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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#1
[font=Arial]Hallo liebe Forumsmitglieder und Leidensgenossen,

demnächst steht der 18. Geburtstag meiner Tochter an.
Sie lebt zusammen mit der KM, deren Mann und minderjährigen Schwester in einem Eigenheim.

Zur Zeit besucht meine Tochter das Gymnasium, mit dem Ziel Abitur.

Die KM arbeitet Teilzeit bei einer Bank und ich denke sie verdient nicht schlecht.

Kann ich neben den Lohnabrechnungen noch andere Unterlagen anfordern, die das unterhaltsrelevante Einkommen der KM erhöhen könnte?

Wie z.B.:
- Grundbuchauszug ( wegen Wohnvorteil der dann angerechnet würde )
- Auskunft über andere Vermögenswerte ( Aktien, Fonds, Tagesgeld, Sparbuch usw. ) ?

Ein Telefonat mit der KM brachte nichts. Sie sagte, ich solle wie gewohnt den jetzigen UH
in Höhe von 334,00 Euro überweisen und gut wäre Big Grin
Der 18. Geburtstag hätte nichts damit zu tun das ich weniger zahlen müsste, meine Tochter hätte ja schließlich einen vollstreckbaren, unbefristeten Titel gegen mich.
Kann ich Sie auffordern, mir den Titel nach Volljährigkeit auszuhändigen?
Oder wie kann ich dagegen vorgehen?

Die KM hat sich 18 Jahre lang auf das Gesetz beruht und keine Gelegenheit ausgelassen, mich am unteren Rand des Existenzminimums zu halten.
Ein Neubeginn war bis dato fast unmöglich. Aber das kennt Ihr bestimmt zur Genüge und habt es teilweise selbst so erfahren. 5 Minuten Rittmeister, mindestens 18 Jahre Zahlmeister!

Ich habe nichts gegen die Mütter, die den Vater mit in die Kindeserziehung einbeziehen und ihn teilhaben lassen am erwachsenenwerden der eigenen Kinder.

Aber ich habe eine Abneigung gegen umgangsboykottierende und parentalisierende Mütter,
gegen politische Institutionen oder öffentliche oder private Einrichtungen, die ihren Zielen nach[/size] die mütterliche Besserstellung in Bezug auf Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht einerseits zu fördern beabsichtigen und / oder andererseits gewinnorientiert das Leid von Kindern und ihren Vätern als lukrative Einnahmequelle nutzen ( Zitat: Väterwiderstand.de )

Ich hoffe Ihr habt ein paar Tipps für mich, gerne auch per PN.
Vielen Dank.
masku
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#2
Hallo masku,

erstmal Willkommen! Der Thread dürfte einige Futer geben:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid64793
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Ist der Titel bis 18 befristet oder nicht? Da sich die Voraussetzungen verändern, kannst du eine Abänderung verlangen. Laut Aussage deiner Ex wird das aber nicht freiwillig passieren, also musst du wohl klagen...

Hat das JA schlau eingefädelt, dass du dein Kind zum Geburtstag verklagen musst.
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#4
Hallo masku, willkommen im Club....,

Wichtig: ab dem 18 Geburtstag musst Du den Unterhalt direkt auf das Konto Deiner Tochter überweisen, nicht mehr an die Mutter. Das wurde mir damals sogar vom Jugendamt schriftlich gegeben.
Das senkt zwar nicht Deine Unterhaltszahlungen aber Du unterstützt damit direkt Deine Tochter und Mutti schaut (hoffentlich) ins Leere...

Mach Deiner Tochter einfach klar daß ab 18 beide Elternteile Unterhalt leisten müssen und die Mutter ihren Unterhalt durch Bereitstellung der Unterkunft sowie Nahrung leisten soll und somit der Barunterhalt (welchen Du leistest) Deiner Tochter zur freien Verfügung steht.

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#5
Wie ist das Verhältnis zu deiner Tochter? Hast du mit ihr über die unterhaltsrechtlichen Folgen der Volljährigkeit gesprochen? Das Kapitel über Volljährigkeit in der faq hast du gelesen?
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#6
Vielen lieben Dank für die Antworten.

