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BGH XII ZR 15/10 Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern...
#2
Der Selbstbehalt bei Elternunterhalt liegt inzwischen bei 1500,-€ zuzüglich 50% des diesen Betrag übersteigenden Einkommens.

Das wäre dann bspw. 1750,-€ bei einem unterhaltsrelevanten Einkommen von 2000,-€.
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RE: BGH XII ZR 15/10 Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern... - von Eifelaner - 17-02-2012, 19:08

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