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Unterhaltstitel abändern lassen
#1
Hallo erstmal

Ich hoffe ich bin hier gleich im richtigen Unterforum gelandet. Wenn nicht bitte ich um Nachsicht und um eine Verschiebung des Beitrages.

Ich habe hie rim Forum nun schon so einiges gelesen was mein Problem betrifft. Jedoch würde ich gerne meinen eigenen Fall schildern und euere Meinung diesbezüglich hören.

Ich habe einen Sohne aus einer nichtehelichen Beziehung. Dieser wurde 2005 geboren und steht nun bereits in der zweiten Stufe des Unterhaltes. Die Vaterschaft habe ich anerkannt. Ich habe nach der Trennung (meine damalige Lebensgefährtin suchte sich was besseres :-) ) über das Jugendamt einen Unterhaltstitel für meinen Sohn unterschrieben. Da ich damals ohne irgendwelche Informationen zum Jugendamt ging, gehe ich davon aus, dass ich den Titel nicht zeitlich begrenzt habe und natürlich einen dynamischen Titel habe. Nachschauen kann ich nicht da die Unterlagen bei einem Wohnungsbrand zerstört wurden. Das einzige was ich noch weis ist, dass ich 100% Unterhaltspflich hatte. Diese wurden vor 2 Jahren durch eine Überprüfung auf 121% erhöht owohl ich laut Einkommen noch in der niedrigeren Stufe sein sollte. Mir wurde damals erklärt das ich ja nur ein Unterhaltspflichtiges Kind hätte und das JA dies dann so festsetzen kann. Der geänderte Unterhaltstitel liegt mir vor. In diesem wird auch auf den eigentlichen mit einer Nummer hingewiesen.

Meine Lebensumstände haben sich jedoch nun geändert. Ich bin seit letztem Jahr erneut verheiratet und mein Frau bringt ein Kind aus erster Ehe (12 Jahre) mit. Nun stellen sich mir ein paar Fragen.

1. Kann und vor allem soll ich nun einen ANtrag auf Überprüfung der Unterhaltspflicht stellen. Zustehen würde es mir ja oder?
2. Bin ich meiner neuen Frau Unterhaltspflichtig und wie weit wirkt sich das im Haushalt lebende Kind (deren Vater zahlt Kindunterhalt an die Mutter) auf die Berechnung aus.
3. Sollte sich eine Änderung ergeben wie gehe ich vor um aus den alten Titel welcher sicherlich nicht zeitlich begrenzt ist eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr einzubringen
4. Welcher Titel ist besser für einen Kindsvater (statisch oder dynamisch)?

Mein Fazit!

Alles wa sich bis dato hier in diesem Forum erlesen habe sagt mir das ich es irgendwie schaffen sollte aus einem wohl unbefristeten Unterhaltstitel (ich fordere diesen zur Einsicht an) an einen Titel mit statischer Bindung und einer zeitlichen Begrenzung auf das 18. Lebenjahr zu kommen.

Wie sollte ich vorgehen um dies schaffen zu können?

Über hilfreiche Tips würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im voraus.

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#2
Hallo und ein herzliches Willkommen BruderBOB!

Vorab: Ich erkenne im Moment keine Möglichkeit am Kindesunterhalt etwas zu ändern.
Um sicher zu gehen was drin steht, schlage ich dir vor eine Abschrift der Urkunde anzufordern, da die alte unverschuldet einem Wohnungsbrand zum Opfer fiel.

Grundsätzlich hast du den gleichen Fehler gemacht, den die wohl meisten Menschen begehen: Amtshörigkeit, gepaart mit Arg- und Ahnungslosigkeit. Das passiert aber vielen Menschen an jeder Straßenecke des Lebens, ob beim Autokauf, oder im Alter, während der tollen Reise durch West-Anatolien, wo mal schnell eine tolle Präsentation und überzeugende Argumente (8Mio Knoten auf einem cm²) zum Kauf eines der besten Teppiche der Welt führen. Warum also sollte es auf dem JA anders zugehen, als im Mobileshop, beim Zahnarzt oder im Schuhfachgeschäft? Überall Experten die wissen was für die Kunden gut ist und das Leben einfacher machen.

Du hattest einen Vertrag abgeschlossen, in dem du dich für die Zukunft verpflichtest, befristet oder unbefristet.
Abänderungen sind nur dann zulässig, wenn gravierende Veränderungen diese notwendig erscheinen lassen.
Diese erkenne ich bisher nicht.
Dein Kind steht im ersten Rang der Kette von Berechtigten, weil es sich nicht selbst ernähren kann, im Gegensatz zu deiner aktuellen Ehegattin und deren Kind.
Und selbst wenn Gründe vorliegen, den Unterhalt in der Höhe abzuändern, wird die Änderung auch nur diesen einen Punkt betreffen.




16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#3
Willkommen im Forum der trennungsfaq. Vom Orginaltitel kannst du eine Kopie vom Jugendamt anfordern.

(12-02-2012, 15:00)BruderBOB schrieb: 1. Kann und vor allem soll ich nun einen ANtrag auf Überprüfung der Unterhaltspflicht stellen. Zustehen würde es mir ja oder?

Du kannst, aber Erfolgsaussichten für eine Herabsetzung sehe ich nicht. Zumal es sich nur eine Tabellenstufe handelt und damit wohl unter 10% Änderung liegt.

(12-02-2012, 15:00)BruderBOB schrieb: 2. Bin ich meiner neuen Frau Unterhaltspflichtig und wie weit wirkt sich das im Haushalt lebende Kind (deren Vater zahlt Kindunterhalt an die Mutter) auf die Berechnung aus.