Der Kontakt zu meiner Tochter ist gut, wir treffe uns regelmäßig.
Nur über die Unterhaltsleistung kann ich nicht mit Ihr reden, Sie ist zu sehr von der KM geprägt und geimpft worden.

Das heisst, ich muss die 334,00 Euro so lange weiter bezahlen, bis das fiktive Einkommen der KM bekannt ist und der Titel danach durch das Gericht nach unten korrigiert wurde???
Der Titel ist unbefristet.

Kann ich nicht nach Neuberechnung des Unterhaltes durch den Anwalt, wobei mein Einkommen und das der KM berücksichtigt wird, weniger bezahlen? Muss ich die Änderungsklage abwarten?

Kann ich neben den Lohnabrechnungen noch andere Unterlagen anfordern, die das unterhaltsrelevante Einkommen der KM erhöhen könnte?

Wie z.B.:
- Grundbuchauszug ( wegen Wohnvorteil der dann angerechnet würde )
- Auskunft über andere Vermögenswerte ( Aktien, Fonds, Tagesgeld, Sparbuch usw. ) ?

Meine Güte, was war ich früher blauäugig und hab mich durch das Mütteramt einschüchtern lassen! Das würde mir heute nicht mehr passieren.

Hoffe Ihr könnt mir noch die restlichen Fragen beantworten.



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#7
Du wirst sie verklagen müssen, wenn sie derselben irrigen Ansicht wie ihre Mutter ist. Das solltst du ihr klarmachen. Du hast da gar keine andere Wahl. Den Titel musst du so lange bedienen, wie er gilt - unbegrenzt. Gibt sie keine Auskunft über ihr und das Einkommen der anderen Verpflichteten (=Mutter), wird der Anwalt mit der Abänderungsklage die Aussetzung der Vollstreckbarkeit beantragen.

Zu den Unterlagen, die deine Tochter beizubringen hat gehört auch Auskunft auf Vermögenserträge der Mutter, die als Einkommen zählen. Nicht jedoch über das Vermögen selbst. Deine Tochter hat dir das vorzulegen. Mit der Mutter hast du ab Geburtstag nichts mehr zu tun.
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#8
Solange die Tochter zur Schule geht wird sich am Unterhaltstitel nicht allzuviel ändern. Evtl. erreichst Du über die Abänderungsklage daß die Höhe der Zahlungen etwas weniger wird, aber von dem Geld was für den Anwalt und das Gericht draufgeht kannst Du 2 Jahre lang die Differenz bezahlen....

Ich würde es so laufen lassen und nach erfolgtem Abitur das Thema wieder aufgreifen, und zwar direkt mit deiner Tochter. Sie ist jetzt die Inhaberin des Titels und Du musst Dich Gottseidank nie mehr mit der Exe unterhalten...falls die Tochter ein Studium macht musst Du eh weiter bezahlen falls Du einigermassen verdienst, falls nicht gibt es BaföG.

Ausserdem: ab 18 Jahre kannst Du das Kindergeld zu 100% vom Unterhaltsbetrag abziehen, nicht mehr nur zu 50%, das macht auch noch mal schlaffe ca. 85 Euronen Differenz. Ausserdem steht Dir steuerlich der gesamte Kinderfreibetrag zu nachdem Exe nichts bezahlt.
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#9
(16-02-2012, 18:16)Zahlmeister schrieb: Solange die Tochter zur Schule geht wird sich am Unterhaltstitel nicht allzuviel ändern.

Doch, weil die Mutter nun auch unterhaltspflichtig geworden ist. Ausserdem wird das Kindergeld nun anders verteilt. Nicht laufen lassen, sondern den Titel angreifen!
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#10
Hallo masku,

du gehst folgendermaßen vor.

