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Bin Pleite,und verschuldet trotz guter Arbeit.
#1
Hallo
Ich bin neu und brauche eure hilfe.Ich wohne im Böblinger Raum und schaffe beim Daimler.
Bin jetzt 1 Jahr geschieden und Pleite.Ich kann mit meinem Nettoeinkommen von 2200 Euro nicht leben.Anbei eine Kostenaufstellung meiner Monatlichen Ausgaben.Was soll ich tun wenn alleine dadurch schon 18 Euro minus rauskommt.Bekomme ich Sozialhilfe oder Wohngeld?
Meine Wohnung hat 3 zimmer 68 m2 groß.


Monatliche Lebenshaltungskostenaufstellung

Einnahmen 2200 Euro Daimler Lohn


Monatliche feste Ausgaben.

Miete 750 Euro Warm
Kinder Unterhalt 544 Euro
Kredit 425 Euro (Der in der Ehe entstanden ist und ich alleine zahle)
Bundesargentur für Arbeit 20 Euro
Landesoberkasse 75 Euro
Landratsamt 25 Euro
Strom 59 Euro
Telefon Kabel BW 60 Euro
Autosteuer 20 Euro
Versicherungen 50 Euro
Weg zur Arbeit
25 mal 20 sind 500km 100 Euro

2 mal im Monat Kinder
hohlen, 440km 90 Euro
2218 Euro


Allein durch meine festen Monatlichen ausgaben komme ich schon mit 18 Euro ins minus.
Jetzt sollte ich auch noch essen und trinken. ca.300 Euro
Pflege und Wartung von mir, Wohnung und Auto. ca.100 Euro
Zum leben gehört auch die Teilnahme am öffentlichen leben, also
Kirche, Freundin, Eltern, Freunde, Vereine ca.200 Euro
618 Euro Minus
Wie geht es weiter?


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#2
Nichts leichter wie das :
Wohnung wechseln ( 45m2 reichen für eine Person Miete nur noch 500-550), Kabeltv kündigen Schüssel geht auch u kostet nix, Versicherungen für 50.- braucht kein Mensch.
Wenns dann nicht reicht PI um den Kredit wegzubekommen
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#3
Das eine Zimmer ist Kinderzimmer für meine beiden kleinen.
Die Versicherungen sind zusammengerechnet.Also Auto,Rechtschutz,und Hausrat.Mehr habe ich nicht mehr.
KabelBW ist Telefon,Internet,und TV.
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#4
Kredit 425 Euro (Der in der Ehe entstanden ist und ich alleine zahle)
Bundesargentur für Arbeit 20 Euro
Landesoberkasse 75 Euro
Landratsamt 25 Euro

Also PI dann wären 550 weg und zum Leben da !!!
Wenn du weiter so wie jetzt ins Minus rutscht kommt das eh bald !!!
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#5
Kredit 425 Euro (Der in der Ehe entstanden ist und ich alleine zahle)
Bundesargentur für Arbeit 20 Euro
Landesoberkasse 75 Euro
Landratsamt 25 Euro

Was sind das für Positionen?
Was wird mit dem Kredit finanziert?
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#6
@harri1965


1.) Ist der Kindesunterhalt tituliert?

2.) Hast Du den Arbeitsweg (20 km) einfach oder gilt der für Hin- und Rückweg?

3.) Hast Du bei dem für Dich zuständigen Jobcenter Unterstützungen nach § 11b Abs. (Unterhaltskosten) und § 21 Abs. 6 SGB II (Umgangskosten) gestellt?

3.) Hast Du Anträge auf Wohngeld gestellt?

Das wären vorerst meine Fragen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#7
Camper,

das kann man durchrechnen.
2,2 Kilo Netto ist schon recht üppig.

Selbst wenn er Anspruch auf Aufstockung hätte, er müßte von seinen Ausgaben in jedem Fall massiv runter.

