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Muss ich für mein Haus trotz Gütertrennung bluten
#1
Hi Gemeinde hoffe ihr könnt mir evt. Helfen.
Zu meinem Fall:
Ich bin seit ca 13 Jahren stolzer Hausbesitzer und habe vor ca.12 jahren geheiratet. Da ich das Haus ja schon vor der Ehe gekauft hatte wurde auch vor der Eheschließung eine Gütertrennung beim Notar vereinbart. Aus dieser Ehe entstanden 2 Kinder. Meine Ex lernte nun vor zwei Jahren einen anderen Mann kennen meinte das er ihr ein besseres leben bieten könnte nahm die kinder und verschwand mit sack und pack. Schnell stellte sich heraus ,das der neue ein Blender war und sie dachte sie könne nach ca. 6 Monaten zurück,was ich aber nicht mehr wollte. Seither ist von seiten meiner ex ein richtiger Rosenkrieg entstanden,sie zerrt mich für jede Kleinigkeit vor Gericht,meist mit der aussage ihr steht das ja zu ect. des weiteren zögert sie die Scheidung raus,so hat sie z.b. für den Fragebogen für den Versorgungsausgleich auszufüllen,ganze 4 monate gebraucht. Als ich letztens beim Anwalt war machte der mich darauf aufmerksam das es passieren kann,das der Richter mir die quatratmeterzahl meines Hauses anrechnet und vom Eigenbehalt abziehen kann,mein Anwalt rechnete ca.350€ aus die dann die Ex bekommen würde. Sollte das so kommen werde ich das Haus nicht halten können und würde das was ich mir in den ganzen Jahren aufgebaut habe verlieren. Meine frage kann das wirklich sein??? Gibt es da evt. eine Ausweg??? Ich muß noch erwähnen das meine ex seit ca. 1 Jahr mit einem neuen Typen zusammen wohnt und sie seit Januar in einem Haus Wohnen,das der Typ gekauft hat. Sie ist allerdings auf dem Bürgeramt noch nicht umgemeldet (sie brauch für die Kinder ja meine unterschrift),laut meiner Tochter,ist die alte Wohnung aber gekündigt und der Wohnungsbesitzer hat auch die schlüssel zurück bekommen. Für mich ist das eine Eheähnliche Gemeinschaft. mein Anwalt sagt das würde aber erst nach ca. 2 Jahren zusammen wohnen greifen. Meine Tochter erzählte mir aber das meine Ex so wie ihr neuer sich sogar ihre Namen gegenseitig auf die Schulter Tätowierungen liesen,ich mein das macht man ja net einfach so und ehrlich sehe ich net ein das ich alles verliere und denen ihr neues leben finanziere.
Kann seit Tagen nimmer schlafen und wäre echt froh mal eure Meinung zu hören.
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#2
Mit der Gütertrennung warst du schlecht beraten. Besser wäre eine modifizierte Zugewinngemeinschaft gewesen, die den Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung ausschliesst. Der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich sind die familienrechtlichen Hämmer, nicht der für die Ehe vereinbarte Güterstand.

Ja, man kann dir einen Wohnvorteil unterstellen. Ich nehme an, das war es, was dein Anwalt gemeint hat. Immobilienbesitz ist immer schlecht, sobald die Scheidungsmafia aufmarschiert. Der Gegenseite und den Juristen beginnt sofort der Sabber aus dem Maul zu laufen, wenn sie merken dass da noch eine verwertbare Immobilie existiert. Geld kann man verschwinden lassen und ist beweglich, aber eine Immobilie nicht.

Was dein Anwalt zu den zwei Jahren sagt, ist nicht ganz richtig. Es sind zwar in der Regel zwei Jahre. Nicht nur die Zeit spielt eine Rolle, sondern auch welche Anzeichen nachweisbar sind, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft handelt. Das kann auch schon früher als zwei Jahre der Fall sein. Spielt das überhaupt eine Rolle, zahlst du Ehegattenunterhalt, sind die Kinder noch so klein?