- Informiere deine Tochter darüber, dass sich mit Eintritt ihrer Volljährigkeit die Rechtslage geändert hat

- stelle unmissverständlich klar, dass du weiterhin bereit bist, den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil am Unterhalt zu leisten

- Bitte sie mit Fristsetzung von 2 Wochen dir alle notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen, damit die neue Unterhaltshöhe berechnet werden kann

- Verlange einen Vollstreckungsverzicht aus dem Titel bis die neue Unterhaltshöhe berechnet ist

- weise sie eindringlich darauf hin, falls sie nicht mit dir zusammenarbeitet, du gezwungen sein wirst, eine Abänderungsklage gegen sie zu führen

- falls eine Klage nötig wirst, muss du den Unterhalt oder zumindest den strittigen Teil, bei Gericht hinterlegen


Mit Eintritt der Volljährigkeit ist das Kind gefordert seinen Unterhaltsanspruch dem Grunde und der Höhe nach darzulegen. Tut es das nicht, verliert es seinen Anspruch auf Unterhalt.

Das Problem ist bei dir, wie so oft der Titel. Der muss abgeändert werden.

Übrigens wäre der Mindestunterhalt nach der DDT für volljähriges Kind 304,-€. Das kommt daher, dass bei Volljährigen das volle Kindergeld bedarfsdeckend angerechnet wird und nicht mehr nur die Hälfte.

Da die Mutter aber Einkommen hat, muss diese, sofern leistungsfähig, ebenfalls am Barunterhalt ihrer Tochter beteiligen.

Der Unterhaltbetrag wird für dich also auf jeden Fall weniger.
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#11
Liebe Gemeinde,

gestern bekam ich Post vom JA, meine volljährige Tochter war dort vorstellig.
Nun verlangen diese die üblichen Unterlagen zur Neuberechnung des Unterhaltes von mir.

Da ich mich nicht von denen übers Ohr hauen lassen will, kontaktiere ich heute einen Anwalt,
der mir den zu zahlenden Unterhalt ausrechnen soll.
Der Anwalt wird natürlich die Unterlagen bei der KM anfordern, um die Anteile zu berechnen.

Ich habe folgende Informationen für ihn vorbereitet:
- Mutter wohnt im Eigenheim ( Mietvorteil?)
Ob schon bezahlt oder nicht, weiss ich nicht.
- Tochter bekam Schenkung in Höhe von ca. 3.400 Euro, Bargeld
- Tochter bekam Geld geschenkt um ein Auto zu kaufen (Wert unklar, schätze 3.500 - 5.000 €)
- Tochter wird einen Ferienjob über 4 - 6 Wochen machen, Gehalt ca. 800€

1.) Meines Wissens nach, muss sie diese Angaben gegenüber meinem Anwalt offenlegen,
oder irre ich mich?
2.) Muss ich die angeforderten Unterlagen ans JA schicken, obwohl meine Tochter volljährig ist?
3.) Muss das JA mein durch den Anwalt ausgerechnetes unterhaltsrelevante Einkommen anerkennen?
4.) Welche Auswirkungen werden diese Angaben auf meinen zu zahlenden Unterhalt haben?
5.) Kann ich meine Tochter auffordern, zuerst die Schenkungen aufzubrauchen um ihren Lebensunterhalt
bestreiten zu können?

Versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte ihr nichts wegnehmen!
Ich möchte ihr nur die Augen öffnen, welche Möglichkeiten ich als Zahlesel habe,
um mit Ihr einen einvernehmlichen Vergleich bezgl. des Unterhaltes zu erreichen.

Viele offene Fragen, für deren Beantwortung ich mich herzlich bedanke.

LG
masku
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#12
1. Ja. Vermögen, Einkommen des Kindes. Das Kind hat dir auch das Einkommen der Mutter nachzuweisen.
2. Nein. Das Jugendamt ist draussen. Aber als Gernegrossbehörde spielen sie immer noch gerne Chef. Schicke es an die Tochter oder ihren Anwalt, wenn sie einen hat.
3. Nein. Siehe 2.
4. Vielleicht viele, vielleicht keine.
5. Ja, bis auf 2000 bis 5000 EUR Schonvermögen.