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#8
Die Pleite kommt durch die LSK 1 und durch den Unterhalt. Ein drastischer Kostenschnitt ist die einzige Möglichkeit. Helfen kann dabei keiner, ausser einem selbst. Es ist hart durch das Tal der Tränen zu gehen.
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#9
Ein Kredit den man mit über 400€ bedienen muss ist schon recht üppig. Was wurde denn dafür gekauft, existiert ein Gegenwert?
Wo wohnst du denn, wo wohnen deine Kinder? Ist das mit öffentl. Verkehrsmitteln erreichbar?
Auto ist oft ein dicker Brocken im Buget.
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#10

....Die Pleite kommt durch die LSK 1.....


Aber immer dran denken: am Anfang der Pleite steht immer die LSK3....Big Grin
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#11
(13-02-2012, 20:11)Skipper schrieb: Kredit 425 Euro (Der in der Ehe entstanden ist und ich alleine zahle)
Bundesargentur für Arbeit 20 Euro
Landesoberkasse 75 Euro
Landratsamt 25 Euro

Was sind das für Positionen?
Was wird mit dem Kredit finanziert?


20 euro für Unterhaltsvorschuß.
75 euro Prozeßkostenbeihilfe,Scheidung.
25 euro ebenfalls Unterhaltsvorschuß.
Mit dem Kredit wurden die überzugenen Konten in der Ehe Abgelöst,und was vom Hausverkauf noch an Schulden überig blieb.
Mein Haus stand kurz vor der Zwangsversteigerung.

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#12
(13-02-2012, 20:28)Camper1955 schrieb: @harri1965


1.) Ist der Kindesunterhalt tituliert?

2.) Hast Du den Arbeitsweg (20 km) einfach oder gilt der für Hin- und Rückweg?

3.) Hast Du bei dem für Dich zuständigen Jobcenter Unterstützungen nach § 11b Abs. (Unterhaltskosten) und § 21 Abs. 6 SGB II (Umgangskosten) gestellt?

3.) Hast Du Anträge auf Wohngeld gestellt?

Das wären vorerst meine Fragen.

lg

Camper

Ja ist tituliert.
Arbeitsweg hin und zurück.
Nein,keine Unterstützung beantragt,mein Anwalt sagt ich bekomme nichts!!!
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#13
(13-02-2012, 22:02)MitGlied schrieb: Ein Kredit den man mit über 400€ bedienen muss ist schon recht üppig. Was wurde denn dafür gekauft, existiert ein Gegenwert?
Wo wohnst du denn, wo wohnen deine Kinder? Ist das mit öffentl. Verkehrsmitteln erreichbar?
Auto ist oft ein dicker Brocken im Buget.

Wohne in Kreiß Böblingen Kinder in Horb.
Ja,geht schon mit Bus und Bahn ist aber fast ne,Tagesreise.
Kredit siehe unten.
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#14
(13-02-2012, 22:11)Zahlmeister schrieb: ....Die Pleite kommt durch die LSK 1.....


Aber immer dran denken: am Anfang der Pleite steht immer die LSK3....Big Grin

was ist LSK 1,LSK 3?
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#15
VORSICHT - http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=232 beachten. Wohnorte, Usernamen, Arbeitgeber...

LSK heisst Lohnsteuerklasse.
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#16
@harri1965

Der größte Brocken ist hier der Kredit.

Kannst Du diesen nicht strecken? Pfänden könnte man Dir aufgrund der vorhandenen Konstellationen gerade mal 227,26 € bei 2 unterhaltsberechtigten Personen.