Für das Haus gibt es keine richtige Lösung. Du kannst es verkaufen oder vermieten und selbst woanders wohnen. Um welche Beträge und welchen Unterhalt handelt es sich denn? Wie alt sind die Kinder?
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#3
Moin.
Wie ist denn bis heute der Unterhalt geregelt?
Zahlst du ihr auch Trennungsunterhalt?
Warum?
Wie alt sind die Kinder?
Mit dem Wohnvorteil hat dein Anwalt recht. Allerdings erst nach dem ersten Trennungsjahr.

Ich würde schon darauf hinwirken, dass du gar keinen Unterhalt an die Mutter zahlst.

Immerhin hat sie ja schon mit einem anderen zusammen gewohnt und tut es heute auch.

Und die Tätowierungen würde ich auch als Beweis anführen.

Was sagt denn dein Anwalt dazu? Hat der noch gar keinen Vorschlag zur Unterhaltsvermeidung gemacht?
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#4
Hi ja das was ich meinte iss der Wohnvorteil.
Meine Kinder sind 6 und 12 Jahre für die zahle ich uterhalt nach der Düsseldorfer tabelle für beide 668€zzgl. hälftiges Kindereld,für meine Ex Zahle ich keinen Unterhalt,da nach allen abzügen (Kindesunterhalt,Kredite und Eigenbehalt) nichts mehr übrig bleibt.Mein Anwalt meinte es handelt sich um einen Betrag von ca. 350€
Ist das mit dem Hauskauf und Einzug der beiden so wie die Tätowierung ect. nicht Anzeichen genug,das es eine auf dauer angelegte Lebensgemeinschaft ist und wäre ich dann nicht raus aus der Sache ???

@ beppo mein Anwalt weiss noch nichts über die Tätowierung,habe das erst jetzt herausgefunden,da beide Bilder auf WKW von den Tattoos reingestellt haben.
der Anwalt meinte es sieht gut aus das ich keinen unterhalt zahlen müsse,sollte mich aber darauf einstellen das ich beim Wonvorteil bluten muss :-(
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#5
Also wenn sie jetzt schon 2 Jahre ohne deinen TU ausgekommen ist, wird es nicht ganz einfach, jetzt noch welchen zu fordern.
Wovon hat sie denn in der Zwischenzeit gelebt und und warum kann sie das jetzt nicht mehr?
Das sind aber Fragen, die eigentlich auch deinem Anwalt einfallen müssten.
Kann es sein, dass er auch an einer hohen Unterhaltszahlung interessiert ist?
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#6
Na mein Anwalt meinte ja auch das sie probs. haben wird nach 2 Jahren Unterhalt zu bekommen.Nur eben das man mir den Wohnvorteil sicher anrechnen würde.
Die Ex lebt von Kindergelt 2x 185€ +1x190€ (für ein Kind das nicht von mir ist)+668€ Kindesunterhalt =1226€ das scheint ihr zu reichen,denn sie macht keine anstalten Arbeiten zu gehen,sie fährt ein auto ect. ob sie noch etwas vom Amt bekommt weiss ich nicht.
das Prob ist bei der Ex muss man echt mit dem schlimmsten rechnen,die hat mir hier die Bude leergeräumt und mich 1,5 Wochen später per Einstweiliger-anordnung vor Gericht gezerrt,mit der aussage es hätte keine Haushaltsauflösung gegeben und sie und meine kinder würde auf dem Blanken boden schlafen.
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#7
Und auch hier in dem Fall lernt Mann wieder das eine Ehe und vor allem gemeinsame Kinder den finanziellen Ruin bedeuten kann. Und auch das geliebte Exilein legt da gern die mittlerweile sattsam bekannte Schallplatte auf. "...das steht mir zu....Papi hat nur noch zu zahlen und sowieso ist er an allem Schuld...er konnte mir ja kein schönes Leben ermöglichen und deswegen muss er jetzt büssen(zahlen)...." Frank Elstner sagte mal: "Eine Immobilie darf nicht immobil machen".
Wenn der Tag mit einem Anschiss anfängt, dann weisst Du das Du nicht alleine bist auf dieser Welt!
P.S.:Grüss Deine Frau und Meine Kinder!
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#8
Wenn Muddi Staat für sie und/oder irgendwen sonst aus dieser Bedarfsgemeinschaft zahlt und du hierfür als Pflichtiger angenommen wirst, dann musst du per Brief und persönlicher Zustellung hierüber unterrichtet werden.
Wurdest du nicht, ist alles in Butter, sie nahm keine Leistungen nach dem SGB in Anspruch.
Jede Forderung an dich muss nun ersteinmal begründet sein.
Geht es um KU, wirkt sich der wohnwerte Vorteil gering aus.
Geht es zudem um nachehelichen Unterhalt, wären es statt zwei, drei Berechtigte und eine Herabstufung des KU wäre angemessen.
Zu Trennungsunterhalt verpflichtet bist du ihr vorrangig im ersten Tremnnungsjahr gewesen.