Hast du eigentlich schon mal das Kapitel über Volljährigenunterhalt in der faq gelesen?
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#13
Liebes Forum,

nachdem ich Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Amt erteilt habe,
kam heute nun folgender Brief:

Sehr geehrter Herr xy,

Ihr Schreiben vom 12.03. ist bei uns am 13.03. eingegangen.
Hierzu haben wir folgende Fragen und bitten um Beantwortung:

1. Sie führen berufsbedingte Aufwendungen für Ihre Vollzeitbeschäftigung auf.
Teilen Sie uns bitte die genaue Anschrift Ihres Arbeitsortes mit, damit Ihre Kilometerangabe und die daraus resultierenden Aufwendungen nachprüfbar sind.
Andernfalls kann eine Berücksichtigung der Kosten nicht erfolgen.
( Ich hatte lediglich die PLZ und Ort mitgeteilt, nicht jedoch meinen Arbeitgeber)

2. Den Fragebogen "Angaben zur Unterhaltssache" wurde von Ihnen nicht unterschrieben.
Weiterhin haben Sie keine Angaben zu Ihren Personalien sowie Arbeitgeber getätigt.
Wir haben diesen Fragebogen diesem Schreiben nochmals beigefügt mit der Bitte, diesen vollständig auszufüllen und unterschrieben an uns zurück zu senden. Wir dürfen Sie bitten, mit Ihrer Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten zu bestätigrn.
Gemäß § 1605 BGB sind Sie echtlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen.

Dann geht es mit Gelaber weiter bis zum Schlussabsatz, der da heisst:

Des weiteren darf an dieser Stelle nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Kindesmutter ihrer Tochter Kost und Logis unentgeltlich zur Verfügung stellt und dadurch durch Gewährung von Naturalunterhalt in erheblichem Umfang nachkommt und diese Form der Unterhaltsgewährung von Ihrer Tochter akzeptiert wird,
was zwangsläufig zur Minderung des Barunterhaltes führt.

Aus dem letzten Absatz lese ich heraus, dass es doch in erster Linie darum geht dem entsorgten Vater mal wieder nur die Kohle aus der Tasche zu ziehen.
In meinem Anschreiben ans Amt habe ich darauf hingewiesen, dass die Mutter im Eigenheim lebt und gebeten, dass dies entsprechend der Wohngegend
mit einem erheblichen Mietvorteil anzurechnen ist.

Was denkt Ihr?
Ist das alles so richtig von diesen Parasiten?
Wie soll ich mich verhalten und reagieren?
Was sollte ich dem Amt nun antworten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG
masku
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#14
(16-03-2012, 17:44)masku schrieb: Wie soll ich mich verhalten und reagieren?
Es ist bereits alles geschrieben!

(16-03-2012, 17:44)Jugendamtstusse schrieb: Des weiteren darf an dieser Stelle nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Kindesmutter ihrer Tochter Kost und Logis unentgeltlich zur Verfügung stellt und dadurch durch Gewährung von Naturalunterhalt in erheblichem Umfang nachkommt und diese Form der Unterhaltsgewährung von Ihrer Tochter akzeptiert wird, was zwangsläufig zur Minderung des Barunterhaltes führt.
Läßt Du Dich etwa durch so ein Geschwurbel beeindrucken?

Also wirklich, die Mädels dort denken immer noch und immer wieder, dass sie mit sowas durchkommen. *Kopfschüttel*

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#15
(16-03-2012, 17:44)masku schrieb: Wir haben diesen Fragebogen diesem Schreiben nochmals beigefügt mit der Bitte, diesen vollständig auszufüllen und unterschrieben an uns zurück zu senden. Wir dürfen Sie bitten, mit Ihrer Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten zu bestätigrn.
Gemäß § 1605 BGB sind Sie echtlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen.

Seit fast 6 Jahren bittet mich mein Jugendamt auch darum, aber ich konnte dieser Bitte bisher nicht folgen. Ich habe solche Forderungen stets überlesen und bin darauf nicht eingegangen. Im Moment kriege ich überhaupt keine Post mehr.

Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#16
(16-03-2012, 19:30)Leutnant Dino schrieb: Im Moment kriege ich überhaupt keine Post mehr.
Ach Mensch.
Das tut mir aber leid.
Haben die dich denn gar nicht mehr lieb? Angel
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#17
Mein Jugendamt sucht die Beweise für die durchgeführte Strafanzeige nach §170 Stgb., damit ich meiner "gerechten" Strafe zugeführt werde.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#18
1. Auskunft ja, aber an die Tochter.
2. Wenn die Mutter naturalunterhalt leistet, bitte um Mitteilung, in welcher Höhe (Zahlen) der Unterhalt damit abgedeckt ist. Ferner um Aufklärung, wieweit die Mutter darüber hinaus leistungsfähig ist.
3. Man hat Dich angeschrieben, weil Du der Vater bist. Warum sollst Du etwas unterschreiben? Zweifelt man jetzt daran?
4. Welche fundierten Gründe liegen vor, Deine Angaben anzuzweifeln? Einfache Behauptung reicht nicht, der Zweifel muss begründet sein.
5. Welche rechtliche Grundlage gibt es für das Handeln und fordern des JA? Ist man dort zur Rechtsberatung für Volljährige befugt?

Stell alles in Frage, was so in den Sinn kommt. Du darfst Fragen übergehen, die nicht...
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#19
(16-03-2012, 17:44)masku schrieb: Des weiteren darf an dieser Stelle nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Kindesmutter ihrer Tochter Kost und Logis unentgeltlich zur Verfügung stellt und dadurch durch Gewährung von Naturalunterhalt in erheblichem Umfang nachkommt und diese Form der Unterhaltsgewährung von Ihrer Tochter akzeptiert wird,
was zwangsläufig zur Minderung des Barunterhaltes führt.

Das interessiert nicht die Bohne. Ob die Mutter ihren Unterhalt mit anderen Dingen verrechnet, ist Sache des Kindes. Für die Höhe deines Unterhalts ist diese Frage vollkommen irrelevant. Der Quotelungsschlüssel bleibt durch interne Verrechnungen der Mutter mit dem Kind unberührt.

Solche Sätze zeugen von Inkompetenz und verhetzter Einseitigkeit.
Anspruch auf Nennung des Arbeitsgebers besteht nicht, die Angaben aus der Steuererklärung zur Kilometerzahl genügen.
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#20
(16-03-2012, 20:03)p schrieb: Anspruch auf Nennung des Arbeitsgebers besteht nicht, die Angaben aus der Steuererklärung zur Kilometerzahl genügen.

Die wollen sich die Arbeit sparen, bei der Krankenkasse oder beim Finanzamt nachzuforschen.

Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#21
Ich finde schon, dass das interessant sein könnte. Kost und Logis machen einen großen Teil des Bedarfs aus. Bleibt zu klären, wieweit dann noch Bedarf besteht. Vielleicht reicht ein Nebenjob für das Taschengeld und gut ist...
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#22
(16-03-2012, 20:03)p schrieb: ... die Angaben aus der Steuererklärung zur Kilometerzahl genügen.
Und auch da würde ich keine Kopie der Steuererklärung beilegen.

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#23
(16-03-2012, 20:11)blue schrieb: Und auch da würde ich keine Kopie der Steuererklärung beilegen.

Belege muss er schon liefern. Wenn es die Steuererklärung ist, dann die irrelevante Angaben entsprechend geschwärzt.
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#24
Auf die Steuererklärung besteht kein Anspruch, wohl was das Finanzamt zurück gezahlt hat. Aber auch da würde ich keine Infos geben, denn das kriegen die auch selbst raus.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#25
(16-03-2012, 20:12)p schrieb:
(16-03-2012, 20:11)blue schrieb: Und auch da würde ich keine Kopie der Steuererklärung beilegen.

Belege muss er schon liefern. Wenn es die Steuererklärung ist, dann die irrelevante Angaben entsprechend geschwärzt.
In diesem Fall mit Sicherheit nicht dem JA!


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