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Kosten wg Akteneinsicht
#1
im Netz gefunden:

An
GStAschaft

Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin,

in der Bezugsangelegenheiten bitte ich die verspätete Beantwortung Ihres Schreibens vom 16.01.2012 zu entschuldigen.

Sie werden möglicherweise den Akten entnommen haben, dass ich als sogenannter staatlich produzierter unterhaltsrechtlicher Mangelfall (fiktive Unterhaltspflicht) nicht in der Lage bin, mir einen Verteidiger zu leisten.

Mich insoweit mit Akteneinsichtskosten zu belasten, die entstehen, weil ich willkürlich und in verleumderischer Weise wegen Unterhaltspflichtverletzung denunziert wurde, ist meinerseits nach Vernunftsmaßstäben nicht nachvollziehbar.

Dennoch habe ich zeitgleich mit dieser Post einen Betrag i.H.v. € 15,00 auf das von Ihnen bezeichnete Konto der Oberjustizkasse Hamm überwiesen.

Ihr Einverständnis unterstellend, reguliere ich den Restbetrag i.H.v. € 13,30 bis Mitte März 2012.


Freundliche Grüße

Nicht vergessen:
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#2
hmmmmm... Ich haette erst mal gefragt, wie sich die 28,30 Euro zusammensetzen und angezweifelt, dass die Kosten einer Kopie wirklich x cent sind..
Was wollen die denn grossartig machen, falls er nicht zahlt? Pfaendung einleiten wg. 28,30 Euro??
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#3
Clint Eastwood schrieb:Was wollen die denn grossartig machen, falls er nicht zahlt? Pfaendung einleiten wg. 28,30 Euro??
man stell sich dass einmal vor:
ein mittelloser Vater, den irgendein Hansel denunziert hat und der sich keinen Verteidiger leisten kann, begehrt zu seiner Verteidigung Akteneinsicht und soll dafür auch noch bezahlen.

Wo leben wir?
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#4
Genau das meinte ich: Sand ins Getriebe streuen, Kosten anzweifeln bzw. genauen Nachweis der Grenzkosten pro Kopie fordern, NICHT bezahlen..
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#5
Wenn ihnen die Kopien zu teuer sind, können sie dir ja auch die Originale schicken.
Schließlich sind es deine Daten. Smile
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#6
(16-02-2012, 09:00)beppo schrieb: Wenn ihnen die Kopien zu teuer sind, können sie dir ja auch die Originale schicken.
Schließlich sind es deine Daten. Smile

"... beantrage ich in oben bezeichneter Sache Akteneinsicht und bitte, mir eine Kopie derselben zur Verfügung zu stellen.
Um Ihnen hinsichtlich der Kosten entgegen zu kommen, bin ich auch mit der Übersendung der Originalakte einverstanden und versichere einen sorgfältigen Umgang wie in eigenen Angelegenheiten."

Big Grin

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#7
Gibt einem nicht auch das Datenschutzgesetz das Recht, so etwas kostenlos zu bekommen?
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#8
(16-02-2012, 10:17)beppo schrieb: Gibt einem nicht auch das Datenschutzgesetz das Recht, so etwas kostenlos zu bekommen?
Kannst ja hingehen und kostenlos Einsicht nehmen, bzw. kostenlos abfotografieren. Ist mühevoll - und in Großstadt machbar. Bei weiter entfernter Behördenstadtel mußte die Fahrkosten ins Verhältnis setzen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
Mir hat die Staatsanwaltschaft erst einmal die Akteneinsicht verweigert, weil das nur meinem Verteidiger zustehe.
Ausserdem sei die Akte gerade bei der Polizei.

Unglaublich. Mahne nochmal an, dann Dienstaufsichtsbeschwerde.
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#10
danach ist die StPO geändert worden: § 147 Abs. 7 StPO

Du hast -nach Maßgabe dieses §- grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht in jeden Verfahrensabschnitt, mithin auch dann, wenn sich die Akte bei den Ermittlungspersonen der Polizei befindet. Allerdings entscheidet darüber die StAschaft.

In eigenen Angelegenheiten hatte ich gestern mit der Polizei telefoniert, die mir mitteilte, dass sie die Akte zur StA zurückgegeben hatte mit dem Vermerk, dass ich Akteneinsicht ab dem Zeitpunkt der Einstellungsverfügung beantragt habe (man ermittelt ja offensichtlich weiter).

Der besagte § 147 Abs. 7 StPO wird m.E. den Anforderungen, die der EuGHMR stellt, nicht gerecht.
Aber nach dieser Entscheidung hat's m.W. keine weiteren Beschwerden gegeben.
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#11
HIER -ich hatte das schon mal irgendwo verlinkt- hat sich ein netter Rechtsreferendar mit dem Thema befasst!

Lesenswert!
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#12
Alles Wesentliche über Akteneinsicht ist hier zusammengefasst:
http://wikipedia.org/Akteneinsicht
https://t.me/GenderFukc
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#13
Vielen Dank, Kollegen.