Die jetzt wesentliche Frage: Was fordert sie für sich und auf welcher Grundlage (Betreuungsunterhalt, wegen Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit etc.)?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#9
Ist schon länger her; ´mal schauen, woran ich mich noch erinnere: Der Wohnvorteil wirkt einkommenserhöhend. Auszugehen ist von der üblicherweise zu erzielende Kaltmiete ohne verbrauchsunabhängige Umlagen und Betriebskosten. Soweit vorhanden wird wohl vom Mietspiegel ausgegangen. Aber Achtung: In Bereichen mit merkbarem Bevölkerungsschwund sind inzwischen Mieten rückläufig! Falls das Objekt finanziert ist, sind die Zinsen abzugsfähig. Ebenso Kosten der Instandsetzung (gestaltbar!). Weiterhin besteht die Möglichkeit, 4% des Bruttoeinkommens als sekundäre AV anzusetzen. Sofern dies bei Dir nicht anders belegt ist, kannst Du hier die Objekttilgung unterbringen. *Irrtum vorbehalten*
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
(11-02-2012, 14:40)Bluter schrieb: Wenn Muddi Staat für sie und/oder irgendwen sonst aus dieser Bedarfsgemeinschaft zahlt und du hierfür als Pflichtiger angenommen wirst, dann musst du per Brief und persönlicher Zustellung hierüber unterrichtet werden.

Chance ist eher gering. Wenn sie zu einem Hausbesitzer zieht, wird die ARGE nämlich ganz schnell eine Bedarfsgemeinschaft mit diesem vermögenden Herrn sehen. Wo im Familienrecht noch heftig abgezockt und Ansprüche verteilt werden, macht der Staat den Beutel schon lange dicht zu.

Wenn der Staat nichts zahlt, wird das auch dämpfend auf den Richter wirken, bei dem Ehegattenunterhalt beantragt wird. Das schwächste Glied in der ganzen Kette ist dieser eventuelle Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Wenn der nicht durchsetzbar ist, hat sich der Wohnvorteil mit dem Haus erledigt, denn Kindesunterhalt wird ja bezahlt. Hier musst du ansetzen. Das ist Aufgabe des Anwalts. Setzt der sich energisch genug für dich ein oder nur für seine Honorarrechnung?

Wenn die Ex ein Kind mit in die Ehe gebracht hat, wie ist sie mit dessen Vater umgegangen? Das ist meistens ein Spiegel für das, was man selbst mit so einer Frau erleben wird. Zahlt der auch noch Kindesunterhalt?
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#11
@ Bluter
Was sie vordert iss noch unklar,das wird sich wohl kurz vorm Scheidungstermin raus stellen,denke aber sie wird es wegen Erwerbslosigkeit Vordern,da sie ja nicht arbeitet.
@p
Ja mein Anwalt setzt sich energisch für mich ein,bin aus der oben beschriebenen Situation mit der einsweiligen-anordnung mit 0 wieder aus dem Gerichtssahl gegangen.
Den Vater der einen Tochter hat sie auch vor Gericht Gezerrt wegen unterhalt,allerdings war bei dem nix zu holen,da er arbeitslos war und eine Bestätigung eines psychologen dabei hatte das er schizophren ist und daher nicht arbeiten kann. Sie konnte damals da nix mehr machen.


