(15-02-2012, 16:19)harri1965 schrieb: Laut Aussage vom Arbeitsamt bekomme ich keine Unterstützung.Hast du darüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten?
Ansonsten:
Zitat:Merksatz Nr. 17: Umgang mit einem deutschen Amt: Schreiben. Nix telefonieren. Nix reden. Ein deutsches Amt besteht aus Akten und die sind schriftlich, nicht telefonisch oder red(l)isch. OK, faxen sind auch OK - weil schriftlich.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #