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Elterngeld gibts auch im Knast - für Mütter
#1
Sozialgericht Berlin, Aktenzeichen: S 2 Eg 139/08
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1276354

Mutti ist kriminell und darf mit Kind in eine staatlich bereitgestellte Zweizimmerwohnung umziehen mit Kost, Logis und Heizung. Sie braucht da zwar nichts darüber hinaus, aber da sie weiter für das Kind "sorgt" kriegt sie auch Elterngeld, sagt das Sozialgericht. "Die Richtlinie des Bundesfamilienministeriums, wonach inhaftierte Mütter keinen Anspruch auf Elterngeld haben, widerspricht dem Gesetz."

Wahrscheinlich ist sie auch noch nach §1626a BGB alleinsorgeberechtigt und bekommt auch noch die beiden Vätermonate.
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#2
Was sollen eigentlich solche scheinheiligen Begriffe wie Elternzeit oder Elternsprechtag u.s.w.
Die müssten umbenannt werden in Sorgeberchtigtenzeit und Sorgeberechtigtensprechtag.
Vielleicht auch: Vater bettel Mutter um Vaterzeit an Zeit.
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#3
(20-02-2012, 13:07)p schrieb: Mutti ist kriminell und darf mit Kind in eine staatlich bereitgestellte Zweizimmerwohnung umziehen mit Kost, Logis und Heizung. Sie braucht da zwar nichts darüber hinaus, aber da sie weiter für das Kind "sorgt" kriegt sie auch Elterngeld, sagt das Sozialgericht. "Die Richtlinie des Bundesfamilienministeriums, wonach inhaftierte Mütter keinen Anspruch auf Elterngeld haben, widerspricht dem Gesetz."

Wahrscheinlich ist sie auch noch nach §1626a BGB alleinsorgeberechtigt und bekommt auch noch die beiden Vätermonate.

Der unbescholtene Vater müsste wahrscheinlich noch Kindeswohlgefährdung beweisen um irgendwas vor Gericht zu bekommen. Und Kontinuität gibt es im Knast ja genug. Da ist jeder Tag ja gleich
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#4
Deutschland, einig Mutterland und allerorten Rechtssicherheit.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2012: L 11 EG 2761/10
Zitat:Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe haben Mütter keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Fall einer 27-jährigen Mutter, deren Sohn während der Haftzeit geboren wurde. Die Gewährung von Elterngeld ist selbst dann ausgeschlossen, wenn Mutter und Kind in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zusammen untergebracht sind.
http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12978
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#5
Deswegen ist Berlin auch pleite und Ba-Wü eben nicht, sondern sie zahlen noch fleißig Länderfinanzausgleich, damit Berlin sich auch weiterhin solche Auswüchse leisten kann.
In Deutschland ist das zukünftige Europa schon seit Jahren Realität..

Interessant ist dabei, dass die Schulden der Nehmerländer in den letzten 30 Jahren stärker gestiegen sind als die der Geberländer.

Stetiger Geldfluss ohne dafür etwas leisten zu müssen, macht halt einfach träge.. :-D
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#6
(02-03-2012, 19:26)Clint Eastwood schrieb: Stetiger Geldfluss ohne dafür etwas leisten zu müssen, macht halt einfach träge.. :-D
Auch Du mein lieber Sohn Brutus bist immer noch Schuld daran, WW2 nicht verhindert zu haben! Also sollst Du bluten, bis.... Tongue

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