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Verfahrenswert Betreuungsunterhalt
#1
Ich habe eine Frage zur Ermittlung des Verfahrenswertes im Unterhaltsverfahren bzgl. BU. Dieses endete mit einem Vergleich.

Die Richterin diktitierte am Ende einen mir viel zu hoch ercheinenden Verfahrenswert ins Protokoll. Meines Wissens nach bemisst sich der Streitwert aus der Differenz bereits monatlich gezahlten Unterhaltes (200,00) und der beantragten Höhe (770,00) x 12 = 6840,00.

Wie kann eine Richterin da auf einen doppelt so hohen Wert kommen?
Indem die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden?
Wird mir als Prozessbeteiligtem die Berechnung offen gelegt?
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#2
Manchmal ziehen die Richter den gezahlten Unterhalt nicht vom ausgeurteilten bzw. verglichenen bzw. geforderten Unterhalt ab.
Wobei das in deinem Fall allerdings noch keine Verdoppelung begründen würde.
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#3
(16-02-2012, 16:17)Raban schrieb: Wie kann eine Richterin da auf einen doppelt so hohen Wert kommen?

Frag sie bzw. den Rechtspfleger unter ihr. Wenn dir Kosten auferlegt werden in einer Höhe die deiner Ansicht nach nicht korrekt ist, kannst du einen Kostenfestsetzungbeschluss beantragen. Dann muss sie dir die Rechnung schriftlich geben und du kannst in Beschwerde gehen.
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#4
(16-02-2012, 16:17)Raban schrieb: Ich habe eine Frage zur Ermittlung des Verfahrenswertes im Unterhaltsverfahren bzgl. BU. Dieses endete mit einem Vergleich.
Wie @p schon schrieb, nachfragen.

Wobei ich der Meinung bin, dass die Gerichtskosten (relativ gesehen!) fast vernachlässigbar sind. Da hauen die Anwaltskosten eher ein Loch in die Haushaltskasse.

In meinem Fall aus letztem Jahr: Muddi wollte für immer und ewig BU von ca. 400 Euro. (Den genauen Betrag habe ich bereits verdrängt)
Ihre dritte und letzte Klage wegen EU/BU wurde dann auch mit einem Vergleich abgeschlossen. Habe ihr dann zum letzten Mal 3.500 Euro in Ihren gierigen Rachen geschoben, und habe gerade die Rechnung der Gerichtskasse Köln vor mir liegen.

Gerichtskostengesetz §1221, Wert: 3.010,00 Euro, "Ihr Anteil": 50/100, Zahlbetrag 48,50 Euro.


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#5
Mittlerweile habe ich es verstanden: zum zwölfmaligen Monatsunterhalt wird der ab Klageeinreichung gechuldete Unterhalt addiert; so entsteht der achtzehnfache Betrag, nachdem sich auch die Anwaltskosten berechnen. Stimmt; Gerichtskosten sind pille palle. Beim Vergleich muss ich wenigstens nicht der gierigen Fledermäusin der Gegenseite das Geld in den Rachen werfen. Dennoch hatte die Richterin einen Fehler gemacht, indem sie bereits gezahlten Unterhalt nicht in Abzug gebracht hat. Mein Anwalt berechnet sein Honorar auf der zahlenrichtigen Grundlage. Dennoch fallen insgesamt etwa 2500,00 Anwalts- und Gerichtskosten an. So einfach möchte ich auch gern mein Geld verdienen; eindeutig das Falsche studiert, denn wenn man sich eingelesen hat in die Materie, könnte man sich ebenso gut selbst verteidigen; danke Frau Zypris! Ein Grund mehr, niemals SPD zu wählen ... die blinken immer links in der Gesschichte und fahren nach rechts, sieht man jetzt wieder bei deren unseligem Vorschlag zum Sorgerecht. Wer die männliche Gesellschaft überwinden will, sollte von keinem Mann mehr auch nur eine Stimme bekommen.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#6
(16-02-2012, 21:19)Raban schrieb: Beim Vergleich muss ich wenigstens nicht der gierigen Fledermäusin der Gegenseite das Geld in den Rachen werfen.
Stimmt auffallend! In meinem Fall mußte sich Fledermäusin auf "fremdes Terrain" bewegen, da es nur noch um BU ging. Wenn noch KU mit im Spiel gewesen wäre, wäre das Gericht "bei ihr" zuständig gewesen.
Wink
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