Rede mit den Kreditgebern. Vielleicht lassen sie sich auf eine Reduzierung ein. Ansonsten bliebe Dir ja nur die Privatinsolvenz und die Kreditgeber bekämen auch nicht mehr.

lg

Camper



Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#17
es ist leider das leid vieler die ne trennung hinter sich haben und dazu noch für den nachwuchs aufkommen müssen. du hast in der tat keine andere wahl als selbst zu sparen wo es geht. auch wenn der eigene verdienst für einen allein locker ausreichen würde (klingt ja gut 2200 eur - aber was bekommt man schon groß dafür?). hatte nen ähnlichen fall bei nem bekannten sein "offizieller" verdienst 1500, kredit 300, unterhalt für zwei kiddies rund 600 dessen, miete 550 eur unterhalt wurde tituliert - zack bum fertig. na ja ohne "tricks :-)" wäre er wahrscheinlich in ner wohnwagensiedlung gelandet oder so.
in meinem fall war es so dass ich damals 2200 mark verdient hatte, scheidungskosten 5000 mark,steuerrückzahlung auf grund klassenänderung auf klasse 1 rund 3500 mark, 600 mark unterhalt, 550 mark miete, musste viel weiter zur arbeit fahren als vorher. habe teilweise bissal nebenjobs gemacht, anderen leuten pc's repariert und bissal was dafür bekommen etc... nur so konnte ich mich über wasser halten, denn neben dem unterhalt kommen ja noch die betreuungskosten dazu: kind in den ferien, alle 14 tage wenn manns korrekt macht (Doppelbelastung während dieser Zeit - die größte frechheit überhaupt, diese kosten sollten arechenbar sein).

also bei mir gabs da nix von wegen wohngeld oder so... es ist hart!! aber ich denke man muss sich da echt durchboxen... hab bis heute all die jahre rund 50.000 eur unterhalt bezahlt. hätte ich das vorher gewusst wärs mir noch schwerer gefallen - hab einfach versucht möglichst nie drüber nachzudenken...

wenn du ne möglichkeit hast nebeher bissal was zu machen dann kann das schon hilfreich sein...

wish you the best!
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#18
Laut Aussage vom Arbeitsamt bekomme ich keine Unterstützung.
Meine Hinweiß wovon ich jetzt leben soll wurde folgent beantwortet:
Mit 2200 euro Netto gibt es nichts.
Der Kredit geht mich nichts an!!!
Ich soll mir in Böblingen für 300 euro eine Wohnung suchen.!!
Das Auto verkaufen.
Vielen dank für nichts.
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#19
Ich habe eine so ähnliche Situation vor 6 Jahren gehabt. Die Unterhaltshöhe plus finanzielle Verpflichtigen ergaben dann einen Minusbetrag. Das Familiengericht kam auf ein sattes Plus, weil mein fiktives Einkommen hoch angesetzt war. Aus diesem Kreislauf kann man nur durch drastische Massnahmen heraus kommen. Alles verkaufen und zu Geld machen und die Kohle bunkern. Kleine Wohnung anmieten, die sicherheitshalber Hartz IV sicher ist, pfändungssicher werden und dann alles gegen die Wand setzen. Den Notgroschen nicht antasten, weil man damit vielleicht den Hasenfuss nach Österreich, Schweiz oder sonstwo machen könnte.
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#20
(15-02-2012, 16:19)harri1965 schrieb: Laut Aussage vom Arbeitsamt bekomme ich keine Unterstützung.
Hast du darüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten?

Ansonsten:
Zitat:Merksatz Nr. 17: Umgang mit einem deutschen Amt: Schreiben. Nix telefonieren. Nix reden. Ein deutsches Amt besteht aus Akten und die sind schriftlich, nicht telefonisch oder red(l)isch. OK, faxen sind auch OK - weil schriftlich.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#21
Mal drei Varianten:

Plan A: Aus den Angaben kann ich zur sozialrechtlichen Situation ungefähr folgendes entnehmen:

Dein 1. Bedarf würde ca. so aussehen (in den ersten 6 Monaten nach Antragstellung muss Wohnung so übernommen werden, wie sie kostet!)

