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Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM
#2
Die Frage verstehe ich nicht ganz. Natürlich gibts eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für die Erwirtschaftung von Kindesunterhalt. Faq und Forum sind voll mit Informationen dazu.

Und "was gilt", kann man mit so wenig Informationen nicht sagen. Vielleicht gilt gar nichts, wenn kein Titel besteht und ein Richter der Ansicht ist, die Mutter wäre begründet nicht leistungsfähig. Oder ein Riesenbetrag kommt raus.
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RE: Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM - von p__ - 21-02-2012, 00:31

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