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KU-pflichtige Mutter verweigert KU und verweigert Umgang
#5
(20-02-2012, 12:24)Lanil schrieb: Das frühere gemeinsame Haus wurde ihr im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung überschrieben, worauf im Gegenzug der Ehegattenunterhalt mit einem fixen Betrag auf fünf Jahre befristet ist.
Alter Schwede! Entweder schwimmt er in Geld oder wurde damals durch Exen-Anwältin "verteten". Hatte er sich einen eigenen Anwalt gespart? Wer macht denn so eine Vereinbarung?

Ansonsten muß er jetzt natürlich weiter an sie zahlen. Verrechnen mit KU geht nicht.


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RE: KU-pflichtige Mutter verweigert KU und verweigert Umgang - von blue - 20-02-2012, 13:34

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