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Hallo Leutz,
wollt Euch an meinem Glück teilhaben lassen.
Stehe unter daueranklage §170 und hatte bisher nur nen Minijob und nicht Leistungsfähig ( böse Zungen könnten behaupten ich hätte gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen da ich mich nicht wirklich um nen Job gekümmert hab
) aber naja jetzt bin ich in der glücklichen Lage nen 40std. Job gefunden zu haben
dummerweise nicht in meinem gelernten Beruf ( schon ewig raus ) sondern nur als Hilfknecht
naja Netto 930.- nach abzug der Werbungskosten......... schon wieder nicht Leistungsfähig
aber vollzeitjob !!
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Glückwunsch.
Du hast ja hier eine OLG - Entscheidung zur Hand, die aufzeigt, dass ein Vollzeitjob auch als Taxifahrer ausreicht, damit keine vorsätzliche Unterhaltspflichtverletzung gegeben ist.
Einfach deshalb weil Du leistungswillig, aber nicht leistungsfähig bist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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Bitte mal her mit der OLG Entscheidung !!!
Danke im voraus !!!
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Als Anmerkung: hab auch nen total netten Arbeitgeber gefunden; wenn ich nicht zur Arbeit erscheine ist das nicht schlimm kann fast alles von Zuhause fiktiv erledigen ( aber Arbeitsort auch im Büro ) also kein fiktives Einkommen sondern nach meinem Geschmack reales Einkommen aber fiktive Päsenz !!!! ( aber 40 std. müssen es fiktiv sein !!, bei viel Arbeit werden auch fiktive Überstunden leider ohne extra Vergütung erwartet ) !!! Mein gelernter Beruf ( fast 15 Jahre raus ) ist gesundheitlich nicht machbar !!!
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(16-02-2012, 19:13)Skippie schrieb: Bitte mal her mit der OLG Entscheidung !!!
Danke im voraus !!!
Hier
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3980
steht sie doch ganz groß unter # 1
lg
Camper
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17-02-2012, 10:42
Ganz herzlichen Glückwunsch.
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@skippie
Mal eine Frage. Hast Du denn eine zivilrechtliche Entscheidung über die Höhe Deiner Unterhaltsverpflichtung, oder eine Jugendamtsurkunde die deinen Unterhalt als Titel ausweisst?
Dann geh doch zum Jobcenter und beantrage Unterhaltsübernahme nach § 11b Abs. 7 SGB II.
Mach zugleich auch Umgangskosten geltend nach § 21. Abs. 6 SGB II.
Bei Deinem Einkommen aus einem Vollzeitjob machst Du Dich für den 170er StGB damit unangreifbar.
Das geht leider erst seit 01.04.2011. Ich wäre schon gar nicht in die Bredulle gekommen, wenn es diese §§ schon früher gegeben hätte.
lg
Camper
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Hallo, dummerweise Jugendamt, Umagang gabs noch nie und wirds auch nicht geben !!
Was ist ab 01.04.2011 ????
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@Skippie
Ja aber wenn Du einen Jugendamtstitel hast, ist es doch dasselbe.
Titulierter Unterhalt wird vom Einkommen abgezogen und vom Jobcenter übernommen, falls Du dann unter dem sozialrechtlichen SB liegst.
Mit 930 € Netto hast Du ja etwa 1500 € brutto und damit einen sozialrechtlichen Anspruch von 704 € Grundsicherung + Wohnungskosten.
Wenn Du beim Jugenadmt einen Titel unterschrieben hast, dann kannst Du die Höhe des Titels Beim Jobcenter geltend machen.
lg
Camper
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Hallo Leuts,
hab jetzt nen 2. Job angenommen ( wegen der gesteigerten Erwerbsobligenheit ) nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen ( Bahncard 100 etc.) komm ich einfach nicht über den Selbstbehalt von 950.- und bin nicht Leistungsfähig ( § 170StGb) Schulden sind mir schnuppe !! Ich bin aber auch ne arme Sau aber glücklich und zufrieden !!!
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Naja, die Bahncard wirst du aber sehr detailiert begründen müßen, wenn mal jemand fragt.
Die schlägt ja alleine schon mit rund 300,- Ocken pro Monat zu Grunde.
Da wird man dir sicher ein Fahrrad vorschlagen.
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370 Ocken !!! naja bei täglich 300-500 km kann man das begründen !!!
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6-10.000 Km im Monat und dann nur 950,- bei über?
Ob das von ein einem beamteten Richter, der sich am Tag nur einmal von seiner Nachtmatte auf die Tagesmatte und wieder zurück wälzt, verstanden werden kann?
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(05-05-2012, 19:58)beppo schrieb: 6-10.000 Km im Monat und dann nur 950,- bei über?
Ob das von ein einem beamteten Richter, der sich am Tag nur einmal von seiner Nachtmatte auf die Tagesmatte und wieder zurück wälzt, verstanden werden kann?
Die km sind fiktiv, da er nicht täglich fahren muss. Weiterreichende Tips gibt es hier
"Das erfolgreiche System der Schwarzarbeit"
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Es geht um Fahrzeugüberführungen 3 Tage die Woche macht so 1000.- im Monat dann noch nen zweitjob ( Hauptjob, die Überführung ist Nebengewerbe) mit 420.- netto ( um ne KV zu haben) macht zusammen ca 1400.- minus 370 Bahncard und sonstige Ausgaben macht Netto 940.- bei vorneweg fast 50 Wochenstunden
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Na wenn er dir mal nicht mit der Mitfahrerzentrale kommt.
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dann machts wusch der job ist weg und me sind wieder bei 420.-
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Es interessiert überhaupt nicht, was das Jugendamt oder eine Richterin dazu meint oder meint befehlen zu müssen. Wieso soll man sich am Nasenring durch die Arena führen lassen? Ich mache das was mir Spass macht und ich halte mein Handeln für meine persönliche Freiheit und wenn es nicht so ist, dann ist es auch egal - ich machs eh nicht.
Es ist also wurscht, ob Mitfahrerzentrale oder nicht. Das sollte an der mächtigen Wand des Unterhaltspflichtigen abprallen.