Fuer mich ein Skandal, ist halt typisch Unterhaltsoptimierungsmafia.
Mein Plan, in Deutschland nie wieder Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen, verfestigt sich..

Habe nochmal einen Schriftsatz rausgehauen, auf § 147 Abs. 7 StPO verwiesen, aufgefordert zu begründen, Frist gesetzt und nach Ablauf der Frist Dienstaufsichtsbeschwerde "erwogen".
Jeder Brief kostet mich eine halbe Stunde, das ist es wert.
Ausserdem ist das mittlerweile so formuliert, dass die Schergen wissen, dass ich nicht kein Dummbürger bin, der vor der Staatsmacht kuscht. Scheinbar war mein Telefonat mit der Staatsanwaltschaft noch nicht klar genug..

Werde Euch auf dem Laufenden halten...
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#14
Hi Iby,
lese schon ein paar Tage mit. Prima Forum inzwischen!

Beziehen sich die Gebühren allein auf das Hineinschauen in die Akte oder wurden vor Ort im Rahmen der AE Kopien für Dich gefertigt?

Mir ist nicht bekannt, dass ich jemals für die AE bei der StA auch nur einen Euro bezahlt hätte oder mit der Aktenübersendung an einen Anwalt Gebühren entstanden wären.

Defender

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#15
Mir wurden in eigenen Angelegenheiten von der StAschaft angefertigte Kopien zugesandt.
Die dürfen dem Antragsteller natürlich in Rechnung gestellt werden.
Inwieweit Dir die auferlegten Kosten erstattet werden, liegt daran, welche Kostenentscheidung das Gericht (so es zur Hauptverhandlung kommt) trifft.

Ein Verteidiger stellt in der Regel seinen Aufwand in Rechnung.
Darunter fallen auch die Porto- und Kopierkosten, etc., die ansonsten pauschaliert abgerechnet werden.
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#16
hallo, mein Amtsgericht ist gleich um die Ecke und der Bericht des Jugendamtes interressiert mich brennend. Die muss ihre Stellnungnahme Mitte letzte Woche dahin geschickt haben.
Kann ich da persönlich auftauchen und Akteneinsicht fordern? Denke mal das ist dann kostenlos? Was muss ich eventuell mitnehmen ausser Perso?
lg
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#17
Einfach probieren. Lass dich nicht von den Rechtspflegergehilfen für dumm verkaufen. Wenn du nicht bis zur Akte vordringst, mach einen Termin dafür aus.
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#18
wenn Du noch nicht 'gerichtsbekannt' bist (was man mit der Zeit aber ändern kann) musst Du Dich natürlich ausweisen.
Weil sich der Dezernatsbetrieb aber ungern überfallen und stören läßt, solltest Du vorher anrufen und fragen, ob die Akte zur Einsicht bereit vorliegt.

Jedes Amtsgericht verfügt über eine Antragsstelle.
Stellt man sich 'zickig' an, dann begibst Di Dich dorhin und stellst den Antrag "schriftlich zur Niederschrift".
Will man sich dazu nicht hergeben, weil man meint, Du könntest den Antrag selber verfassen, dann beschwerst Du Dich dienstaufsichtlich - das müssen sie dann m.W. schriftlich zur Niederschrift aufnehmen.
Man kann sich genauso bockig und arbeitsaufwendig verhalten, wie diese Menschenrechtsquerulanten in schwarz!

Und ich denke, nachdem ich aktuell wieder einen Beschluss eines Vaters lesen mußte, der ihn vom gemSR ausschließt, das sollten wir auch intensivieren!
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#19
Danke für die schnelle Antwort. Hab grad gesehen das die Geschäftszeit nur von 9-13 Uhr ist (faule Ärsche). Anrufen bringt heute wohl nix. Kannst du mal erklären wie ein Antrag zur "schriftlichen Niederschrift" aussieht? Ich begebe mich dorthin und stelle also mündlich einen Antrag am Schalter "schriftlich zur Niederschrift"? Sag ich dann am Schalter:" Ich würde gerne einen Antrag auf Akteneinsicht schriftlich zur Niederschrift stellen" ? Muss dieser Antrag nicht auch erst bearbeitet werden und dauert dann eh?
Hatte mir das eigentlich so vorgestellt: Ey Leute, ich bin der sowieso und will mal in die Akte gucken was das JA für´n Stuss geschrieben hat. Schieb also mal die Akte rüber. Ihr Schnarchnasen braucht 2,5 Monate um meinen letzten Antrag über ein Gutachten der Gegenseite zuzusenden. So lange will ich nicht warten. Also her damit. GrrrrrSmile
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#20
vorweg: Du wirst keine Akteneinsicht erhalten über Prozeßhandlungen (bspw. über Stellungnahmen Dritter), wenn die Ggseite (bspw. die KM) noch keine Kenntnis davon hat.
Gebt die Akte her, damit ich mich schon mal kurz "schlaumachen" kann, wird nicht funktionieren.