750 Kosten der Unterkunft
374.- Regelsatz Erwachsener [daraus ist Strom, Telefon Kabel, Versicherungen zu bezahlen + Lebensbedarf]
33,48 anteiliger Regelsatz Kind 1 (bei 4 Umgangstagen á 8,37) [wobei noch durchnittlich Ferientage dazukommen = also entspr. korrigieren]
33,48 anteiliger Regelsatz Kind 2 (bei 4 Umgangstagen á 8,37)
50.- Fahrtkosten z.Arbeit(500 km á 0,10€)
88.- Fahrtkosten Umgang (440 km á 0,20€)
------------------
1395,92

2.Einkommenanrechnung

2200 netto
- 544 KU
- 330 Freibetrag (maximum) [darin Versicherung/Steuer Auto berücksichtigt, evtl. bei genauer Kenntnis bissle mehr]
-------------------
1326 verbleibendes, anrechenbares Einkommen

3. Du würdest also 69,92 aufstockendes ALGII erhalten können, wenn die Bedarfsrechnung oben korrekt ist. Im Ergebnis hättest du 1725,92 nach Unterhaltszahlung zur Verfügung. Wohngeld könnte evtl. aussichtsreicher sein.

Zumindest für die ersten 6 Monate bevor man dich aufgefordert hätte in einen "angemessen teuere" 3-Raum Wohnung umzuziehen. Die jetzige Wohnung ist von der Größe völlig angemessen (aber evtl. nicht vom Preis), denn sobald die Kids auch nur 1 Nacht im Monat regelmäßig übernachten besteht i.d.R. Anspruch auf je ein Zimmer pro Kopf.

Problem sind a) die Kreditraten und b) evtl. dein Auto und c) dein durchaus ambitionierter Nebenverbrauch für Pflege und Wartung von dir, Wohnung und Auto, Kirche, Freundin, Eltern, Freunde, Vereine. Dieses C) alles müßtest du neben deiner täglichen Bratwurst aus deinem Regelsatz bestreiten, also durchaus ambitioniert reduzieren.

Bei den Kreditraten würde bei ALGII-Antragstellung und völliger Zahlungseinstellung deinerseits, vermutlich der Versuch der verschiedenen Gläubiger resultieren, diese Beträge per Pfändung bei deinem "Arbeitgeber von Rang und Namen" einzutreiben. Andererseits könntest du mit einem amtlichen Armutsbescheid evtl. die öffentlichen Gläubiger zu einem Zahlungsaufschub oder Niederschlagung motivieren und die Bankgläubiger zu einer massiven Streckung des Rückzahlungszeitraumes bzw. Senkung der Ratenhöhen. In Kauf nehmen müßte man bei diesem Vorgehen natürlich gewisse Schufa-Einträge (die vorallem den jucken, der keine hat) und eine gewisse Bonitätsverschlechterung. allgemein. Wegen der Pfändung beim Arbeitgeber mußt du dir keine allzu großen Sorgen machen. Ein Großkonzern ist sowas gewohnt und wickelt auch die Versandhausschulden seiner weiblichen Belegschaft routiniert pietätsvoll und verschwiegen ab.

Dein Auto wäre irrelevant, wenn es bis zu 7500.- Euro wert ist, könnte aber bei der Marke auch drüberliegen. Dann wäre downgraden angesagt.

Sodele, aus dem gesagten kannst du dir einen ungefähren Überblick verschaffen, ob das Bemühen um einen richtigen Bescheid Sinn macht oder Du eher "a bissle mehr schaffa ond spaara soldescht".

Plan B: Auf Verhandlung/Pfändungen mit Gläubigern ankommen lassen.
Kern und Knackpunkt sind diese Schulden von 545.- :
Zitat:Kredit 425 Euro (Der in der Ehe entstanden ist und ich alleine zahle)
Bundesargentur für Arbeit 20 Euro
Landesoberkasse 75 Euro
Landratsamt 25 Euro
Wie @Camper schon schrieb, wären momentan 227,26 für diese externen Gläubiger pfändbar. Wenn dein Monatseinkommen stimmt (und es keine Extra-Sonder-, Weihnachts- etc.-Zahlungen gibt, die den Monatsdurchschnitt erhöhen, bleiben dir also:

2200 netto
- 227,26 (zur anteiligen Verteilung an alle diese Gläubiger)
- 544 KU (ohne Nachweis KU-Zahlung kein erhöhter Pfändungsfreibetrag)
------------
1428,74

Dann blieben dir nach KU-Zahlung rund 1428 Euro für dein Leben. Damit ist dein Bedarf gedeckt - zur Schuldntilgung hast du dann noch 32 Euro. Risiko bliebe, dass dein Auto gepfändet (oder einfach im Wege der Austausch-Pfändung downgegraded wird) und du noch andere Wertsachen /Anlagen /LV. etc. besitzt, die du zur Schuldentilgung einsetzen könntest, die wir nicht kennen.

Plan C: KU+Schulden ignorieren
Dann hängt es lediglich davon ab, wer zuerst pfändet. Ists ein normaler Gläubiger, dann beläßt dir der Vollstreckungsrichter 990 von deinem Gehalt. Ist es die KU-Gläubigerin (§850d ZPO) dann können es auch nur 720 oder 830 oder 900 je nach Tageslaune des Vollstreckungsrichters sein. Das hältst du dann ungefähr 2-3 Monate, vielleicht auch 4 durch. Dann Mietschulden - Wohnungsverlust - Streß - Jobverlust - trallalla .... Die einzige Chance liegt daran, wieviel Monate es dauert bis jemand pfändet. Ein paar Risiken habe ich allerdings noch nicht aufgezählt.


Fazit:
Wenn dein Nettogehalt wirklich alles enthält, was du im 12-Monatsschnitt kriegst, dann...... überlege selbst.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#22
Mein ieber Scholli, Herr Sorglos!!!
Das war aber eine fleißarbeit am frühen morgen.Vielen dank.
Mein Auto ist 15 Jahre alt,hat 1500 euro wert.KEIN DAIMLER.
Ja bei uns gibt es noch Sonderzahlungen,sind aber in dem Unterhalt schon einberechnet.
Der Lohnsteuerjahresausgleich geht dafür ans Jugendamt.
Werde deine Rechnungen jetzt genau ansehen und mich entscheiden.
Aber du bist ein Experte,Respekt!!
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#23
Zitat:

wenn du ne möglichkeit hast nebeher bissal was zu machen dann kann das schon hilfreich sein...

Aufforderung zu einer Straftat? Der Unterhaltspflichte steht eh immer mit einem Bein im Knast.
Live or Die...Make Your Choice
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#24
(16-02-2012, 16:23)harri1965 schrieb: Mein Auto ist 15 Jahre alt,hat 1500 euro wert.
Na dem wünsch ich ein langes Leben - die Gefahr eines downgrading per Austauschpfändung dürfte sich dann im Promillebereich abspielen...Big Grin

(16-02-2012, 16:23)harri1965 schrieb: Ja bei uns gibt es noch Sonderzahlungen,sind aber in dem Unterhalt schon einberechnet.
Das im KU ist mir schon klar - nein das definitive tatsächliche Nettoeinkommen mit allen Nebenzahlungen spielt eine Rolle bei der sozialrechtlichen Einkommensanrechnung und bei dem Pfändungsfreibetrag nach §850c ZPO - da mußt du dann selbst in die Tabelle sehen.

(16-02-2012, 16:23)harri1965 schrieb: Der Lohnsteuerjahresausgleich geht dafür ans Jugendamt.
Also noch ne Gläubigerposition?

Naja, denk erst mal nach.

(16-02-2012, 17:38)Fluechtling schrieb: Aufforderung zu einer Straftat?
Du - mich? Er, sie, es ....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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