Erledigt sich der Ehegatten Unterhalt wenn ich beweisen kann das sie mit dem anderen in einem Eheähnlichen Verhältnis lebt,ich mein die anzeichen dafür sind doch verdammt noch mal da,die soll bei Gericht mal den Pulli hoch machen.
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#12
(11-02-2012, 17:41)Riddick schrieb: ,die soll bei Gericht mal den Pulli hoch machen.
Diesen Antrag wirst Du bei Gericht eher nicht durchbekommen. Smile
Ich denke, dass alleine das Tatoo nicht ausreichen wird. Wie sieht es mit Familienfesten, Ostern, Weihnachten, gemeinsame Urlaube aus? Wenn Du solche Sachen beweisen kannst (evtl. dritte als Zeugen hinzuziehen), dann könnte das schon eher war werden. Diese zwei-Jahresfrist ist heute nicht mehr unbedingt einzuhalten, wenn die Beziehung "nach aussen hin" als gefestigt angesehen werden kann-
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#13
Naja, der Anwalt soll mal ne gute Story zusammenschreiben in der der erste Lover, sein Haus und der neue Lover auftauchen.
Die Tätowierung würde ich erst im Gerichtssaal ansprechen, wenn sie die enge Bindung mit dem Neuen leugnet.
Wie sicher bist du denn damit, weißt du wo sie ist und ist sie an vorzeigbarer Stelle?
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#14
also in Urlaub waren sie schon gemeinsam in der Türkei ohne kinder,die kinder könnten das auch bestätigen und auch das sie schon ein knappes jahr zusammen wohnen,meine tochter hat mir auch erzählt ,das der maker eine eigentumswohnung hatte die er verkauft hat um zu ihr zu ziehen,was er ja dann auch vor ca. 9 Monaten gemacht hat,natürlich ist er ostern,weihnachten ect. bei ihnen sie wohnen ja zusammen.
ja das Tattoo habe ich auf dem Bild bei wkw gesehen linkes schulterplatt
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#15
Drei Dämme musst du gegen Ehegattenunterhaltsforderungen aufschütten:

- Zwei Jahre lang gab es keine Forderungen nach Ehegattenunterhalt. Dadurch ergibt sich ein Vertrauensschutz, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.

- Die Kinder sind längst alt genug, dass für die Mutter eigene Erwerbstätigkeit obligatorisch geworden ist. Nachweise, warum das nicht gehen soll wurden nicht beigebracht.

- Die Mutter lebt in einer auf Dauer angelegten neuen Beziehung. Beweis: Gemeinsame Lebensführung, gemeinsames wohnen, gemeinsamer Urlaub ohne Kinder, Tätowierungen mit dem Partnernamen (Bild sichern!), was die moderne Version eines Traurings darstellt.

Alle drei Punkte sind natürlich angreifbar. Es ist aber auch an jedem Punkt "etwas dran". Fraglich ist, wie die Ex argumentiert. Gegen Nr. 2 muss sie Nachweise bringen, da reichen Worte nicht aus. Vielleicht sieht der Richter bei so uneindeutigem Anspruch zwar einen Grund für Ehegattenunterhalt, aber keinen Grund deswegen dein Haus durch einen Wohnvorteil zu gefährden, zumal du durch die Gütertrennung schon vor der Ehe eheprägend zum Ausdruck gebracht hast, dass das Haus für die Ehe unberücksichtigt bleibt. Sauber juristisch argumentiert ist das nicht, vielleicht schafft dein Anwalt eine passende Form dafür.

Wie läuft der Umgang? Könntest du die Kinder auch häufiger betreuen?
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#16
(11-02-2012, 18:43)p schrieb: Sauber juristisch argumentiert ist das nicht, vielleicht schafft dein Anwalt eine passende Form dafür.
Chapeau! Aber so ziemlich vollumfänglich auf den Punkt gebracht!

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