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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#11
(21-02-2012, 13:07)Camper1955 schrieb: bei mir persönlich würden vergünstigte Tickets für ÖPNV nichts nützen, da bei mir Reisefähigkeit in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht besteht.
Ich persönlich würde Taxifahrkosten beantragen.
Wenn es einen hinreichend standhaften Beleg für solch einen "Mehrbedarf" gibt - warum nicht. Mir ist auch ein behindertes Kind bekannt, das täglich 2x50km mit dem Taxi zu einer Spezialschule gefahren wird. Allein das kostet mehr als die ganze Familie.
Aber diese Beispiele aus deinem schon sehr speziellen Fall, sind nicht verallgemeinerbar.

(21-02-2012, 13:07)Camper1955 schrieb: Aber ich bin ja auch nicht mehr unterhaltspflichtig, von daher erübrigt es sich, dass ich selbst auf (ergänzendes) ALG - II Klage. Dafür habe ich andere Baustellen.
Ähm, in manchen Fälle, wenn KU-Altschulden bestehen, kann es durchaus sinnvoll sein, auch nach der Minderjährigen-KU-Zeit noch weiter Aufstocker zu bleiben. Man kann dann die Freibeträge nutzen - und bleibt weiter u.U. auch erhöht pfändungssicher. Big Grin
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von sorglos - 21-02-2012, 13:21
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