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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#4
(20-02-2012, 21:15)Camper1955 schrieb: So wie ich Deinen Thread bisher verstanden habe, fordert das Sozialgericht doch, Dir den Unterhalt zu erstatten oder zumindest, dass das Jobcenter den titulierten Unterhalt an die Kinder bzw. deren sorgeberechtigter Person auszahlt.
Nein, da hast du es völlig falsch falsch verstanden. Das Jobcenter zahlt keinen Unterhalt an die Kinder bzw. der hauptbetreuende(sic!) Person "aus".

Der Vater allein zahlt den Unterhalt. Das Sozialgericht hat das Jobcenter lediglich verpflichtet, diesen "weg"gezahlten Unterhalt vom Einkommen des Vaters abzuziehen, bevor es selbst davon etwas auf dessen Bedarf anrechnen kann.

Nochmal: Eine Person (hier Vater) erfüllt aus seinem (Erwerbs-)Einkommen seine gesetzlichen Verpflichtungen:
- er zahlt davon Steuern
- er zahlt davon Sozialversicherungsbeiträge
- er zahlt davon titulierten Kindesunterhalt
- er zahlt davon zugelassene Altersvorsorgebeträge
- er zahlt davon Fahrtkosten zur Arbeit
- er zahlt davon evtl. weitere in §11b SGBII erwähnte Beträge....
+ er darf davon insbesondere Freibeträge behalten....

erst was dann noch übrig ist, kann angerechnet werden.

Nach deiner krummen Logik müßte man ja auch sagen, das Jobcenter erstattet die Lohnsteuer... Der Unterhalt ist "nicht vefügbares Einkommen" wie die Steuern eben auch.

(20-02-2012, 21:15)Camper1955 schrieb: Aber was passiert nun mit dem titulierten Unterhalt für einen Geringverdiener?

Angenommen, Du hast nur die 950 €, aber Mindestunterhalt tituliert.

Gut, machen wir mal zu deinen Angaben ein fiktives Beispiel (minimal gerundete Beträge):

Ein Vater, zwei Kinder, 7 und 9 Jahre, 951 Euro Nettoeinkommen, durchschnittlich 8 Umgangstage (mehr als 12h) im Monat:


1260.- Bruttoeinkommen
- 51,00 Lohnsteuer/Soli
- 123,50 Rentenversicherung
- 134,50 Kranken-/PflegeVers.
951.- (ausgezahltes) Nettoeinkommen
- 544,00 Kindesunterhalt (2 x 272 Mindestunterhalt)
- 40,00 Fahrtkosten zur Arbeit (20 Tage á 20km á 0,10€)
- 306,00 Freibeträge nach SBGII weil "wer arbeitet soll mehr haben..."
---------------
= 61,00 anrechenbares Einkommen

Nun betrachten wir seinen Bedarf:
523,00 angemessene Warmmiete für 3-Personenhaushalt (geschätzt)
374,00 Regelsatz Erwachsener
66,96 anteiliger Regelsatz Kind 1
66,96 anteiliger Regelsatz Kind 2
96,00 Fahrtkosten Umgang (480km á 0,20€)
--------------
1126,92 Gesamtbedarf

Ergo zahlt ihm das Amt 1065,92 Euro monatlich aufstockend. Faktisch zur Verfügung hat er nun:

367,00 verbleibend vom Arbeitgeber (minus KU und FAKO)
1065,92 vom Jobcenter
---------------
1432,92 Euro

Davon kann er und die Kids nun leben - ohne dass er zukünftig Unterhaltsschulden hätte oder ein Strafverfahren befürchten müßte - allerdings muss er den notwendigen Behördenkram regelmäßig in Kauf nehmen und erledigen. [Und wie ich finde halbswegs komfortabel im Vergleich zu 950 Selbstbehalt - 523 Miete = 427 für alles + zukünftige ewige Schulden aus KU oder UVG]

(Das Problem an der Situation ist, dass der gleiche Vater bei 2000.- brutto (ca. 1366 netto) dann auch nur 1456,92 Euro hätte - also sich nicht wirklich verbessert. Erst bei 3360 brutto / 2040netto würde er das Amt endgültig hinter sich lassen.)

Zitat:Zur Info:
Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer verdiente in Deutschland im dritten Quartal 2011 ohne Sonderzahlungen durchschnittlich
3 322 Euro brutto im Monat. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr.481 vom 22.12.2011 )
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c...Print.psml
Wie du siehst, muss nicht nur eine junge "Familie Wulff durch das Tal der Tränen" http://www.welt.de/politik/deutschland/a...aenen.html Aber Betty kann ja mit dem dazuverdienen nun richtig loslegen...

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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