In zivielrechtlichen Angelegenheiten (das Eingangsposting bezog sich ja auf eine Strafsache) darf das Gericht niemanden einen Zeit- oder Wissensvorteil verschaffen.

Wenn Dein mündlicher Antrag auf Akteneinsicht insoweit unzulässig sein sollte, wirst Du Dich damit abfinden müssen, dass Dir nur zugänglich gemacht wird, was bisher beiden Parteien bekannt ist.

Sollte man sich -nur darauf bezog sich mein 'Rat'- überhaupt "bockig" anstellen und Dir vorhalten, Du müsstest einen solchen Antrag schriftlich stellen, dann gibt man sich 'dumm' und fragt nach der Antragstelle des Gerichts, wo man diesen Antrag dann gerne mündlich stellt, aber zu Niederschrift!
Das heisst, dass Du dem Gerichtsbüttel sagst, was Du willst, und er/ sie schreibt das dann nieder
('mündlich' zur Niederschrfit musste es oben deswegen heißen, anstatt 'schriftlich', sorry).



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#21
Was man bei grösserer Entfernung auch versuchen kann und gar nicht so unüblich ist: Akteneinsicht beim Wohnortgerichts zu nehmen. Das Prozessgericht versendet die Akten dann an das Wohnortgericht (oder das gewünschte Gericht).

Dieses Verfahren hat gleich mehrere Vorteile: 1) Das Akteneinsichts-Gericht ist neutral und hat keine Motivation rumzuzicken, 2) man kann sich ein nahegelegenes Gericht mit guter Ausstattung und lockerem Hausrecht aussuchen (z.B. wo die Mitnahme von Laptop und Scanner möglich ist), 3) der Umfang der Akten wird innerbehördlich protokolliert, die überesendeten Akten werden einzeln aufgeführt.

Es gibt praktisch nichts, was gegen ein solches Verfahren sprechen könnte. Diese Form der Akteneinsicht ist im finanzgerichtlichen Verfahren sehr verbreitet, weil die Finanzgerichte bis heute i.a.R. keine Aktenversendung an Anwälte zulassen. Vollkommener willkürlicher Schwachsinn, ist aber so. Siehe mal hier: http://www.finanzgericht-bremen.de/sixcm....c.1644.de .





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#22
Danke, gute Idee, kommt in die faq. Hast das schon jemand so gemacht, läuft es in der Praxis auch so?
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#23
defender schrieb:Was man bei grösserer Entfernung auch versuchen kann und gar nicht so unüblich ist: Akteneinsicht beim Wohnortgerichts zu nehmen. Das Prozessgericht versendet die Akten dann an das Wohnortgericht (oder das gewünschte Gericht).
...mit dem 'netten' Hinweis, dass Akteneinsicht vor Ort zu gewähren ist Big Grin

Ich will mich ja i.d.R. nicht dem Umstand aussetzen, vor Ort eigene Kopien anfertigen zu müssen.
Man soll mir gefälligst eine Kopie zur Verfügung stellen.
Das muss aus meiner Sicht auch -jedenfalls zunächst- ohne Kostenbelastung möglich sein. Denn im Strafverfahren muss ich mich auch ohne Anwalt verteidigen können - was ohne Aktenkenntnis nicht möglich ist. Im Strafverfahren entscheidet die StA über den Antrag.

Mittlerweile befassen wir uns mit dem Problem der Akteneinsicht in noch nicht abgeschlossenen Zivilverfahren.

Auch da muss man mir Akteneinsicht durch Übersendung angefertigter Kopien gewähren; jedenfalls dann, wenn die Akte das wegen des Umfangs möglich macht.
Es ist nämlich ein geringerer Verwaltungsaufwand, 150 Seiten zu kopieren, als wenn ich 10 km fahren muss, um dann die Akte lediglich lesen zu können (oder selbst mit Hilfe des mir zur Verfügung gestellten Kopierers oder mit Hilfe eines mitgebrachten Sanners kopieren zu können).

HIER mal das mögliche Prozedere ...

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#24
Ich habe dazu gerade die Gerichte hier (AG und VG) abtelefoniert.

Akteneinsicht nach Versendung an das örtliche Gericht läuft unter Amtshilfe.
Ein Antrag ist idR beim verfahrensführenden Gericht zu stellen. Es entscheidet über Einsicht und Versendung.
Wird genehmigt und liegt die Akte dann vor, dann wird man benachtichtigt.
Aktenversendungsgebühr ca. 14 Euro.

Ich habe das so(Gericht zu Gericht) noch nicht versucht. Es erschien mir stets einfacher und schneller, direkt Einsicht zu nehmen oder (m)einen RA vor Ort zu bitten, die Akte bei nächster Gelegenheit mitzunehmen und mir dann zur Verfügung zu stellen.

Solche Einsichtnahmen und Versendungen können mW zu erheblichen Verfahrensverzögerungen führen! In dringenden Angelegenheiten, bei Leben und Tod besser so nicht vorgehen.
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#25
So. DA-Beschwerde ist draussen.. Werde weiter informieren..
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