird aber viel gefragt Blush

Ja, weil in der Schweiz auf Basis dieser Angaben das Vermögen ermittelt und besteuert wird.

Zitat:Kann man dort den wahren Gründer sehen, wenn die Firma über einen Treuhänder läuft?

Nein, dann ist es nach aussen die Firma des Treuhänders.

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