Das Stiefkind zählt nicht. Das würde sogar dann nicht zählen, wenn du für es zahlen müsstest, weil es in Bedarfsgemeinschaft mit dir lebt. Das ist staatlicher Betrug, aber "rechtens". Deiner Frau bist du unterhaltspflichtig, wenn sie selber nichts verdient. Das bringt dir maximal eine Tabellenstufe. Du kannst das bei der nächsten Auskunftsanfrage des Jugendamts anbringen, die fordern bekanntlich alle zwei Jahre Auskunft, um damit weitere Erhöhungen durchzutricksen.

(12-02-2012, 15:00)BruderBOB schrieb: 3. Sollte sich eine Änderung ergeben wie gehe ich vor um aus den alten Titel welcher sicherlich nicht zeitlich begrenzt ist eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr einzubringen

Wenn du das versuchst, wird es abgelehnt werden. Eine Handhabe hast du jetzt nicht mehr. Du wurdest bereits wie so viele Väter hereingelegt und jetzt ist der Zug abgefahren.

(12-02-2012, 15:00)BruderBOB schrieb: 4. Welcher Titel ist besser für einen Kindsvater (statisch oder dynamisch)?

Statisch. Wie es in der faq steht. In welche Tabellenstufe bist du denn momentan eingeordnet?
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#4
Hallo BruderBOB,

aus der Nummer mit dem unbefristeten Titel kommst Du im Moment leider nicht raus. Soweit ich gelesen habe ist Dein Nachwuchs Bj. 2005 somit wird das mit den 18 Lebensjahren erst in ca. 10 Jahren interessant.... da würde ich mir im Moment keine Gedanken machen.
Nachdem Du jetzt wieder eine Familie hast: wäre eine Überlegung wert ob Du Dein Kind zu Dir nehmen kannst? Einen Versuch ist es wert.
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#5
Kann auch schon vorher ärgerlich werden. Wenn der Nachwuchs zum Beispiel schon vor der Volljährigkeit keine Lust mehr auf Schule hat. Oder auszieht. Dann liegt immer noch dieser verdammte und weiterhin gültige Titel herum, der nur im Wege der freiwiligen (haha) Rückgabe oder Klage zu ändern ist.
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#6
Hallo Gemeinde

Erst einmal vielen Dank für die raschen und zahlreichen Antworten. Da ich nun eigentlich von jedem die gleiche Meinung gepostet bekommen habe sollte ich mir wirklich auf alle Fälle den bereits gültigen Titel übersenden lassen. Dann habe ich zumindestens diese Urkunde wieder zur Hand. Ändern wird man dann wohl nichts mehr können wenn ich euere Beiträge so studiere.

Es stellt sich dann eigentlich nur noch die Frage wie man sich für die Zukunft verhalten sollte um die erste Möglichkeit einer Änderung nicht nochmal zu verpassen.


Ach um die Frage der Stufe zu beantworten. Ich wurde nun in die 121% Stufe bei der letzten Untersuchung eingeordnet obwohl die Zahlen auf die 100% Stufe hinausgelaufen währen. Da ich weis das die Düsseldorfer Tabelle nur ein Richtwert ist gehe ich davon aus das dies natürlich auch alles so passt. Zumindestens für Vater Staat :-)



Wie gehen die Leute vor welche es genau so geht wie mir? Schluckt Ihr die Ungerechtigkeit einfach und ärger Ihr euch grün und blau oder baut Ihr Step by Step eine Möglichkeit auf das ganze doch noch abändern zu können.
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#7
(14-02-2012, 10:33)BruderBOB schrieb: Ach um die Frage der Stufe zu beantworten. Ich wurde nun in die 121% Stufe bei der letzten Untersuchung eingeordnet obwohl die Zahlen auf die 100% Stufe hinausgelaufen währen.

Du wärst also Stufe 1 gewesen, hast aber einen Titel in Höhe von Stufe 5 (120%) unterschrieben. Bei nur einem Unterhaltsberechtigten kommt eine Heraufstufung um eine Stufe in Frage, aber sicher nicht um vier Stufen.
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#8
121% klingt nach altem Titel, vor 2008.
Wie alt ist der?
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#9
Hallo Bruder BOB,

ich habe auch mehrere Unterhaltstitel zu bedienen welche unbefristet sind, also über das 18.LJ hinaus. Im Moment ist es so daß der Nachwuchs das 18. LJ vollendet hat und mit dem Schulabschluss sich mächtig Zeit lässt. Letztendlich werden halt jetzt die Gelder verbraten welche später mal als Erbschaft anstehen würden....es gibt auch keinen Führerschein und sonstige Gimmicks bezahlt, ich zahle auf den cent genau was tituliert ist. Sobald ich sehe daß eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen wird gibt es nix mehr, ob der Titel dann noch existiert oder nicht.
Ich habe das Thema damit beendet und mache mir keine Gedanken mehr drüber, wär schade um die Zeit.....
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#10
(14-02-2012, 10:33)BruderBOB schrieb: Wie gehen die Leute vor welche es genau so geht wie mir?

Du schreibst: "Ich bin seit letztem Jahr erneut verheiratet und mein Frau bringt ein Kind aus erster Ehe (12 Jahre) mit."

Ich denke, das ist der Punkt, den die meisten hier und sonstwo (und ich denke dabei auch auch die junge Generation) verstanden haben, dass sowas mit nicht unvorhersehbaren Unsäglichkeiten verbunden ist. Tongue

Ich selbst hatte nach meiner ersten und einzigen schlechten Erfahrung gelernt, dass ich nicht unbedingt als Held und/oder Beschützer von Zweitfrauen (mit oder ohne Kind) auftreten kann.
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